Sevachim — Blatt 94b

1Polster und Kissen sind ja weich, dennoch wird gelehrt, daß man darauf Wasser gieße bis er fort ist. Später sagte Raba: Das Waschen, wobei kein Reiben erfolgt, heißt kein Waschen.

2Das, was R. Ḥija b. Abba erzählte, er habe oft vor Rabh gestanden und ihm die Schuhe mit Wasser abgespült, wonach nur das Abspülen und nicht das Waschen erlaubt ist, gilt bei weichem nach aller Ansicht und bei hartem nach den anderen. – Demnach sollte dies auch von einem aus Kleiderstoffgelten!? –

3Bei Kleiderstoff gilt schon das Einweichen als Waschen. –

4Was ist demnach der Grund beim Leinsamen!?

5Wolltest du sagen, weil erkeimt, so sollte dies auch von Weizen und Gerste gelten!? – Bei jenen erfolgt ein Kneten. – Demnach sollte dies auch von Kressegelten!? – Jene sondern einen Schleim aus.

6Raba trug vor: Man darf am Šabbath Schuhe waschen. R. Papa sprach zu Raba: R. Ḥija b. Aši erzählte ja, daß er oft vor Rabh gestanden und ihm die Schuhe mit Wasser abgespült habe; demnach ist nur das Abspülen erlaubt, nicht aber das Waschen!? Später ließ Raba seinen Dolmetsch vortragen: Das, was ich euch vorgetragen habe, ist ein Irrtum; folgendes sagten sie: abspülen ist erlaubt, waschen ist verboten.

7DAS WASCHEN MUSS AN HEILIGER STELLE &C. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Sollst du an heiliger Stelle waschen. Woher dies vom Zerbrechen von Tongefäßen? Es heißt:und ein Tongefäß, in dem es gekocht wird, soll zerbrochen werden. Woher dies vom Scheuern und Spülen von kupfernen Gefäßen? Es heißt:und wenn es in einem kupfernen Gefäße gekocht wird, so werde es gescheuert und mit Wasser gespült.

8IN DIESER HINSICHT IST ES BEIM SÜNDOPFER STRENGER &C. Gibt es denn nichts weitermehr, das Blut wird ja auch in das Allerinnerste gebracht!? – Bei den äußeren Sündopfern. –

9Wenn das Blut in das Allerinnerste gebracht worden ist, ist es untauglich!? – Nach R. A͑qiba, welcher sagt, jedes Blut, das in den Tempel zur Sühnung gekommen ist, sei untauglich. –

10Es schafft den der Ausrottung Schuldigen Sühne!? – Beim Sündopfer wegen des Zeugenaufrufes. – Daß es der vier Sprengungen bedarf!? –

11Nach R. Jišma͑él, welcher sagt, bei jedem Blute seien vier Sprengungen erforderlich. – Auf die vierHörner!? –

12Auch nach deiner Auffassung gibt es ja noch das Sprengen mit dem Finger, auf die Kante!? Vielmehr nennt er nur eine von zwei oder drei Erschwerungen.

13IST EIN GEWANDAUSSERHALU DER VORHÄNGE GEKOMMEN, SO BRINGE MAN ES ZURÜCK HINEIN UND WASCHE ES AN HEILIGER STELLE J IST ES AUSSERHALB DER VORHÄNGE UNREINGEWORDEN, SO REISSE MAN ESDURCH, SODANN BRINGE MAN ES HINEIN UND WASCHE ES AN HEILIGER STELLE. IST EIN TONGEFÄSS AUSSERHALB DER VORHÄNGE GEKOMMEN, SO BRINGE MAN ES HINEIN UND ZERBRECHE ES AN HEILIGER STELLE; IST ES AUSSERHALB DER VORHÄNGE UNREIN GEWORDEN, SO LOCHEMAN ES, SODANN BRINGE MAN ES HINEIN UND ZERSCHLAGE ES AN HEILIGER STELLE.

14IST EIN KUPFERNES GEFÄSS AUSSERHALB DER VORHÄNGE GEKOMMEN, SO BRINGE MAN ES HINEIN UND SCHEURE UND SPÜLE ES AN HEILIGER STELLE; IST ES AUSSERHALB DER VORHÄNGE UNREIN GEWORDEN, SO BESCHÄDIGEMAN ES, SODANN BRINGE MAN ES HINEIN UND SCHEURE UND SPÜLE ES AN HEILIGER STELLE.

15GEMARA. Rabina wandte ein: Wieso darf man es durchreißen, der Allbarmherzige spricht ja von einem Gewände, und ein solches ist ja kein Gewand!? –

16Man lasse soviel zurück wie bei einem Überwurf. – Dem ist ja aber nicht so, R. Hona sagte ja, dieslehrten sie nur von dem Falle, wenn man nicht soviel zurückgelassen hat, wie bei einem Überwurf, hat man aber soviel zurückgelassen, wie bei einem Überwurf, gelte es als verbunden!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.