Sevachim — Blatt 98a

1manche entnehmen es aus diesem und manche entnehmen es aus jenem. –

2Sündopfer, wie das Sündopfer durch Absorption Heiligkeit überträgt, ebenso übertragen auch alle übrigen Heiligkeit durch Absorption.

3Schuldopfer, wie beim Schuldopfer nicht Eihaut und Nachgeburtheiligsind, ebenso sind auch bei allen übrigen Eihaut und Nachgeburt nicht heilig. Er ist somit der Ansicht, die Jungen der Opfer seien erst bei ihrem Vorhandenseinheilig; ferner auch, daß man hinsichtlich des Möglichen vom Unmöglichenfolgere.

4Einweihungsopfer, wie beim Einweihungsopfer das Zurückbleibende verbrannt wurde und Lebendes nicht als Zurückbleibendes vorhandenwar, ebenso ist auch bei allen anderen das Zurückbleibendezu verbrennen, und Lebendesgilt nicht als Zurückbleibendes.

5Heilsopfer, wie Heilsopfer verwerflich machenund verwerflich werden, ebenso können auch alle übrigen verwerflich machen und verwerflich werden.

6In einer Barajtha wird im Namen R. A͑qibas gelehrt: Speisopfer, wie das Speisopfer durch Absorption die Heiligkeit überträgt, ebenso übertragen auch alle übrigen die Heiligkeit durch Absorption.

7Und es muß sowohl vom Speisopfer als auch vom Sündopfer gelehrt werden. Würde es nur vom Speisopfer gelehrt worden sein, [so könnte man glauben,] nur dieses absorbiere, weil es locker ist, nicht aber das Sündopfer. Und würde er es nur vom Sündopfer gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil eseindringt, nicht aber das Speisopfer. Daher ist beides nötig.

8Sündopfer, wie das Sündopfer nur von Profanem, am Tage und mit der rechten Hand dargebracht wird, ebenso werden auch alle übrigen nur von Profanem, am Tage und mit der rechten Hand dargebracht. – Woher dies vom Sündopfer selbst? R. Ḥisda erwiderte: Die Schrift sagt:Ahron bringe seinen Sündopferfarren heran, seinen, nicht aber von Gemeindemitteln und nicht vom Zehnten. –

9Daß es am Tage erfolgen muß, geht ja hervor aus [den Worten:]am Tage, da er gebot!? – Dies lehrt er unnötig. –

10Daß es mit der rechten Hand erfolgen muß, geht ja hervor aus einer Lehre des Rabba b. Bar Ḥana, denn Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des Reš Laqiš, überall, wo ‘Finger’ und ‘Priester’ genanntwerden, sei der der Rechten zu verstehen!? – Er lehrt es unnötig.

11Wenn du aber willst, sage ich: er ist der Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagt, wenn es ‘Finger’ heißt, brauche es nicht ‘Priester’ zu heißen, und wenn es ‘Priester’ heißt, müsse es auch ‘Finger’heißen.

12Schuldopfer, wie die Knochen eines Schuldopfers erlaubtsind, ebenso sind auch bei allen übrigen die Knochen erlaubt.

13Raba sagte: Es ist mir entschieden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.