Sevachim — Blatt 73a
1alles, was gezählt werdenkann, gehe nicht auf, selbst bei einem rabbanitischen [Verbote] und um so weniger bei einem der Tora,
2Es wird nämlich gelehrt: Wenn eine Litra getrockneter Feigen[von Hebe] am Rande einer Preßform gelegen hat, und man nicht weiß, in welcher Form man sie gepreßthat, am Rande eines Fasses, und man nicht weiß, in welchem Fasse man sie gepreßt hat, oder am Rande eines Bienenkorbes, und man nicht weiß, in welchem Bienenkorbe man sie gepreßt hat, so werden, wie
3R. Meír sagt, nach R. Elie͑zer die oberen [Feigen]als einzelne betrachtetund gehen unter den unteren auf, und wie
4R. Jehošua͑ sagt, gehen sie nur unter hundert anderen am Rande befindlichenauf, und sind keine [hundert] vorhanden, so sind die am Rande befindlichen verbotenund die am Boden befindlichen erlaubt.
5R. Jehuda sagt, nach R. Elie͑zer gehen sie unter hundert am Rande befindlichen auf, und wenn keine &c. verboten, und nach
6R. Jehošua͑ gehen sie nicht einmal unter dreihundert anderen am Rande befindlichen auf.
7Wenn man sie aber in einer Form gepreßt hat und nicht weiß, an welcher Stelle der Form man sie gepreßt hat, ob nördlich oder südlich, so stimmen alle überein, daß sieaufgehen.
8R. Aši erklärte: Du kannst auch sagen, daß hier die Rabbanan vertreten sind, denn Lebewesen sind von Bedeutung und gehen nichtauf. –
9Man kann sie ja einzeln heranholen und darbringen, denn es ist anzunehmen, was sich trennt, trenne sich von der Mehrheit!? – Beim Heranholen sind sie auf ihrem Platze,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.