Sevachim — Blatt 29b

1untauglich gewordenenOpfern und sei untauglich,

2so heißt es :du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, essen &c. den Zehnten deines Getreides &c. [und das Erstgeborene &c.]. Er vergleicht das Erstgeborene mit dem Zehnten : wie der Zehnt nicht von einem Jahre zum anderen untauglich wird, ebenso wird auch das Erstgeborene nicht von einem Jahre zum anderen untauglich!? –

3Diesist nötig; man könnte glauben, dies gelte nur vom Erstgeborenen, das nicht wohlgefällig zu machen hat, Opfer aber, die wohlgefällig zu machen haben, machen nichtwohlgefällig, so lehrt er uns. –

4Aber dies ist ja auch aus folgendem zu entnehmen :es haftet eine Sünde an dir, nicht aber haftet eine Sünde an deinem Opfer!? –

5Dies deutet darauf: es haftet eine Sünde an dir, nicht aber haftet eine Sünde an deiner Frau. R. Elea͑zar, nach anderen R. Joḥanan, sagte nämlich: Einem Menschen stirbt seine Frau nur deshalb, weil man von ihm Geld zu verlangen, und er keines hat, denn es heißt :warum soll man dir das Lager unter dir wegnehmen, wenn du nicht bezahlen kannst. Man könnte somit glauben, sie sterbe auch wegen der Sünde des Versäumens, so lehrt er uns.

6«Andere erklären, es wird nur durch das Rechnen untauglich, nicht aber wird es durch den dritten [Tag] untauglich.» Wofür verwendet R. Eliezer [die Worte] es soll nicht angerechnet werden? –

7Diese verwendet er für eine Lehre R. Jannajs, denn R. Jannaj sagte : Woher, daß die Beabsichtigungeneinander aufheben? Es heißt: es soll nicht angerechnet werden, es dürfen keine anderen Beabsichtigungen hinzukommen.

8R. Mari aber lehrte : R. Jannaj sagte : Woher, daß, wenn jemand bei den Opfern Unzulässiges beabsichtigt, er zu geißeln ist? Es heißt: es soll nicht angerechnetwerden.

9R. Aši sprach zu R. Mari: Dies ist ja ein Verbot, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, und wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, ist ja nicht zu geißeln!? Dieser erwiderte : Nach R. Jehuda, welcher sagt, wegen eines Verbotes, durch welches keine Tätigkeit ausgeübt wird, sei zu geißeln.

10DIE REGEL HIERBEI IST: WENN MAN SCHLACHTET, [DAS BLUT] AUFNIMMT, HINBRINGT ODER SPRENGT IN DER ABSICHT, AUSSERHALB DES RAUMES EINE OLIVE VON DEM, WAS ZU ESSENIST, ZU ESSEN, ODER VON DEM, WAS AUFZURÄUCHERNIST, AUFZURÄUCHERN, SO IST ES UNTAUGLICH, UND MAN VERFÄLLT NICHT DER AUSROTTUNG ; WENN ABER AUSSERHALB DER FRIST, SO IST ES VERWERFLICH, UND MAN VERFÄLLT DER AUSROTTUNG, NUR MUSS DIE DARBRINGUNG DES ERLAUBTMACHENDEN NACH VORSCHRIFT ERFOLGTSEIN .

11AUF WELCHE WEISE ERFOLGT DIE DARBRINGUNG DES ERLAUBTMACHENDEN NACH VORSCHRIFT? HAT MAN STILLSCHWEIGEND GESCHLACHTET UND AUSSERHALB DER FRIST[DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER AUSSERHALB DER FRIST GESCHLACHTETUND STILLSCHWEIGEND [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER AUSSERHALB DER FRIST GESCHLACHTET, [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, SO IST DIE DARBRINGUNG DES ERLAUBTMACHENDEN NACH VORSCHRIFTERFOLGT.

12AUF WELCHE WEISE ERFOLGT DIE DARBRINGUNG DES ERLAUBTMACHENDEN NICHT NACH VORSCHRIFT? HAT MAN AUSSERHALB DES RAUMES GESCHLACHTET UND AUSSERHALB DER FRIST [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER AUSSERHALB DER FRIST GESCHLACHTET UND AUSSERHALB DES RAUMES [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER AUSSERHALB DES RAUMES (UND DER FRIST) GESCHLACHTET, [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER

13DAS PESAḤOPFER ODER DAS SÜNDOPFER AUF EINEN ANDEREN NAMEN GESCHLACHTET UND [DAS BLUT] AUSSERHALB DER FRIST AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER SIE AUSSERHALB DER FRIST GESCHLACHTET UND [DAS BLUT] AUF EINEN ANDEREN NAMEN AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, ODER SIE AUF EINEN ANDEREN NAMEN GESCHLACHTET, DAS BLUT AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT UND GESPRENGT, SO IST DIE DARBRINGUNG DES ERLAUBTMACHENDEN NICHT NACH VORSCHRIFT ERFOLGT.

14[BEABSICHTIGT MAN] EINE OLIVEAUSSERHALB UND EINE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE, ODER EINE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE UND EINE OLIVE AUSSERHALB, ODER EINE HALBE OLIVE AUSSERHALB UND EINE HALBE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE, ODER EINE HALBE OLIVE AM FOLGENDEN TAGE UND EINE HALBE OLIVE AUSSERHALB ZU ESSEN, SO IST ES UNTAUGLICH, UND MAN VERFÄLLT NICHT DER AUSROTTUNG.

15R. JEHUDA SAGTE : DIE REGEL HIERBEI IST : WENN DIE ABSICHT HINSICHTLICH DER FRIST DER ABSICHT HINSICHTLICH DES RAUMES VORANGING, SO IST ES VERWERFLICH, UND MAN VERFÄLLT DER AUSROTTUNG, UND WENN DIE ABSICHT HINSICHTLICH DES RAUMES DER ABSICHT HINSICHTLICH DER FRIST VORANGING, SO IST ES UNTAUGLICH, UND MAN VERFÄLLT NICHT DER AUSROTTUNG. DIE WEISEN SAGEN, IN BEIDEN FÄLLEN SEI ES UNTAUGLICH, UND MAN VERFALLE NICHT DER AUSROTTUNG. [BEABSICHTIGT MAN] EINE HALBE OLIVE ZU ESSENUND EINE HALBE OLIVE AUFZURÄUCHERN, SO IST ES TAUGLICH, DENN DAS ESSEN UND DAS AUFRÄUCHERN WERDEN NICHT VEREINIGT.

16GEMARA. Ilpha sagte: Sie streitennur bei zwei Verrichtungen, bei einer Verrichtung aber stimmen alle überein, daß dies eine Vermischung der Beabsichtigungensei. R. Joḥanan aber sagt, sie streiten auch bei einer Verrichtung. –

17Einleuchtend ist die Erklärung Ilphas, denn wenn die erste Lehre von zwei Verrichtungen spricht, spricht auch die andere von zwei Verrichtungen, nach R. Joḥanan aber spricht die erste Lehre von zwei Verrichtungen und die andere von einer Verrichtung!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.