Sevachim — Blatt 15a
1st dies gut zu machen oder ist dies nicht gutzu machen? –
2Komm und höre: Wenn der Untaugliche [das Blut] aufgenommen und es einem Untauglichen gegeben hat, so gebe er es dem Tauglichen zurück.
3Und wenn auch [erklärt wird], der Taugliche nehme es zurück, müßte es immerhin, wenn es nicht gut zu machen ginge, untauglich sein. –
4Du glaubst wohl, wenn der Gemeine innen gestanden hat, nein, wenn der Gemeine außen gestanden hat.
5Es wurde gelehrt: U͑la sagte im Namen R. Joḥanans: Das Hinbringen ohne [Tätigkeit der] Füße ist ungültig. Demnach ist es nicht mehr gutzu machen.
6R. Naḥman wandte gegen U͑la ein : Ist [das Blut] aus dem Gefäße auf den Estrich ausgeschüttet und aufgenommen worden, so ist es tauglich!? –
7Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn es auswärtsabgeflossen war. –
8Fließt es denn nur auswärts und nicht einwärts!? – An einer abschüssigen Stelle. Wenn du willst, sage ich : in eine Vertiefung. Wenn du aber willst, sage ich: geronnenes[Blut].
9Hat denn der Autor ausgerechnet, es gerade von einem solchen Falle zu lehren!? Und wozu braucht er ferner im folgenden Abschnitt zu lehren, wenn es auf den Estrich ausgeschüttetund aufgenommen worden ist, sei es untauglich, sollte er doch hinsichtlich desselben Falleseinen Unterschied machen: dies gilt nur von dem Falle, wenn es auswärts geflossen ist, wenn aber einwärts, so ist es untauglich!? – Dies ist eine Widerlegung.
10Es wurde gelehrt: Über das Hinbringen ohne [Tätigkeit der] Füße besteht ein Streit zwischen R. Šimo͑nund den Rabbanan. Über eine große Entfernung streiten sie nicht, ob es untauglich werden könne, sie streiten nur über eine kleine Entfernung.
11Im Westen lachten sie darüber: die Absichtmacht ja das Geflügel-Sündopferuntauglich, wie kann dies demnach nach R. Šimo͑n vorkommen : hat man es beabsichtigt, bevor das Blut hervorgekommen ist, so ist dies ja bedeutungslos, und wenn nachdem das Blut hervorgekommen ist, so ist ja das Gebot bereits ausgeübtworden!? –
12Was ist dies denn für ein Einwand, vielleicht zwischen dem Hervorspritzen und dem Heranreichen zum Altar.
13So fragte auch R. Jirmeja den R. Zera, wie es denn sei, wenn er das Blut sprengt, und bevor es das Luftgebiet des Altars erreicht, ihm die Hand abgehauen wird, und dieser erwiderte, es sei sprengen und auftragen erforderlich.
14Als R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, kamen, sagten sie, sie hätten deshalb gelacht: streiten sie etwa nicht über eine große Entfernung, der Streit besteht ja nur über eine großeEntfernung.
15Vielmehr, über eine kleine Entfernung streiten sie nicht, ob es nichtuntauglich werden könne, sie streiten nur über eine große Entfernung.
16Über den Fall, wenn ein Gemeiner [das Blut] hingebracht und ein Priester es fortgebracht und wiederum hingebracht hat, streiten die Söhne R. Ḥijas und R. Jannaj ; nach der einen Ansicht ist es tauglich, und nach der anderen Ansicht ist es untauglich. Nach der einen Ansicht ist esgut zu machen, und nach der anderen Ansicht ist es nicht gut zu machen.
17Über den Fall, wenn ein Priester es hingebracht und fortgebracht und ein Gemeiner es zurück hingebracht hat, sagt R. Šimi b. Aši, daß es nach demjenigen, nach dem es in jenem Falle tauglich ist, untauglich, und nach dem es in jenem Falle untauglich, tauglichsei ;
18Raba aber sagt, auch nach dem es in jenem Falle untauglich ist, sei es in diesem Falle untauglich, denn es muß ja
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.