Sevachim — Blatt 10b
1So beginne ich dasselbewiederum!
2Da trat R. Elie͑zer zurück und deduzierte anders: vom Sündopfer heißt es beim Schlachten es, es ist nur dann tauglich, wenn dies auf den richtigen Namen erfolgt ist, nicht aber wenn auf einen anderen Namen; vom Pesaḥopfer heißt es beim Opfern es, es ist nur dann tauglich, wenn dies auf den richtigen Namen erfolgt ist, nicht aber, wenn auf einen anderen Namen;
3ebenso heißt es auch beim Schuldopfer es, es ist nur dann tauglich, wenn es auf den richtigen Namen hergerichtet worden ist, nicht aber, wenn auf einen anderen Namen.
4R. Jehošua͑ erwiderte: Vom Sündopfer heißt es es beim Schlachten, es ist nur dann tauglich, wenn dies auf den richtigen Namen erfolgt ist, nicht aber, wenn auf einen anderen Namen; vom Pesaḥopfer heißt es es beim Opfern, es ist nur dann tauglich, wenn dies auf den richtigen Namen erfolgt ist, nicht aber, wenn auf einen anderen Namen; beim Schuldopfer aber heißt es es erst nach der [Vorschrift von der] Aufräucherung der Opferteile, und dieses ist tauglich, auch wenn die Opferteile überhaupt nicht auf geräuchert wordensind!?
5R. Elie͑zer entgegnete: Es heißt:gleich dem Sündopfer und dem Schuldopfer, wie das Sündopfer auf einen anderen Namen untauglich ist, ebenso ist auch das Schuldopfer auf einen anderen Namen untauglich.
6Der Meister sagte : R. Jehošua͑ erwiderte : So beginne ich dasselbe wiederum. Sollte er es doch wiederholt und durch Analogiededuziert haben!? –
7Man könnte entgegnen: das Gemeinsame bei ihnenist, daß bei ihnen die Ausrottungsstrafe zu berücksichtigen ist.
8«R. Jehošua͑ erwiderte ihm: Nein, dies gilt nur vom Sündopfer, dessen Blut oberhalb gesprengt wird.» Sollte er ihm erwidert haben: Nein, dies gilt nur vom Sündopfer, dessen Blut in das Allerinnerstegebracht wird!? –
9Wir sprechen von den außerhalb herzurichtenden Sündopfern. –
10Weiles untauglich ist, wenn das Blut in das Allerinnerste gebracht wird!? –
11R. Elie͑zer ist der Ansicht, dies gelte auch vom Schuldopfer. –
12Weiles die Ausrottungsstrafe sühnt!? –
13Vom Sündopfer wegen des Zeugeneides. –
14Weiles vier Sprengungenbedarf !? –
15Nach R. Jišma͑él, welcher sagt, bei jedem [Opfer]blut seien vier Sprengungen erforderlich. –
16Aufalle vier Ecken!? –
17Auch nach deiner Auffassung [ist ja einzuwenden:] esmuß ja mit dem Finger, auf das Horn, auf die Kante erfolgen!? Vielmehr führt er nur eine von zwei oder drei Entgegnungen an.
18Der Meister sagte : R. Jehošua͑ erwiderte : Nein, dies gilt nur &c. Sollte R. Elie͑zer ihm doch erwidert haben, auch das Blut des Schuldopfers sei oberhalbzu sprengen!?
19Abajje erwiderte: Du kannst nicht sagen, das Blut des Schuldopfers sei oberhalb zu sprengen, denn es ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere vom Brandopfer zu folgern: wenn das Blut des Brandopfers, das vollständig [verbrannt wird], unterhalb gesprengt wird, um wieviel mehr gilt dies vom Schuldopfer, das nicht vollständig [verbrannt wird.
20Entgegnet man:] wohl gilt dies vom Brandopfer, weil es keine Sühne schafft,
21so ist vom Geflügel-Sündopfer[das Entgegengesetzte] zu beweisen.
22[Entgegnet man:] wohl gilt dies vom Geflügel-Sündopfer, weil es kein Schlachtopferist,
23so ist vom Brandopfer [das Entgegengesetzte] zu beweisen. Die Eigenheit des einen gleicht also nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie Hochheiliges sind, und ihr Blut wird unterhalb gesprengt, somit schließe man auch das Schuldopfer ein, es ist ebenfalls Hochheiliges, und sein Blut ist unterhalb zu sprengen.
24Raba aus Parziqa sprach zu R. Aši: Es ist ja zu entgegnen: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß für sie keine Geldsumme festgesetzt ist, während für das Schuldopfer eine Geldsumme festgesetztist!? –
25Vielmehr, folgendes ist der Grund R. Elie͑zers: Die Schrift sagt:der Priester, der es herrichtet; das Blut von diesemist oberhalb zu sprengen, nicht aber ist das Blut von einem anderen oberhalb zu sprengen. –
26Demnach ist ja auch hinsichtlich des Sündopfers auszulegen: nur dieses ist auf den richtigen Namen tauglich und auf einen anderen Namen untauglich, andere Opfer aber sind sowohl auf den richtigen Namen als auch auf einen anderen Namen tauglich!?
27Diesbezüglich ist das es nicht genau zu nehmen, denn es bleibt ja noch das Pesaḥopfer zurück. –
28Auch in jener Beziehung ist es ja nicht genau zu nehmen, denn es bleibt ja noch das Geflügel-Brandopferzurück!? –
29Von Schlachtopfern aber bleibt nichts zurück.
30Wenn du aber willst, sage ich: hier ist die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n vertreten, welcher sagt, für das einewar ein Platz besonders und für das anderewar ein Platz besonders bestimmt.
31Es wird nämlich gelehrt: Das unterhalb zu sprengende Blut wird unterhalb des roten Striches und das oberhalb zu sprengende oberhalb des roten Striches gesprengt. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte : Dies gilt nur vom Geflügel-Brandopfer, das des Vieh-Sündopfers aber wird direkt auf das Horngesprengt.
32Dort haben wir gelernt: R. A͑qiba sagt, jedes Blut, das zum Sühnen in den Tempel gebracht worden ist, ist untauglich; die Weisen sagen, nur das des Sündopfers; R. Elie͑zer sagt, auch das des Schuldopfers, denn es heißt: gleich dem Sündopfer und dem Schuldopfer.
33Erklärlich ist die Ansicht R. Elie͑zers, die er auch begründet, was aber ist der Grundder Rabbanan?
34Raba erwiderte: Du kannst nicht sagen, daß das Schuldopfer, dessen Blut innerhalb gebracht worden ist, untauglich sei, denn es ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere vom Brandopfer zu folgern:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.