Sevachim — Blatt 113a

1DAS [BLUT]SPRENGEN RINGS UM [DEN ALTAR], DAS SCHWINGEN, DAS HERANBRINGEN – R. JEHUDA SAGT, BEI DEN PRIVATALTÄREN GAB ES KEINE SPEISOPFER, – DER PRIESTERDIENST, DIE AMTSKLEIDUNG, DIE DIENSTGERÄTE, DER ANGENEHME DUFT, DIE TEILUNG FÜR DIE BLUTSPRENGUNGUND DAS WASCHEN DER HÄNDE UND FÜSSE.

2HINSICHTLICH DER FRIST, DES ÜBRIGGEBLIEBENEN UND DER UNREINHEIT GLICHEN BEIDE EINANDER.

3GEMARA. Was heißt außerhalb ihres Kellers? Reš Laqiš erwiderte: Außerhalb der hierfür untersuchtenSteile. R. Joḥanan sprach zu ihm: Das ganze Jisraélland ist ja untersucht!?

4Vielmehr, erklärte R.Joéanan: Wenn man sie innerhalb der Mauer Jerušalems geschlachtethat. –

5Sollte er es doch auf den Fall beziehen, wenn man sie außerhalb der Mauer, jedoch nicht gegenüber der Türgeschlachtet hat!? R. Ada b. Ahaba sagte nämlich: Hat man sie nicht gegenüber der Tür geschlachtet, so ist sie untauglich, denn es heißt:er schlachte, er sprenge,

6wie das Sprengen gegen die Tür erfolgenmuß, ebenso muß auch das Schlachten gegenüber der Tür erfolgen. Wolltest du erwidern, er vergleiche sie nicht, so wird ja gelehrt: Hat man sie nicht gegenüber der Tür geschlachtet, so ist sie, wie R. Joḥanan sagt, untauglich, [denn es heißt:] er schlachte, er sprenge, und wie Reš Laqiš sagt, tauglich, denn es heißt: außerhalb des Lagers, und er schlachte.

7Ferner wird gelehrt: Hat man sie nicht gegenüber der Tür verbrannt, so ist sie, wie R. Joḥanan sagt, untauglich, und wie R. Oša͑ja sagt, tauglich. R. Joḥanan sagt, sie sei untauglich, [denn es heißt:]er verbrenne, er sprenge;

8R. Oša͑ja sagt, sie sei tauglich, [denn es heißt:]auf ihrer Ausscheidungverbrenne man sie, wo sie in den Tod scheidet, da erfolge auch die Verbrennung. –

9Ich will dir sagen, dies ist selbstverständlich; selbstverständlich ist es, wenn es außerhalb der Mauer erfolgt, wo man es entfernthat; man könnte aber glauben, wenn es innerhalb der Mauer erfolgt, wo man es genährt hat, sei sie tauglich, so lehrt er uns.

10Der Meister sagte: R. Joḥanan sprach zu ihm: Das ganze Jisraélland ist ja untersucht. Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, die Sintflut sei über das Jisraélland niedergegangen, und einer ist der Ansicht, sie sei über dieses nicht niedergegangen.

11R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Beide entnehmen es aus demselben Schriftverse:Menschensohn, sprich zu ihm: Du bist ein Land, das nicht gereinigt und nicht beregnet worden ist am Tage des Grolles.

12R. Joḥanan erklärt, die Schrift spreche dies in Frageform: bist du denn, Jisraélland, nicht rein? Ist denn über dich am Tage des Grollesder Regen (nicht) niedergegangen? Reš Laqiš aber erklärt es nach dem einfachen Wortlaute: du bist ein nicht reines Land; ist denn am Tage des Grolles der Regen über dich nicht niedergegangen?

13Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: In Jerušalem waren auf Felsen gebaute Höfe, die man unten ausgehöhlt hatte, wegen eines etwaigen unterirdischen Grabes; dahin brachte man schwangere Frauen, damit sie da niederkommen und ihre Söhnezur [Wartung der roten] Kuh großziehen.

14Man brachte da Ochsen mit Holzplatten auf dem Rücken, und auf diese setzte man die Kinderhinauf; sie hatten steinerne Gefäße in den Händen, schöpften [das Wasser] und setzten sich zurück auf ihren Platz.

15R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Bei der [roten] Kuh haben sie eine Verschärfung getroffen.

16R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Einst fand man Gebeine im Holzstalle, und sie wollten über Jerušalem den Unreinheitszustand verhängen. Da stellte sich R. Jehošua͑ (auf die Füße) hin und sprach: Ist es nicht für uns eine Schande und eine Schmach, über die Stadt unserer Väter den Unreinheitszustand zu verhängen!? Wo sind denn Tote der Sintflut, wo sind denn Tote des Nebukhadneçar!?

17Da er nun also sprach, so ist ja zu entnehmen, daß da keine vorhanden waren!? – Waren da, nach deiner Auffassung, etwa keine Toten [aus der Zeit] Nebukhadneçars!? Vielmehr waren sie da, und man schaffte sie fort, ebenso waren auch jeneda, und man schafftesie fort. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.