Sevachim — Blatt 68b

1ODER TURTELTAUBEN, DIE DAS ALTER NOCH NICHT HABEN, ODER JUNGEN TAUBEN DIE DAS ALTER ÜBERSCHRITTEN HABEN, ODER DEM EIN FLÜGEL ABGEDORRT WAR, EIN AUGE GEBLENDET ODER EIN FUSSABGESCHLAGEN, SO IST ES IM SCHLUNDE VERUNREINIGEND.

2DIE REGEL HIERBEI IST! IST DIE UNTAUGLICHKEIT IM HEILIGTUME ERFOLGT, SO IST ES NICHT IM SCHLUNDE VERUNREINIGEND, UND IST DIE UNTAUGLICHKEIT NICHT [ERST] IM HEILIGTUME ERFOLGT, SO IST ES IM SCHLUNDE VERUNREINIGEND.

3GEMARA. Rabh sagte: Ist esmit der Linken oder nachts erfolgt, so ist es nicht im Schlund verunreinigend, wenn durch einen Gemeinen oder mit einem Messer, so ist es im Schlunde verunreinigend.

4Wenn mit der Linken wohl deshalb, weil diesam Versöhnungstageerfolgt, und wenn nachts wohl deshalb, weil dies bei den Gliedern und bei dem Schmer erfolgt, aber auch ein Gemeiner ist ja zulässig, nämlich beim Schlachten!? – Das Schlachten gilt nicht als Dienstverrichtung. –

5Etwa nicht, R. Zera sagte ja, das Schlachten der [roten] Kuhdurch einen Gemeinen sei unzulässig, und Rabh erklärte, weil bei dieser ‘Elea͑zar’ und ‘Satzung’ [genanntwerden]!? –

6Anders verhält es sich bei der [roten] Kuh, sie gehört zu den Heiligtümern des Tempelreparaturfonds. –

7Dies sollte doch hierbei um so mehr gelten: wenn bei Heiligtümern des Tempelreparaturfondsein Priester erforderlich ist, um wieviel mehr bei Heiligtümern für den Altar!?

8R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Ebenso auch bei der Besichtigung des Aussatzes: es ist kein Tempeldienst, dennoch muß dies durch einen Priestererfolgen. –

9Sollte esdoch von einem Privataltar gefolgert werden!? –

10“Von einem Privataltar ist nichts zu folgern. –

11Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Woher, daß, wenn das Hinausgekommene[auf den Altar] gekommen ist, es nicht mehr herabgenommen werde? Weil das Hinausgekommene bei einem Privataltar tauglich ist!? –

12Der Autor stützt sichauf [die Worte:] dies ist das Gesetz des Brandopfers.

13R. Joḥanan aber sagte: Ist es durch einen Gemeinen erfolgt, so ist es nicht im Schlunde verunreinigend; wenn mit einem Messer, so ist es im Schlunde verunreinigend. –

14Wir haben gelernt: Hat einer von all den Untauglichen abgekniffen, so ist das Abkneifen ungültig. Allerdings schließt nach R. Joḥanan [das Wort] ‘all den’ einen Gemeinen ein, was aber schließt es nach Rabh ein!? –

15Es schließt den Fall ein, wenn es mit der Linken oder nachts erfolgt ist. – Den Fall, wenn mit der Linken oder nachts, lehrt er ja ausdrücklich!? – Zuerst lehrt er es allgemein, nachher besonders. –

16Komm und höre: Die Regel hierbei ist: alles, wobei die Untauglichkeit im Heiligtume erfolgt ist, macht im Schlunde die Kleider nicht unrein. Allerdings schließt [das Wort] ‘alles’ nach R. Joḥanan einen Gemeinen ein, was aber schließt es nach Rabh ein!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.