Sota — Blatt 26b
1Es heißtzweimal verunreinigt, einmal wegen des Ehemannes und einmal wegen des Ehebrechers, somit könnte man glauben, [nur in dem Falle,] wenn sie letzterem durch diesen Ehebruch verboten wird, nicht aber, wenn sie ihm ohnehin verboten ist, so lehrt er uns.
2AUSGENOMMEN EIN MINDERJÄHRIGER &C. Der Allbarmherzige sagt Mann, nicht aber ein Minderjähriger.
3DER KEIN MANN IST. Was schließt dies aus, wollte man sagen, es schließe den Schwindsüchtigenaus, so lehrte ja Šemuél folgendes: Die Verwarnung kann inbezug auf einen Schwindsüchtigen erfolgen, auch macht erfür die Hebe untauglich. Selbstverständlich kann inbezug auf ihn die Verwarnung erfolgen!? Der Allbarmherzige sagt:und ein Mann sie mit Samenerguß beschlafen hat, somit könnte man folgern, dieser sei dazu unfähig, so lehrt er uns.
4Selbstverständlich macht er für die Hebe tauglich!? Der Allbarmherzige sagt:daß er nicht seinen Samen entweihe, somit könnte man folgern, wer Samen hat, könne entweihen, wer keinen Samen hat, könne nicht entweihen, so lehrt er uns.
5Wollte man sagen, dies schließe einen Nichtjuden aus, so lehrte ja R. Hamnuna folgendes: Die Verwarnung kann inbezug auf einen Nichtjuden erfolgen, auch macht erfür die Hebe untauglich.
6Selbstverständlich kann inbezug auf ihn die Verwarnung erfolgen!? Es heißt zweimal verunreinigt, einmal wegen des Ehemannes und einmal wegen des Ehebrechers, somit könnte man glauben, [nur in dem Falle,] wenn sie letzterem durch diesen Ehebruch verboten wird, nicht aber, wenn sie ihm ohnehin verboten ist, so lehrt er uns.
7Selbstverständlich macht er für die Hebe untauglich!? Der Allbarmherzige sagt:wenn die Tochter eines Priesters an einen Gemeinen verheiratet ist, somit könnte man folgern, dies gelte nur von einem Geeigneten, nicht aber von einem Ungeeigneten, so lehrt er uns, daß er untauglich mache. Dies nach R. Joḥanan,
8denn R. Joḥanan sagte im Namen R. Jišma͑éls: Woher, daß, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave eine Priesterstochter, eine Levitentochter oder eine Jisraélitin beschlafen hat, er sie untauglich gemachthabe? Es heißt:wenn die Tochter eines Priesters verwitwet oder geschieden wird, nurvon einem, bei dem es Witwenschaft und Scheidung gibt, ausgenommen sind Nichtjude und Sklave, bei denen es keine Witwenschaft und Scheidung gibt. –
9Was schließt dies demnach aus? R. Papa erwiderte: Dies schließt ein Vieh aus, da es bei einem Vieh keine Hurerei gibt.
10Raba aus Parziqa fragte R. Aši: Woher das, was die Rabbanan gesagt haben, bei einem Vieh gebe es keine Hurerei? - Es heißt:Du sollst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld bringen &c.
11Hierzu wird gelehrt: Der Hundelohnund das Hurengeldsind erlaubt, denn es heißt: sie beide, beide und nicht vier.
12Wozu heißt es demnachmit Samenerguß!? – Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig. Mit Samenerguß, ausgenommen etwas anderes. –
13Was heißt etwas anderes? R. Šešeth erwiderte: Ausgenommen der Fall, wenn er sie inbezug auf den widernatürlichen Beischlaf verwarnt hat. Raba sprach zu ihm: Hinsichtlich des widernatürlichen Beischlafes heißt es ja:die Beschlafung eines Weibes!?
14Vielmehr, erklärte Raba, ausgenommen der Fall, wenn er sie inbezug auf [Perversitäten] an den Gliedern verwarnt hat. Abajje sprach zu ihm: Dies ist ja nichts weiter als eine Ausgelassenheit; hat der Allbarmherzige sie denn wegen der Ausgelassenheit [ihrem Manne] verboten!?
15Vielmehr, erklärte Abajje, ausgenommen der Fall, wenn er sie inbezug auf die Berührungverwarnt hat. Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, unter Anschmiegungsei das Hineinstecken der Eichel zu verstehen, während die Berührung belanglos sei, daß die Schrift die Berührung ausschließt, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, unter Anschmiegung sei die Berührung zu verstehen!? –
16Tatsächlich [schließt dies den Fall aus,] wenn er sie inbezug auf [Perversitäten] an den Gliedern verwarnt hat, denn man könnte glauben, der Allbarmherzige habe dies von der Anstoßnahme des Ehemannes abhängig gemacht, und dieser nimmt ja daranAnstoß, so lehrt er uns.
17Šemuél sagte: Man heirate lieber
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.