Sevachim — Blatt 63a
1Rami b. Ḥama sagte: Alle Rampen hatten [eine Steigung von] einer Elle auf drei Ellen [Länge], ausgenommen die Altarrampe, die eine solche auf dreieinhalb Ellen und einen und ein Drittel Finger hatte.
2DIE SPEISOPFER WURDEN AN JEDER STELLE IM TEMPELHOFE ABGEHÄUFT; ZU ESSEN WAREN SIE INNERHALB DER VORHÄNGE, VON MÄNNERN AUS DER PRIESTERSCHAFT, IN JEDER ZUBEREITUNG, EINEN TAG UND EINE NACHT, BIS MITTERNACHT.
3GEMARA. R. Elea͑zar sagte: Ein Speisopfer, das im Tempel abgehäuft worden ist, ist tauglich, denn wir finden dies bei der Fortnahme der Schalen.
4R. Jirmeja wandte ein:Er häufe da ab, wo die Füße eines Gemeinen stehendürfen.
5Ben Bethera sagte: Woher, daß, wenn er mit der Linken abgehäuft hat, er [den Haufen] zurücklegen und wiederum abhäufen dürfe? Es heißt da, wo er bereits abgehäuft hat.
6Manche sagen, er habe den Einwand erhoben, und er selbst habe es erklärt, und manche sagen, R. A͑qibahabe R. Jirmeja b. Taḥlipha erwidert: Ich will es dir erklären: diesbesagt, daß der ganze Tempelhof hierfür zulässig sei;
7man könnte nämlich folgern: das Brandopfer ist hochheilig, und das Speisopfer ist hochheilig, wie nun beim Brandopfer die Nordseite erforderlich ist, ebenso sei auch beim Speisopfer die Nordseite erforderlich. –
8Wohl beim Brandopfer, weil es vollständig verbrannt wird!? –
9Vom Sündopfer. – Wohl beim Sündopfer, weil es den der Ausrottung Schuldigen Sühne schafft!? –
10Vom Schuldopfer. – Wohl beim Schuldopfer, weil es ein Blutopfer ist!? –
11Von allen zusammen. – Wohl bei diesen allen, weil es Blutopfer sind!? –
12Vielmehr, dies ist aus folgendem Grunde nötig; es heißt:er bringe es zum Altar, und es heißt:er hebe davon eine Handvoll ab;
13man könnte nun glauben, wie das Heranbringen am südwestlichen Horn erfolgt, ebenso erfolge auch das Abhäufen am südwestlichen Horn, so lehrt er uns.
14R. Joḥanan sagte : Ein Heilsopfer, das man im Tempel geschlachtet hat, ist tauglich, denn es heißt :er schlachte es an der Tür des Offenbarungszeltes, und der Anhang darf nicht mehr sein als die Hauptsache.
15Man wandte ein: R. Joḥanan b. Bethera sagte: Woher, daß, wenn Nichtjuden den ganzen Tempelhof belagerthaben, die Priester dahineingehen und Hochheiliges essen dürfen? Es heißt;an hochheiliger Stelle sollst du es essen,
16Weshalbdenn, man sollte doch sagen:im Hofe des Offenbarungszeltes sollen sie es essen, und der Anhang darf nicht mehr sein als die Hauptsache!? –
17Es ist ja nicht gleich; dort, wo es sich um einen Dienst handelt, und man am Aufenthaltsorte seines Herrn Dienstverrichtet, sagen wir, der Anhang dürfe nicht mehr sein als die Hauptsache, beim Essen aber sagen wir, da niemand am Aufenthaltsorte seines Herrn zu essen pflegt, nicht, der Anhang dürfe nicht mehr sein als die Hauptsache.
18DAS GEFLÜGEL-SÜNDOPFER WURDE AM SÜDWESTLICHEN HORN HERGERICHTET ZULÄSSIG WAR ES AN JEDER STELLE, NUR WAR DIES DER PLATZ DAFÜR. DREI VERRICHTUNGEN ERFOLGTEN AN DIESEM HORN UNTENUND DREI OBEN; UNTEN: DAS GEFLÜGEL-SÜNDOPFER, DIE HINREIGHUNGENUND [DAS AUSGIESSEN] DES ZURÜCKBLEIBENDENBLUTES;
19OBEN: DIE LIBATIONDES WEINES UND DES WASSERSUND [DIE HERRICHTUNG DES] GEFLÜGEL-BRAND OPFERS, WENN AN DER OSTSEITEDEREN ZUVIEL WAREN.
20WER AUF DEN ALTAR STIEG, GING RECHTS HINAUF,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.