Sevachim — Blatt 72b

1so müssen sie verbrannt werden; sind sie mit anderen vermischt worden, so müssen alle verbrannt werden – so R. Meír; die Weisen sagen, sie gehen unter zweihundertundeinemauf.

2R. Meír sagt nämlich, was man zu zählenpflegt, mache zum Genüsse verboten; die Weisen aber sagen, nur folgende sechs Dinge, nach R. A͑qiba sieben, machen zum Genüsse verboten. Folgende sind es: Krachnüsse, badanische Granatäpfel, verspundete Fässer [Wein], Mangoldblätter, Kohltriebe und der griechische Kürbis; R. A͑qiba fügt noch hausbackene Brote hinzu.

3Das, wobei [das Gesetz] vom UngeweihtenGeltung hat, macht als Ungeweihtes verboten, und das, wobei [das Gesetz] von der Mischfrucht Geltung hat, macht als Mischfrucht verboten.

4Hierzu wurde gelehrt : R. Joḥanan sagt, es heiße : w a s man zu zählen pflegt, und R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, es heiße : wer zu zählen pflegt.

5Richtig ist es nun nach Reš Laqiš, wie ist es aber nach R. Joḥanan zu erklären!? R.Papa erwiderte’ Dieser Autorist der Autor [der Lehre von] der Litra gepreßter Feigen, welcher sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.