Sevachim — Blatt 32a
1DAHER MACHEN DIESE ES DURCH DIE ABSICHT UNGÜLTIG. HABEN SIE DAS BLUT AUSSERHALB DER FRIST ODER AUSSERHALB DES RAUMES AUFGENOMMEN, SO SOLL, WENN LEBENSBLUT NOCH VORHANDEN IST, EIN TAUGLICHER ES WIEDERUM AUFNEHMEN .
2HAT EIN TAUGLICHER ES AUFGENOMMEN UND EINEM UNTAUGLICHEN GEGEBEN, SO GEBE ER ES DEM TAUGLICHEN ZURÜCK. HAT ER ES MIT DER RECHTEN AUFGENOMMEN UND IN DIE LLNKE GENOMMEN, SO NEHME ER ES ZURÜCK IN DIE RECHTE; HAT ER ES IN EINEM HEILIGEN GEFÄSSE AUFGENOMMEN UND IN EIN PROFANES GETAN, SO TUE ER ES ZURÜCK IN DAS HEILIGE. IST [DAS BLUT] AUS DEM GEFÄSSE AUF DEN ESTRICH AUSGESCHÜTTET UND AUFGENOMMEN WORDEN, SO IST ES TAUGLICH.
3HAT ER ES AUF DIE ALTARRAMPE ODER NICHT GEGEN DAS FUNDAMENT AUFGETRAGEN, ODER DAS UNTERHALB AUFZUTRAGENDE OBERHALB ODER DAS OBERHALB AUFZUTRAGENDE UNTERHALB, ODER DAS INNERHALB AUFZUTRAGENDE AUSSERHALB ODER DAS AUSSERHALB AUFZUTRAGENDE INNERHALB AUFGETRAGEN, SO SOLL, WENN NOCH LEBENSBLUT VORHANDEN IST, EIN TAUGLICHER ES WIEDERUM AUFNEHMEN.
4GEMARA. Also nur wenn es bereits geschehen ist, nicht aber von vornherein ;
5ich will auf einen Widerspruch hinweisen : Er schlachte, das Schlachten ist durch jeden zulässig, denn das Schlachten darf durch Gemeine, Weiber, Sklaven und Unreine erfolgen, selbst bei Hochheiligem. Vielleicht ist dem nicht so, sondern nur durch Priester?
6Ich will dir sagen; diesweißt du ja aus dem Schriftverse :du und deine Söhne sollt eures Priesteramtes warten in allen Angelegenheiten des Altars.
7Wenn man aber glauben wollte, dies gelte auch vom Schlachten, so heißt es: er schlachte das junge Rind vor dem Herrn, und [die Priester] sollen darbringen &c.; erst von der [Blut]aufnahmeab hat es durch die Priesterschaft zu erfolgen. Dies lehrt, daß das Schlachten durch jeden Menschen zulässig ist. –
8Dies gilt auch von vornherein, da er aber auch Unreine mitnennen will, die es von vornherein nicht dürfen, weil sie das Fleisch berühren könnten, so lehrt er: hat geschlachtet. –
9Ist es denn gültig, wenn es durch einen Unreinen bereits erfolgt ist, ich will auf einen Widerspruch hinweisen :Er soll stützen, er soll schlachten, wie zum Stützen nur Reine zulässig sind, ebenso sind auch zum Schlachten nur Reine zulässig!? – Nur rabbanitisch. –
10Zum Stützen wohl deshalb, weil es hierbei heißt: vor dem Herrn, und auch beim Schlachten heißt es ja: vor dem Herrn!? –
11Man kann ein langes Messer anfertigen und schlachten. – Auch beim Stützen kann man ja mit der Hand hineinlangen und stützen!? – Er ist der Ansicht, der teilweise Eintrittgelte als Eintritt.
12R. Ḥisda lehrte es entgegengesetzt: Er soll stützen, er soll schlachten, wie zum Schlachten nur Reine zulässig sind, ebenso sind auch zum Stützen nur Reine zulässig. – Zum Schlachten wohl deshalb, weil es hierbei heißt: vor dem Herrn,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.