Sevachim — Blatt 12a
1das mit den Lampen verglichen wird. –
2Dortheißt es ja auch:da sollst du das Pesaḥopfer abendsschlachten!? –
3Dies deutet auf die spätere Herrichtung. Es wird nämlich gelehrt: Das, wobei es abends und gegen Abend heißt, ist später herzurichten als das, wobei es nur gegen Abend heißt. –
4Gibt es denn etwas, das, wie du sagst, wenn man es morgens schlachtet, dies die richtige Zeit ist, wenn aber der Abend herangereicht ist, zu allerletzt herzurichten ist!? –
5Freilich, R. Joḥanan sagte auch, die Halakha sei, man verrichte zuerst das Vespergebet und nachher das Zusatzgebet. –
6Wozu heißt es demnachbeim Räucherwerke und bei den Lampen gegen Abend!?
7Ferner [ist einzuwenden:] Rabbi erwiderte anstelle des Ben Bethera gegen die Worte R. Jehošua͑s : Nein, wohl gilt dies vom dreizehnten, der nicht zum Teil geeignetist, während doch der vierzehnte zum Teil geeignet ist.
8Wenn dem nun soist, so ist ja der ganze [Tag] geeignet!?
9Vielmehr, erklärte R. Joḥanan, ist nach Ben Bethera das am vierzehnten morgens sowohl auf seinen Namen als auch auf einen anderen Namen geschlachtete Pesaḥopfer untauglich, weil ein Teil desselben geeignet ist.
10R. Abahu fluchte hierüber : demnach gibt es ja nach Ben Bethera kein taugliches Pesaḥopfer! Hat man es dannabgesondert, so ist es ja von vornherein zurückgesetzt, und hat man es am Tage vorher abgesondert, so war es geeignet und ist zurückgesetztworden!?
11Vielmehr, erklärte R. Abahu, in dem Fall, wenn es nachmittags [abgesondert worden] ist.
12Abajje erklärte : Du kannst auch sagen, am Morgen, denn am selben Tage gibt es kein Fehlenvon der Frist.
13R. Papa erklärte: Du kannst auch sagen, am Abend [vorher], denn die Nacht gilt nicht als Fehlenvon der Frist. R. Jišma͑él lehrte nämlich: In der Nacht zum achtenwird es mit in die Hürde zur Verzehntung hineingebracht.
14Dies nach R. Apṭoriqi, denn R. Apṭoriqi wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt:es soll sieben Tage bei seiner Mutter bleiben, demnach ist esschon nachts tauglich, und dem widersprechend heißt es: und vom achten Tage ab ist es wohlgefällig, wonach es nachts noch ungeeignet ist; wie ist dies nun zu erklären?
15Nachts zur Heiligung und am folgenden Tage zur Tauglichkeit.
16R. Zera sprach zu R. Abahu: Es wäre anzunehmen, daß R. Joḥanan der Ansicht ist, auch Lebendeswerde verdrängt.
17Dieser erwiderte: Jawohl, denn R. Joḥanan sagte, wenn ein Vieh zwei Teilhabern gehört und einer seine Hälfte geweiht hat, und darauf auch die andere Hälfte kauft und sie weiht, sei es heilig, werde aber nicht dargebracht,
18auch könne es umgetauschtwerden, und das Umgetauschte gleicht diesem selbst.
19Hieraus ist dreierlei zu entnehmen; es ist zu entnehmen, daß Lebendes verdrängt werde; es ist zu entnehmen, daß, was von vornherein verdrängt war, verdrängt bleibe; und es ist zu entnehmen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.