Sevachim — Blatt 67a
1R. ELIE͑ZER ENTGEGNETE: SO MAG DER FALL, WENN MAN HOCHHEILIGE OPFER IN DER SÜDSEITE AUF DEN NAMEN VON MINDERHEILIGEN GESCHLACHTET HAT, [DAS ENTGEGENGESETZTE] BEWEISEN: MAN HAT SIE AUF EINE SACHE GEÄNDERT, WOBEI ES KEINE VERUNTREUUNG GIBT, UND ES GIBT BEI IHNEN EINE VERUNTREUUNG; SOMIT SOLLTE ES DICH NICHT WUNDERN, WENN ES BEI EINEM BRANDOPFER AUF DEN NAMEN EINER SACHE, WOBEI ES KEINE VERUNTREUUNG GIBT, EINE VERUNTREUUNG GIBT.
2R. JEHOŠUA͑ ERWIDERTE: NEIN, WENN DIES VON HOCHHEILIGEN OPFERN GILT, DIE MAN IN DER SÜDSEITE AUF DEN NAMEN VON MINDERHEILIGEN GESCHLACHTET HAT, WO MAN ES AUF DEN NAMEN EINER SACHE GEÄNDERT HAT, DIE AUS ERLAUBTEM UND VERBOTENEMBESTEHT, SOLLTE ES AUCH VON EINEM BRANDOPFER GELTEN, DAS MAN AUF DEN NAMEN EINER SACHE GEÄNDERT HAT, DIE GÄNZLICH ERLAUBTESIST!?
3GEMARA. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu R.Jehošua͑: So mag der Fall, wenn man ein Schuldopfer in der Nordseite auf den Namen eines Heilsopfers geschlachtet hat, [das Entgegengesetzte] beweisen: man hat den Namen geändert, und es gibt dabei eine Veruntreuung; somit sollte es dich nicht wundern, wenn es eine Veruntreuung gibt bei einem Brandopfer, bei dem man den Namen geändert hat.
4R. Jehošua͑ erwiderte : Nein, wenn dies von einem Schuldopfer gilt, bei dem man den Namen und nicht den Ort geändert hat, sollte es auch von einem Brandopfer gelten, bei dem man den Namen und den Ort geändert hat!?
5R. Elie͑zer entgegnete: So mag der Fall, wenn man ein Schuldopfer in der Südseite auf den Namen eines Heilsopfers geschlachtet hat, [das Entgegengesetzte] beweisen: man hat den Namen und den Ort geändert, und es gibt dabei eine Veruntreuung; somit sollte es dich nicht wundern, wenn es eine Veruntreuung gibt bei einem Brandopfer, bei dem man den Namen und den Ort geändert hat.
6R. Jehošua͑ erwiderte: Nein, wenn dies von einem Schuldopfer gilt, bei dem man den Namen und den Ort, nicht aber die Herrichtunggeändert hat, sollte es auch von einem Brandopfer gelten, bei dem man den Namen, die Herrichtung und den Ort geändert hat!?
7Raba sprach: Sollte jener ihm entgegnet haben: von dem Falle, wenn man ein Schuldopfer in der Südseite auf den Namen eines Brandopfers und auf den Namen eines anderen Eigentümers geschlachtet hat, [sei zu beweisen :] man hat dann den Namen, den Ort und die Herrichtunggeändert.
8Da er es ihm nicht erwidert hat, so ist zu entnehmen, daß R. Elie͑zer den Grund R. Jehošua͑serkannt hat. R. Ada b. Ahaba sagte nämlich : R. Jehošua͑ ist der Ansicht, wenn man ein Geflügel-Brandopfer unten nach der Art eines Sündopfers auf den Namen eines Sündopfers herrichtet, werde es, sobald man ein Halsorgan durchgekniffen hat, zum Geflügel-Sündopfer. –
9Demnach sollte doch ein Geflügel-Sündopfer, wenn man es oberhalbhergerichtet hat, sobald man ein Halsorgan durchgekniffen hat, zum Brandopferwerden!? Wolltest du sagen, dem sei auchso, so sagte ja R. Joḥanan im Namen des R. Benaá, dies sei die Fassung der Mišna; doch wohl die Fassung dieser Mišna und nicht der weiteren. –
10Nein, dies ist die Fassung der ganzenMišna.
11R. Aši erwiderte: Allerdings wird ein Geflügel-Brandopfer, das man unterhalb nach der Art eines Sündopfers auf den Namen eines Sündopfers hergerichtet hat, da dieses durch ein Halsorganund jenes durch beide Halsorgane tauglich wird, und ferner ein Geflügel-Brandopfer nicht unten hergerichtet wird, sobald man ein Halsorgan durchgekniffen hat, zum Sündopfer,
12wieso aber sollte ein Geflügel-Sündopfer, das, da der Meister sagte, das Abkneifen sei an jeder Stelle tauglich, sofort beim Durchkneifen des einen Halsorganes untauglichwird, durch das Durchkneifen des anderen Halsorganes zum Brandopfer werden!?
13Der Text. R. Ada b. Aḥaba sagte: R. Jehošua͑ ist der Ansicht, wenn man ein Geflügel-Brandopfer unterhalb nach der Art eines Sündopfers auf den Namen eines Sündopfers hergerichtet hat, werde es, sobald man ein Halsorgan durchgekniffen hat zum Geflügel-Sündopfer.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.