Sevachim — Blatt 103b

1die Priester die Haut nicht erhalten, so heißt es: die Haut des Brandopfers, auf jedenFall.

2Die Haut des Brandopfers; ich weiß dies von der Haut des Brandopfers, woher dies von der Haut der [übrigen] hochheiligen Opfer? Es heißt: die Haut des Brandopfers, das er dargebrachthat. Man könnte glauben, auch minderheilige Opfer seien einbegriffen, so heißt es Brandopfer, wie das Brandopfer hochheilig ist, ebenso auch alle anderen hochheiligen Opfer.

3R. Jišma͑él erklärte: Die Haut des Brandopfers; ich weiß dies von der Haut des Brandopfers, woher dies von der Haut der [übrigen] hochheiligen Opfer? Es ist durch einen Schluß zu folgern: wenn sie vom Brandopfer, von dem sie das Fleisch nicht erhalten, die Haut erhalten, um wieviel mehr erhalten sie von hochheiligen Opfern, von denen sie das Fleisch erhalten, auch die Haut.

4[Erwidert man:] vom Altar sei [das Entgegengesetzte] zu beweisen, er erhält das Fleischund nicht die Haut, [so ist zu entgegnen:] wohl der Altar, der sie niemals erhält, während die Priester sie von manchenerhalten, und da sie sie von manchen erhalten, so erhalten sie sie von allen.

5Rabbi sagte: Wir brauchen dies allesnur inbetreff der Haut des Brandopfers, denn sonstrichte man sich hinsichtlich der Haut stets nach dem Fleische.

6Die zu verbrennenden Farren und die zu verbrennenden Ziegenböcke werden samt der Haut [verbrannt]. Das Sündopfer, das Schuldopfer und das Heilsopfer der Gemeinde sind Geschenke an die Priester; wenn sie wollen, enthäuten sie sie, und wenn sie es nicht wollen, essen sie sie mit der Haut. [Minderheilige Opfer gehören den Eigentümern; wenn sie wollen, enthäuten sie sie, und wenn sie wollen, essen sie sie mit der Haut.]

7Beim Brandopfer aber heißt es:er enthäute das Brandopfer und zerlege es in Stücke; man könnte nun glauben, die Priester erhalten die Haut nicht, so heißt es: die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.

8Ihm gehöre es, ausgenommen der am selben Tage Untergetauchte, dem die Sühne noch fehlt, und der Trauernde; man könnte glauben, wenn sie auch das zum Essen geeignete Fleisch nichterhalten, erhalten sie immerhin die Haut, die zum Essen ungeeignet ist, so heißt es: ihm gehöre es, ausgenommen ist, dem die Sühne noch fehlt, der am selben Tage Untergetauchte und der Trauernde. –

9Sollte der erste Autor es ebenfalls durch den Schlußfolgern!? – Die Schrift hat sich bemüht, das niederzuschreiben, was [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre. –

10Wofür verwendet R. Jišma͑él [die Worte] das dargebracht hat!? Sie schließen den am selben Tage Untergetauchten, dem die Sühne noch fehlt, und den Trauernden aus. –

11Dies geht ja hervor aus: ihm gehörees!? – R. Jišma͑él vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte im Namen R. Jišma͑éls: Beim Brandopfer heißt es: ihm gehöre es, und beim Schuldopfer heißt es: ihm gehöre es, wie bei diesem die Knochen erlaubtsind, ebenso sind auch bei jenem die Knochenerlaubt.

12Siesind entbehrlich, denn wenn sie nicht entbehrlich wären, könnte man entgegnen: wohl gilt dies vom Schuldopfer, dessen Fleisch erlaubt ist; aber [die Worte] ihm gehöre es sind überflüssig.

13SIND OPFER VOR DEM ENTHÄUTEN VON EINER UNTAUGLICHKEIT BETROFFEN WORDEN, SO GEHÖREN DIE HÄUTE NICHT DEN PRIESTERN; WENN ABER NACH DEM ABHÄUTEN, SO GEHÖREN DIE HÄUTE DEN PRIESTERN. R. ḤANINA DER PRIESTERVORSTEHER SAGTE: NIE IM LEBEN SAH ICH DIE HAUTNACH DEM VERBRENNUNGSRAUME HINAUSBRINGEN.

14R. A͑QIBA SAGTE: AUS SEINEN WORTEN LERNEN WIR, DASS, WENN MAN EIN ERSTGEBORENES ENTHÄUTET HAT UND ES TOTVERLETZT BEFUNDEN WIRD, DIE PRIESTER DIE HAUT NUTZNIESSENDÜRFEN. DIE WEISEN SAGEN: NICHT GESEHEN IST KEINBEWEIS, DIE HAUT KOMME VIELMEHR IN DEN VERBRENNUNGSRAUM.

15GEMARA. [Die Lehre,] wenn der Altarnichts vom Fleische erhält, [erhalten die Priester] nicht die Haut, also auch wenn die Haut vor dem [Blut]sprengen abgezogen worden ist, vertritt ja die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, welcher sagt, das Blut mache die Haut alleinnicht tauglich,

16dagegen lehrt der Schlußsatz, daß von Opfern, die vor dem Enthäuten von einer Untauglichkeit betroffen worden sind, die Priester die Haut nicht erhalten, und von Opfern, die nach dem Enthäuten von einer Untauglichkeit betroffen worden sind, sie die Haut erhalten, also nach Rabbi, welcher sagt, das Blut mache die Haut allein tauglich; der Anfangsatz nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n und der Schlußsatz nach Rabbi!?

17Abajje erwiderte: Wenn der Schlußsatz die Ansicht Rabbis vertritt, so vertritt auch der Anfangsatz die Ansicht Rabbis, denn Rabbi pflichtet bei, daß das Enthäuten vor dem Sprengen nicht vorzukommenpflege.

18Raba erwiderte. Wenn der Anfangsatz die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n vertritt, so vertritt auch der Schlußsatz die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, denn unter ‘vor dem Enthäuten’

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.