Sevachim — Blatt 106a
1ebenso auch hierbei in der Ostseite von Jerušalem. –
2Wo wurden sie nach den Rabbananverbrannt? – Wie gelehrt wird: Wo wurden sie verbrannt? Nördlich von Jerušalem, außerhalb der drei Lager. R. Jose der Galiläer sagt, sie wurden im Aschenraumeverbrannt.
3Raba sagte: Der Autor, der gegen R. Jose den Galiläer streitet, ist R. Elie͑zer b. Ja͑qob, denn es wird gelehrt: Auf dem Schuttplatze der Asche soll er verbrannt werden, es muß da Asche vorhanden sein. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, der Platz müsse abschüssigsein.
4Abajje sprach zu ihm: Vielleicht streiten sie, ob der Platz auch abschüssig sein muß.
5Die Rabbanan lehrten: Die Kleider des Verbrennenden werden unrein, nicht aber die des das Feuer Anzündenden, noch die des den Holzstoß Errichtenden. Als Verbrennender gilt derjenige, der bei der Verbrennung behilflich ist.
6Man könnte glauben, sie verunreinigen die Kleider, nachdem sie Asche geworden sind, so heißt essie, siemachen die Kleider unrein, nicht aber, wenn sie Asche geworden sind. R. Šimo͑n erklärte: Sie machen die Kleider unrein, sobald aber das Fleisch durchgebrannt ist, machen sie die Kleider nicht mehr unrein. –
7Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Raba erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn [das Fleisch] durchgesengtist.
8WER AUSSERHALB SCHLACHTET UND OPFERT, IST SOWOHL WEGEN DES SCHLACHTENS ALS AUCH WEGEN DER OPFERUNG SCHULDIG;
9R. JOSE DER GALILÄER SAGT, WER INNERHALB GESCHLACHTET UND AUSSERHALB GEOPFERT HAT, SEI SCHULDIG, WER ABER AUSSERHALB GESCHLACHTET UND AUSSERHALB GEOPFERT HAT, SEI FREI, DENN ER HAT NUR EINE UNTAUGLICHE SACHE GEOPFERT. SIE ERWIDERTEN IHM: AUCH WER INNERHALB SCHLACHTET UND AUSSERHALB OPFERT, MACHT ES, SOBALD ER ES HINAUSBRINGT, UNTAUGLICH.
10HAT EIN UNREINER HEILICES GEGESSEN, OB UNREINES ODER REINES, SO IST ER SCHULDIG; R. JOSE DER GALILÄER SAGT, HAT EIN UNREINER REINES GEGESSEN, SEI ER SCHULDIG, HAT EIN UNREINER UNREINES GEGESSEN, SEI ER FREI, DENN ER HAT NUR EINE UNREINE SACHE GEGESSEN. SIE ERWIDERTEN IHM: AUCH EIN UNREINER, DER REINES ISST, MACHT ES, SOBALD ER ES BERÜHRT, UNREIN.
11HAT EIN REINER UNREINES GEGESSEN, SO IST ER FREI, DENN MAN IST NUR BEI UNREINHEIT DES KÖRPERS SCHULDIG.
12GEMARA. Allerdings steht hinsichtlich der Opferung sowohl die Strafe als auch das Verbot geschrieben; die Strafe, denn es heißt: und es nicht zum Eingänge des Offenbarungszeltes bringt; das Verbot, denn es heißt: achte, daß du nicht deine Brandopfer darbringst und zwar nach einer Lehre R. Abins im Namen R. Elea͑zars, daß überall, wo es achte, daß nicht und nicht heißt, ein Verbot ausgedrückt werde;
13hinsichtlich des Schlachtens aber steht allerdings die Strafe geschrieben:und es nicht zum Eingänge des Offenbarungszeltes bringt, woher aber ist das Verbot zu entnehmen? – Die Schrift sagt:sie sollen nicht mehr schlachten. –
14Dies ist ja aber wegen einer Lehre R. Elie͑zers nötig, welcher sagte: Woher, daß man schuldig ist, wenn man dem Merkuriusein Vieh schlachtet? Es heißt: sie sollen ihre Opfer nicht mehr schlachten, und da dies auf die gewöhnliche Artnicht zu beziehen ist, denn es heißt bereits:wie diese Völker ihre Götter zu verehren pflegen, so beziehe man es auf die ungewöhnliche Verehrung!?
15Rabba erwiderte: Man lese: sie sollen nicht schlachten, und man lese: sie sollen nicht mehr. –
16Aber dies ist ja für die folgende Lehre nötig: Bis hierwird von Opfern gesprochen, die man zur Zeit, wo Privataltäre verbotenwaren, geweiht, und zur Zeit, wo diese verboten waren, dargebracht hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.