Sevachim — Blatt 12b

1daß es auch beim Geldwerteeine Verdrängung gebe.

2U͑la sagte im Namen R. Joḥanans : Wenn jemand Talg gegessen und dieserhalb ein Opfer abgesondert hat, dann abtrünnig geworden ist und sich darauf bekehrt hat, so bleibt [das Opfer], da es einmal verdrängtwar, verdrängt.

3Desgleichen wurde auch gelehrt: R. Jirmeja sagte im Namen R. Abahus im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand Talg gegessen und dieserhalb ein Opfer abgesondert hat, dann irrsinnig geworden und darauf gesund geworden ist, so bleibt [das Opfer], da es einmal verdrängt war, verdrängt.

4Und beides ist nötig. Würde nur das erste gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil er sich absichtlich entzogen hat, nicht aber im anderen Falle, wo es von selber gekommen war und er somit einem Schlafenden glich.

5Und würde nur das andere gelehrt worden sein, so könnte man glauben, weil die Rückkehr nicht in seiner Hand lag, nicht aber in dem Falle, wo die Rückkehr in seiner Hand lag. Daher ist beides nötig.

6R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn jemand Talg gegessen und dieserhalb ein Opfer abgesondert, und das Gericht darauf entschieden hat, Talg sei erlaubt, und später zurückgetreten ist: heißt dies eine Verdrängung oder heißt dies keine Verdrängung?

7Da sprach ein Greis zu ihm: Wenn R. Joḥanan über [Fälle von] Verdrängung sprach, begann er damit. – Weshalb? – In jenen Fällen ist nur die Person verdrängtworden, das Opfer aber nicht, in diesem aber ist das Opfer selbst verdrängt worden.

8ŠIMO͑N B. A͑ZAJ SPRACH: MIR IST ES VON DEN ZWEIUNDSIEBZIG ÄLTESTEN ÜBERLIEFERT &C. Weshalb heißt es zweiundsiebzig ‘Ältesten’? – Weil sie alle darin einig waren.

9BEN A͑ZAJ FÜGTE NUR DAS BRANDOPFER HINZU.

10R. Hona sagte: Was ist der Grund des Ben A͑zaj?Ein Brandopfer ist es, ein Feueropfer lieblichen Geruches für den Herrn; es ist nur auf den eigenen Namen tauglich, auf einen anderen Namen aber untauglich.

11Beim Schuldopfer heißt es ja ebenfalls es!? –

12Bei diesem steht dies nach [der Vorschrift von] der Aufräucherung der Opferteile. –

13Bei jenem steht ja das es ebenfalls nach [der Vorschrift von] der Aufräucherung der Opferteile!? –

14Bei jenem heißt es zweimal es. –

15Beim Schuldopfer heißt es ja ebenfalls zweimal es!? –

16Vielmehr, Ben A͑zaj folgert dies [durch einen Schluß] vom Geringeren auf das Schwerere: wenn das Sündopfer, das nicht vollständig verzehrt wird, untauglich ist, wenn es auf einen anderen Namen geschlachtet worden ist, um wieviel mehr ist es das Brandopfer, das vollständig verzehrt wird.

17[Entgegnet man:] wohl das Sündopfer, weil es Sühne schafft,

18so ist vom Pesaḥopfer [das Entgegengesetzte] zu beweisen.

19[Entgegnet man:] wohl das Pesaḥopfer, weil dafür eine Zeit festgesetzt ist,

20so ist vom Sündopfer [das Entgegengesetzte] zu beweisen. Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie heilige Opfer sind, und wenn man sie auf einen anderen Namen geschlachtet hat, sind sie untauglich, somit schließe man auch das Brandopfer ein, es ist ebenfalls ein heiliges Opfer, und wenn man es auf einen anderen Namen geschlachtet hat, ist es untauglich. –

21Das Gemeinsame bei ihnen ist ja aber, daß bei beiden die Ausrottungsstrafezu berücksichtigen ist!? –

22Ben A͑zaj

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.