Sevachim — Blatt 68a

1so muß sie , wenn sie von einer Art sind, oberhalb noch fünf,

2und wenn sie von zwei Arten sind, noch sechs Taubendarbringen.

3Wenn sie sie dem Priester gegeben hat und nicht weiß, was sie gegeben hat, und der Priester sie hergerichtet hat und nicht weiß, was er hergerichtethat, so muß sie noch vier Tauben wegen des Gelobten und zwei als Pflichtund ein Sündopfer darbringen;

4Ben-A͑zaj sagt, zwei Sündopfer.

5R. Jehošua͑ sprach : Das ist es, was man zu sagen pflegt: lebend hat ereine Stimme, tot sieben. –

6R. Jehošua͑ sagt eswohl hinsichtlich der Enthebung von der Veruntreuung, sagte er es etwa auch hinsichtlich der Enthebung der Pflicht!?

7HAT EINER VON ALL DEN UNTAUGLICHENABGEKNIFFEN, SO IST DAS ABKNEIFEN UNGÜLTIG, JEDOCH IST ES NIGHT IM SCHLUNDE VERUNREINIGEND. HAT MAN MIT DER LINKEN ODER NACHTS ABGEKNIFFEN, ODER PROFANES INNERHALBODER HEILIGES AUSSERHALB GESCHLACHTET, SO IST ES NICHT IM SCHLUNDE VERUNREINIGEND.

8HAT MAN MIT EINEM MESSER ABGEKNIFFEN, HAT MAN PROFANEM INNERHALB ODER GEHEILIGTEM AUSSERHALB ABGEKNIFFEN,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.