Sevachim — Blatt 11a
1wenn das Brandopfer, das vollständig [verbrannt wird], tauglichist, wenn dessen Blut innerhalb gebracht worden ist, um wieviel mehr gilt dies vom Schuldopfer, das nicht vollständig [verbrannt wird.
2Entgegnet man:] wohl das Brandopfer, weil es keine Sühne schafft,
3so ist vom Speisopfer wegen einer Sünde [das Entgegengesetzte] zu beweisen. –
4Sollte er doch sagen, vom Geflügel-Sündopfer sei [das Entgegengesetzte] zu beweisen!? – Hinsichtlich des Geflügel-Sündopfers besteht eine FrageR. Abins. –
5[Entgegnet man :] wohl das Speisopfer wegen einer Sünde, weil es kein Schlachtopfer ist,
6so ist vom Brandopfer [das Entgegengesetzte]zu beweisen. Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie Hochheiliges sind, und wenn sieinnerhalb gebracht werden, sind sie tauglich, somit schließe man auch das Schuldopfer ein, es ist ebenfalls Hochheiliges, und wenn sein Blut innerhalb gebracht worden ist, ist es tauglich.
7Raba aus Barneš sprach zu R. Aši: Es ist ja zu entgegnen: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß für sie keine Geldsumme festgesetzt ist, während für das Schuldopfer eine Geldsumme festgesetzt ist!? –
8Vielmehr, folgendes ist der Grund der Rabbanan, die Schrift sagt:sein Blut, das Blut von diesem, nicht aber das Blut von einem anderen. –
9Und jener!? – Sein Blut, nicht aber sein Fleisch. –
10Und dieser!? – Blut, sein Blut.
11Und jener!? – Er hält nichts von [der Auslegung] Blut, sein Blut. –
12Erklärlich ist es nach den Rabbanan, welche sagen, wenn ein Schuldopfer auf einen anderen Namen geschlachtet worden ist, sei es tauglich, daß manches Speisopfer mit dem Sündopfer und manches Speisopfer mit dem Schuldopfer verglichen wird,
13denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagt:es ist hochheilig, gleich dem Sündopfer und dem Schuldopfer, das Speisopfer wegen einer Sünde gleicht dem Sündopfer, daher ist es, wenn der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, untauglich, und das freiwillige Speisopfer gleicht dem Schuldopfer, daher ist es, wenn der Haufe auf einen anderen Namen abgehoben worden ist, tauglich.
14In welcher Hinsicht aber wird nach R. Elie͑zer manches Speisopfer mit dem Sündopfer und manches Speisopfer mit dem Schuldopfer verglichen!? –
15Hinsichtlich einer anderen Lehre R. Šimo͑ns, denn wir haben gelernt: Wenn nicht in einem Dienstgefäß, so ist es untauglich, und nach R. Šimo͑n tauglich.
16Hierzu sagte R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija: Folgendes ist der Grund R. Šimo͑ns; die Schrift sagt: es ist hochheilig, gleich dem Sündopfer und dem Schuldopfer; erfolgt der Dienstmit der Hand, so muß es mit der rechten erfolgen, wie beim Sündopfer, und wenn mit einem Gefäß, so kann es auch mit der linken erfolgen, wie beim Schuldopfer. –
17R. Šimo͑n verwendet also diesen Schriftvers sowohl für das eine als auch für das andere!? –
18Hauptsächlich deutet der Schriftvers auf die Lehre R. Jehudas, Sohnes des R. Ḥija, und das auf einen anderen Namen hergerichtete Speisopfer wegen einer Sünde ist aus folgendem Grund untauglich: das Sündopfer ist es wohl deshalb, weil es bei diesem es heißt, und auch beim Speissündopfer heißt es es. –
19In welcher Hinsicht ist nach den Rabbanandas Schuldopfer mit dem Sündopfer zu vergleichen!? – Dies lehrt dich, wie beim Sündopfer das Stützenerforderlich ist, ebenso ist auch beim Schuldopfer das Stützen erforderlich.
20JOSEPHB. ḤONI SAGT, WAS &C. GESCHLACHTET WORDEN IST &C. R. Joḥanan sagte: Joseph b. Ḥoni und R. Elie͑zer lehren dasselbe.
21Rabba aber sagt, sie streiten über den Fall, wenn andere [Opfer] als Sündopfer hergerichtet wordensind.
22Es wird nämlich gelehrt: Wenn das Pesaḥlammüber ein Jahr alt geworden ist und man es zu seiner Zeitauf seinen Namen schlachtet, oder wenn man ein anderes [Opfer] als Pesaḥopfer zu seiner Zeit schlachtet, so ist es nach R. Elie͑zer untauglich und nach R. Jehošua͑ tauglich.
23R. Jehošua͑ sprach : Wenn andere [Opfer] auf seinen Namen an den übrigen Tagen des Jahres, wo es auf seinen eigenen Namen nicht tauglich ist, tauglich sind, um wieviel mehr sind andere auf seinen Namen zur richtigen Zeit, wo es auf seinen Namen tauglich ist, tauglich.
24R. Elie͑zer erwiderte ihm : Oderentgegengesetzt : wenn es an den übrigen Tagen des Jahres, wo es auf den eigenen Namen untauglich ist, auf den Namen eines anderen tauglich ist, um wieviel mehr ist es zur richtigen Zeit, wo es auf den eigenen Namen tauglich ist, auf den Namen eines anderen tauglich!?
25Somit wäre das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen am vierzehnten [Nisan] tauglich; willst du dies etwa behaupten!? Andere [Opfer] auf seinen Namen an den übrigen Tagen des Jahres sindtauglich, weil dann auch es auf den Namen anderer tauglich ist, sollten aber andere auf seinen Namen zur richtigen Zeit tauglich sein, wo es auf den Namen anderer untauglichist!?
26R. Jehošua͑ entgegnete: Demnachhast du die Kraft des Pesaḥopfers vermindert und die Kraft des Heilsopfersgesteigert.
27Da trat R. Elie͑zer zurück und deduzierte wie folgt: wir finden, daß das Zurückbleibende des Pesaḥopfers als Heilsopfer dargebracht wird, nicht aber wird das Zurückbleibende des Heilsopfers als Pesaḥopfer dargebracht;
28wenn nun das Pesaḥopfer, dessen Zurückbleibendes als Heilsopfer darzubringen ist, untauglich ist, falls esals Heilsopfer geschlachtet wird, um wieviel mehr ist das Heilsopfer, dessen Zurückbleibendes nicht als Pesaḥopfer darzubringen ist, untauglich, falls esals Pesaḥopfer geschlachtet wird.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.