Sevachim — Blatt 70b
1wenn du auf die eine Weise deduzierst, so bezieht es sich auf das reine, und wenn du auf die andere Weise deduzierst, so bezieht es sich auf das unreine, daher heißt es Totverletztes, nur wenn es bei dessen Art Totverletztes gibt;
2auszuschließen ist das unreine, bei dessen Art es kein Totverletztes gibt, und nicht auszuschließen ist das Wild, bei dessen Art es Totverletztes gibt. Ferner heißt es: aber essen dürft ihr es nicht, von dem das Fett verboten und das Fleisch erlaubt ist, ausgenommen ist das Wild, von dem das Fett und das Fleisch erlaubt sind.
3R. Aḥa b. Abba sprach zu Raba: Demnach ist nur das Aas eines reinen Viehs verunreinigend und nicht das Aas eines unreinen Viehs!? Dieser erwiderte: Wie können so viele Greise dies mißverstehen!? Der Schlußsatz spricht vom Aase eines unreinen Vogels.
4R. Joḥanan sagte: Nach R. Meír sind nur fehlerfreierein, nicht aber fehlerbehaftete. R. Elea͑zar aber sagte, auch fehlerbehaftete. Es wurde auch gelehrt; R. Bebaj sagte im Namen R. Elea͑zars: Nach R. Meír sind auch fehlerbehaftete rein, und sogar Gänse und Hühner.
5R. Jirmeja fragte: Wie ist es, wenn man einer Ziege das Genick gebrochenhat?
6Gilt dies nur von Gänsen und Hühnern, weil sie zur Art Geflügelgehören, nicht aber von einer Ziege, die nicht zur Art des Kalbesgehört, oder aber, sie gehört ja zur Art Vieh?
7R. Dimi saß und trug diese Lehre vor; da sprach Abajje zu ihm: Demnach ist das genickgebrochene Kalb rein? Dieser erwiderte: Freilich, in der Schule R. Jannajs sagten sie: bei diesem wird [das Wort] Sühne gebraucht wie bei den Opfern.
8R. Nathan, der Vater des R. Hona b. Nathan, wandte ein: Aber essen dürft ihr es nicht; ich weiß dies nur vom Fette, das zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt ist, woher dies von dem des gesteinigten Ochsenund des genickgebrochenenKalbes?
9Es heißt jedes Fett.
10Wenn man nun sagen wollte, das genickgebrochene Kalb sei rein, so wäre ja dieses selbst rein und dessen Fettunrein!? –
11Hinsichtlich des Falles, wenn man ihm das Genick gebrochen hat, ist dies nicht nötig, nötig ist es nur hinsichtlich des Falles, wenn man es geschlachtethat. –
12Das Schlachten sollte es ja von der Unreinheit des Aasesentheben!? – In dem Falle, wenn es verendetist. –
13Demnachist es schon bei Lebzeiten verboten? – Freilich. R. Jannaj sagte auch : Ich hörte diesbezüglicheine Zeitbestimmung, habe es aber vergessen. Die Genossen meinen jedoch, das Hinabbringen zum Felstalemache es verboten.
14ALLE OPFERTIERE, DIE MIT VERENDEN ZU LASSENDEN SENDOPFERN ODER EINEM ZU STEINIGENDEN OCHSEN VERMISCHT WORDEN SIND, SELBST EINES IN EINER MYRIADE, SIND VERENDEN ZU LASSEN. IST MIT IHNEN EIN OCHS VERMISCHT WORDEN, MIT DEM EINE SÜNDE BEGANGEN WORDEN IST, DER NACH DER AUSSAGE EINES EINZELNEN ZEUGEN ODER DES EIGENTÜMERS
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.