Sota — Blatt 26a

1Die von einem anderen Schwangere oder von einem anderen Säugende trinkt nicht und erhält nicht die Morgengabe – so R. Meír.

2R. Meír sagt nämlich, daß man die Schwangere eines anderen oder die Säugende eines anderen nicht heiraten dürfe, und wenn man sie geheiratet hat, man sich von ihr scheiden lasse und sie niemals mehr heiraten dürfe. Die Weisen sagen, man lasse sich von ihr scheiden, und wenn die Zeitheranreicht, heirate man sie wieder.

3Wenn ein Unverheirateter eine Unfruchtbare oder eine Alte heiratet, und von früher her keine Kinder hat, so trinkt sie nichtund erhält nicht die Morgengabe. R. Elea͑zar sagt, er könne eine andere Frau nehmen und mit dieser die Fortpflanzung ausüben.

4Wenn jemand aber seine Verlobte oder seine Anwärterin der Schwagerehe verwarnt hat und sie sich nach der Heirat verborgen hat, so muß sie entweder trinken oder sie erhält die Morgengabe nicht. Die von ihm selbst Schwangere oder Säugende muß entweder trinkenoder sie erhält nicht die Morgengabe. Wenn ein Unverheirateter eine Unfruchtbare oder eine Alte geheiratet hat, und [außer dieser] Frau und Kinder hat, so muß sie entweder trinken oder sie erhält nicht die Morgengabe.

5Das mit einem Hurenkinde verheiratete Hurenkind, die mit einem Nathin verheiratete Nethina, die Frau eines Proselyten oder eines freigelassenen Sklaven und die Zwitterhafte müssen entweder trinken oder sie erhalten die Morgengabe nicht. Hier wird esvon der Zwitterhaften gelehrt, somit ist dies eine Widerlegung der Lehre R. Naḥmans. –

6R. Naḥman kann dir erwidern: hierüber streiten Tannaím, und ich bin der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Die Zwitterhafte trinkt nicht und erhält nicht die Morgengabe, denn es heißt: so wird sie ungestraft bleiben und von Samen besamt werden, nur eine, deren Art es ist, besamt zu werden, ausgenommen diese, deren Art es nicht ist, besamt zu werden. –

7Wofür verwenden die Rabbanan [die Worte] so wird sie ungestraft bleiben und von Samen besamt werden!? – Diese verwenden sie für folgende Lehre: So wird sie ungestraft bleiben und von Samen besamt werden; wenn sie kinderlos ist, wird sie bedacht – so R. A͑qiba. R. Jišma͑él sprach zu ihm: Demnach könnten alle Kinderlosen sich verbergen und bedacht werden, und die sich nicht verbirgt, ist im Nachteile!?

8Vielmehr deuten [die Worte] so wird sie ungestraft bleiben und von Samen besamt werden hierauf: wenn sie mit Schmerzen gebiert, so wird sie schmerzlos gebären, wenn Mädchen, so wird sie Knaben gebären, wenn Kleine, so wird sie Große gebären, wenn Schwarze, so wird sie Weiße gebären.

9«Das mit einem Hurenkinde verheiratete Hurenkind.» Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, man mehre keine Bemakelten, so lehrt er uns.

10«Die Frau eines Proselyten oder eines freigelassenen Sklaven und die Zwitterhafte.» Selbstverständlich!? –

11Man könnte glauben, [die Worte] rede zu den Kindern Jisraél schließen Proselyten aus, so lehrt er uns. – Vielleicht ist dem auch so!? – [Die Worte] und sprich sind einschließend.

12DIE FRAU EINES PRIESTERS MUSS TRINKEN &C. Selbstverständlich muß die Frau eines Priesters trinken!? – Man könnte glauben, es heißt:und sie nicht ergriffen worden ist, wonach sie [ihrem Manne] erlaubt ist, wenn sie ergriffen wordenist, während dieseverboten ist, auch wenn sie ergriffen worden ist, somittrinke sie nicht, so lehrt er uns.

13UND IST IHREM MANNE ERLAUBT. Selbstverständlich!? R. Hona erwiderte: Wenn sie verkümmert. – Wenn sie verkümmert, so hat das Wasser sie ja geprüft!? –

14Wenn sie an anderen Gliedernverkümmert. Man könnte glauben, diese habe Hurerei getrieben, und das Wasser prüfte sie deshalb nicht auf gewöhnliche Weise, weil es durch Gewalt erfolgt ist, somit ist sie einem Priester verboten, so lehrt er uns.

15DIE FRAU EINES KASTRATEN MUSS TRINKEN. Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, der Allbarmherzige sagt: außer deinem Manne, und dieser ist dazu unfähig, so lehrt er uns.

16DIE VERWARNUNG KANN INBEZUG AUF JEDEN INZESTUÖSEN ERFOLGEN. Selbstverständlich!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.