Sota — Blatt 2a

1WENN JEMAND SEINE FRAU VERWARNT, SO VERWARNE ER SIE, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, VOR ZWEI ZEUGEN UND LASSE SIE TRINKEN AUF GRUND EINES ZEUGEN ODER EIGENER WAHRNEHMUNG. R. JEHOŠUA͑ SAGT, ER VERWARNE SIE VOR ZWEI ZEUGEN UND LASSE SIE TRINKEN AUF GRUND ZWEIER ZEUGEN.

2WIE VERWARNT ER SIE? WENN ER IHR VOR ZWEI [ZEUGEN] GESAGT HAT, DASS SIE MIT JENEM MANNE NICHT SPRECHE, UND SIE MIT IHM GESPROCHEN HAT, SO IST SIE IHREM MANNE NOCH ERLAUBT, AUCH DARF SIE HEBE ESSEN.

3GING SIE MIT IHM IN EINEN VERBORGENEN RAUM UND VERWEILTE DA DIE DAUER EINER VERUNREINIGUNG, SO IST SIE IHREM MANNE VERBOTEN, AUCH DARF SIE KEINE HEBE ESSEN. STIRBT ER, SO IST AN IHR DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN.

4GEMARA. Merke, der Autor schließt ja mit [dem Traktate vom] Nazirate, weshalb lehrt er [im Anschluß daran den Traktat von der] Ehebruchsverdächtigten? —

5Nach einer Lehre Rabbis. Es wird nämlich gelehrt: Rabbi sagte: Weshalb ist der Abschnitt vom Nazir dem Abschnitte von der Ehebruchsverdächtigten angeschlossen worden? Um dir zu sagen, daß, wenn jemand eine Ehebruchsverdächtigte in ihrem Unglimpf sieht, er den Wein abgelobe. —

6Sollte er doch zuerst [den Traktat] von der Ehebruchsverdächtigten und nachher den vom Nazir lehren!? — Da er [vorher den Traktat von der] Ehelichung lehrte, in dem vom Abgeloben gelehrt wird, und daran [den Traktat] von den Gelübden anschließt, so läßt er darauf [den Traktat] vom Nazirate folgen, das den Gelübden gleicht, und hierauf [den Traktat] von der Ehebruchsverdächtigten, wegen der Lehre Rabbis.

7WENN JEMAND VERWARNT. Nur wenn es bereits erfolgt ist, von vornherein aber nicht, somit ist unser Autor der Ansicht, die Verwarnung sei verboten.

8R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte: Wenn Reš Laqiš [den Traktat] von der Ehebruchsverdächtigten begann, sprach er wie folgt: Man gesellt einem Menschen eine Frau zu, nur nach Gebühr seiner Taten, denn es heißt: denn das Szepter des Gottlosen wird über dem Lose der Frommen nicht ruhen. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Und ihre Paarung ist so schwierig, wie die Spaltung des Schilfmeeres, denn es heißt: Gott bringt die Einsamen heim, er fährt die Gefesselten ins Freie. —

9Dem ist ja aber nicht so, R. Jehuda sagte ja im Namen Rabhs, daß vierzig Tage vor der Bildung der Geburt eine Hallstimme ertöne und spreche: die Tochter von jenem für diesen, das Haus von jenem für diesen, das Feld von jenem für diesen!? — Das ist kein Einwand; das eine gilt von der ersten Verheiratung und das andere gilt von der zweiten Verheiratung.

10SO VERWARNE ER SIE, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, VOR ZWEI ZEUGEN &C. Sie streiten also nur über die Verwarnung und das Sichverbergen, hinsichtlich der Verunreinigung aber ist auch ein einzelner Zeuge glaubhaft.

11Ferner haben wir auch gelernt, daß, wenn ein einzelner Zeuge bekundet, er habe gesehen, daß sie sich verunreinigt hat, sie nicht trinke.

12Woher, daß nach der Tora ein einzelner Zeuge glaubhaft ist? — Die Rabbanan lehrten: Und ein Zeuge gegen sie nicht da ist; die Schrift spricht von zweien.

13Vielleicht ist dem nicht so, sondern auch von einem? Es heißt: ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.