Sevachim — Blatt 52a
1äußeres auf den inneren und inneres auf den äußeren, so hat ja der innere kein Fundament. –
2«Vielleicht ist dem nicht so, sondern, daß beim Altar des Brandopfers das Fundament erforderlich ist?» Heißt es denn: gegen das Fundament des Brandopfers, es heißt ja: gegen das Fundament des Brandopferaltars!? –
3Hieße es: gegen das Fundament des Brandopfers, so könnte man glauben, auf das untereFundament, daher heißt es : gegen das Fundament des Brandopferaltars, damit das Dach des Fundaments zu verstehen sei.
4Hierzu sagte R. Jišma͑él : Wozu ist ein Schriftvers wegen des Dachs des Fundamentes nötig, dies ist ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn beim zurückbleibenden Blute des Sündopfers, das keine Sühne schafft, das Dach des Fundamentes erforderlich ist, um wieviel mehr ist das Dach des Fundamentes erforderlich beim Beginnedes Brandopfers, der Sühne schafft.
5R. A͑qiba erwiderte: Wenn beim zurückbleibenden Blute des Sündopfers, das keine Sühne schafft und nicht zur Sühne bestimmt ist, das Dach des Fundamentes erforderlich ist, um wieviel mehr ist das Dach des Fundamentes erforderlich beim Beginne des Brandopfers, der Sühne schafft und zur Sühne bestimmt ist. Es heißt daher: gegen das Fundament des Brandopferaltars, man beziehe das [Gesetz vom] Fundamente auf den Brandopferaltar.
6Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? R. Ada b. Aḥaba erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Unerläßlichkeit des Fortgießens; einer ist der Ansicht, dies sei unerläßlich, und der andere ist der Ansicht, dies sei nichtunerläßlich.
7R. Papa erwiderte: Alle sind der Ansicht, das Fortgießen sei nicht unerläßlich, und hier streiten sie über die Unerläßlichkeit des Auspressensbeim Geflügel-Sündopfer; einer ist der Ansicht, dies sei unerläßlich, und einer ist der Ansicht, dies sei nicht unerläßlich.
8Übereinstimmend mit R. Papawird gelehrt:Und das ganze Blut gieße er aus; wozu heißt es des Farren? Dies lehrt, daß auch beim Farren des Versöhnungstages das Ausgießen des Blutes gegen das Fundament erforderlich ist – so Rabbi.
9R. Jišma͑él sprach : Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn bei dem, wobei das Hineinbringen des Blutes in das Innere keine Pflichtist, das Fundament erforderlich ist, um wieviel mehr ist bei dem, wobei das Hineinbringen des Blutes in das Innere eine Pflichtist, das Fundament erforderlich.
10R. A͑qiba sprach: Wenn bei dem, dessen Blut nicht in das Allerinnerste hineingebracht wird, weder als Pflicht noch als Gebot, das Fundament erforderlich ist, um wieviel mehr ist bei dem, dessen Blut in das Allerinnerste hineingebrachtwird, das Fundament erforderlich.
11Man könnte glauben, dies sei unerläßlich, so heißt es:und er vollende die Sühnung des Heiligtums, die Sühnungen sind sämtlich beendet – so R. Jišma͑él.
12Ferner ist hinsichtlich des Farren des gesalbten Priesters [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn bei dem, dessen Blut weder als Pflicht noch als Gebot in das Innere gebrachtwird, das Fundament erforderlich ist, um wieviel mehr ist bei dem, dessen Blut in das Innere gebracht wird, sowohl als Pflicht, als auch als Gebot, das Fundament erforderlich.
13Man könnte glauben, dies sei unerläßlich, so heißt es: und das ganze Blut gieße er aus,
14die Schrift hat dies ausgeschiedenund es zum Anhängsel des Gebotes gemacht, um zu sagen, daß das Fortgießen nicht unerläßlich ist. –
15Ist R. Jišma͑él denn der Ansicht, das Auspressen sei beim Geflügel-Sündopfer unerläßlich, in der Schule R. Jišma͑éls wurde ja gelehrt:Und was vom Blute zurückbleibt, werde ausgepreßt; bleibt etwas zurück, so ist es auszupressen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.