Sevachim — Blatt 106b

1hinsichtlich dieser ist sowohl die Strafe angegeben; und es zum Eingänge des Offenbarungszeltes, als auch das Verbot: achte, daß du nicht deine Brandopfer darbringst;

2von da ab wird von Opfern gesprochen, die man zur Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren, geweiht, und zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren, dargebracht hat,

3denn es heißt:auf daß die Kinder Jisraél bringen ihre Schlachtopfer, die sie opfern, die ich dir vorher erlaubt hatte.Auf dem freien Felde, dies besagt, daß, wenn jemand auf Privataltären opfert zur Zeit, wo diese verboten sind, die Schrift es ihm anrechnet, als hätte er auf freiem Felde geopfert.

4Daß sie es dem Herrn bringen, dies ist ein Gebot, woher das Verbot? Es heißt: sie sollen nicht mehrschlachten.

5Man könnte glauben, darauf sei die Ausrottungsstrafe gesetzt, so heißt es:eine ewige Satzung sei dies ihnen, für ihre Geschlechter; diessei es ihnen, nicht aber etwas anderes.

6Vielmehr, erklärte R. Abin, diesist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn das, worauf die [Ausrottungs]strafe nicht gesetztist, mit einem Verbote belegt ist, um wieviel mehr ist das, worauf die [Ausrottungs]strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt.

7Rabina sprach zu R. Aši: Demnach sollte doch das Verbot des Talges nicht gelehrt werden, und man würde es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Aase gefolgert haben: wenn das Aas, worauf keine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt ist, um wieviel mehr ist der Talg, worauf eine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt!?

8Als er vor Raba kam, sprach dieser zu ihm: Vom Aase wäre dies nicht zu entnehmen, denn es ist zu erwidern: wohl das Aas, weil es verunreinigend ist. –

9Von den unreinenKriechtieren!? – Wohl die unreinen Kriechtiere, weil sie im minimalsten Quantumverunreinigend sind. –

10Von den reinenKriechtieren!? – Wohl die reinen Kriechtiere, weil sie im minimalsten Quantum verbotensind. –

11Vom Ungeweihten und der Mischfrucht (des Weinberges)!? – Wohl das Ungeweihte und die Mischfrucht (des Weinberges), weil sie zur Nutznießung verboten sind. –

12Von der Siebentjahrsfrucht!? – Wohl die Siebentjahrsfrucht, weil sie auch den Erlös erfaßt. –

13Von der Hebe!? – Diese ist nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubtworden. – Von allenzusammen!? – Auch sie alle sind nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden.

14Raba sagte: Will man einen Einwand erheben, so ist folgender Einwand zu erheben. Es wird gelehrt, das Pesaḥopfer und die Beschneidung seien Gebote;

15es ist ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom Zurücklassenzu folgern: wenn das Zurücklassen, worauf keine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt ist, um wieviel mehr sind das Pesaḥopfer und die Beschneidung, worauf eine Strafe gesetzt ist, mit einem Verbote belegt!?

16R. Aši sagte: Ich trug diese Lehre R. Kahana vor, da sprach er zu mir: Vom Zurücklassen ist nichts zu folgern, denn es ist zu erwidern: wohl das Zurücklassen, wofür es kein Mittel mehr gibt, während es für das Pesaḥopfer ein Mittel gibt. –

17Ist denn ein Verbotdurch einen Schluß zu folgern!? Und selbst nach demjenigen, welcher sagt, man könne eine Strafe durch einen Schluß folgern, kann man ja kein Verbot durch einen Schluß folgern.

18Vielmehr, dies ist nach R. Joḥanan zu erklären, welcher sagt, essei aus [dem Worte] bringenzu entnehmen;

19wie bei jenerdie Strafe auf Grund eines Verbotes erfolgt, ebenso erfolgt auch hierbei die Strafe auf Grund eines Verbotes.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.