Sota — Blatt 2b

1schon aus den Worten: ein Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten, weiß ich ja, daß von einem gesprochen wird, wenn es aber auch einzelner heißt, so ist dies eine Hauptnorm, daß überall, wo es ‘Zeuge’ heißt, zwei zu verstehen seien, es sei denn, daß die Schrift ausdrücklich einzelner sagt.

2Die Schrift sagt nun, daß, wenn zwei [Zeugen] nicht vorhanden sind, sondern nur einer, und sie nicht ertappt worden ist, sie [ihrem Manne] verboten sei. —

3Demnach erfolgt dies nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige geschrieben hat: ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten, sonst aber würde man gesagt haben, unter ‘Zeuge’ bei der Ehebruchsverdächtigten sei einer zu verstehen; wodurch sollte sie denn, wenn auch einer nicht vorhanden ist, verboten werden!? —

4Dies ist nötig; unter: ein Zeuge gegen sie nicht da ist, könnte man verstehen, er sei nicht glaubhaft. —

5Dies würde also heißen, ein Zeuge sei nicht glaubhaft,

6vielmehr seien zwei erforderlich; demnach sollte die Schrift davon geschwiegen haben, und ich würde durch [das Wort] Sache vom Zivilrechte gefolgert haben, daß dieses allen anderen Zeugnissen in der Tora gleiche!? —

7Dies ist nötig; man könnte glauben, bei einer Ehebruchsverdächtigten verhalte es sich anders, weil die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, da er sie verwarnt und sie sich verborgen hat, somit sei auch ein einzelner Zeuge glaubhaft. —

8Wieso kannst du sagen, [man würde verstehen:] er sei nicht glaubhaft und sie sei erlaubt, es heißt ja: und sie nicht ertappt worden ist, demnach ist sie ja verboten!? —

9Dies ist nötig; man könnte glauben, nur zwei seien glaubhaft, und sie durch zwei nicht ertappt worden ist, so lehrt er uns.

10R. JEHOŠA͑ SAGT, ER VERWARNE SIE VOR ZWEI &C. Was ist der Grund R. Jehošua͑s? — Die Schrift sagt: gegen sie, gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung, gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen.

11R. Eliézer aber erklärt: gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung. —

12Vielleicht aber: gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen!? — Das Sichverbergen wird mit der Verunreinigung verglichen, denn es heißt: und sie sich verborgen und verunreinigt hat. —

13Auch die Verwarnung wird ja mit der Verunreinigung verglichen, denn es heißt: und er gegen seine Frau eifert, und sie sich verunreinigt hat!? — Diese hat der Allbarmherzige durch [das Wort] gegen sie ausgeschlossen. — Was veranlaßt dich dazu!? —

14Es ist einleuchtend, daß das Sichverbergen strenger ist, denn dies macht sie gleich der Verunreinigung verboten. —

15Im Gegenteil, die Verwarnung ist ja strenger, denn diese ist die hauptsächliche Veranlassung!? —

16Wenn nicht das Sichverbergen, gäbe es keine Verwarnung. — Welche Wirkung hat denn das Sichverbergen ohne Verwarnung!? —

17Dennoch ist das Sichverbergen strenger, denn dies ist der Beginn der Verunreinigung.

18Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Jose b. R. Jehuda sagte im Namen R. Elie͑zers: Wenn jemand seine Frau verwarnt, so verwarne er sie vor einem Zeugen oder ganz allein und lasse sie auf Grund zweier Zeugen trinken. Die Weisen erwiderten: Nach der Ansicht des R. Jose b. R. Jehuda hat die Sache keinen Zweck. —

19Was ist der Grund des R. Jose b. R. Jehuda? — Die Schrift sagt: gegen sie, nicht aber beim Sichverbergen. —

20Vielleicht aber: gegen sie, nicht aber bei der Verwarnung!? — Die Verwarnung wird mit der Verunreinigung verglichen, denn es heißt: und er gegen seine Frau eifert und sie sich verunreinigt hat. —

21Auch das Sichverbergen wird ja mit der Verunreinigung verglichen, denn es heißt: und sie sich verborgen und verunreinigt hat!? — Dies deutet darauf, daß das Sichverbergen die Dauer der Verunreinigung betragen müsse. —

22«Die Weisen erwiderten: Nach der Ansicht des R. Jose b. R. Jehuda hat die Sache keinen Zweck.» Wieso dies? — Es kann vorkommen, daß er sie tatsächlich nicht verwarnt hat, jedoch behauptet, er habe sie verwarnt. —

23Demnach hat dies nach unserer Mišna wohl einen Zweck; es kann ja vorkommen, daß sie sich nicht verborgen hat, er aber behauptet, sie habe sich wohl verborgen!?

24R. Jiçḥaq b. Joseph erwiderte im Namen R. Joḥanans: Auch nach der Ansicht des R. Jose b. R. Jehuda hat die Sache keinen Zweck. —

25‘Auch nach der Ansicht des R. Jose b. R. Jehuda’, und um so weniger nach unserer Mišna; im Gegenteil, nach unserer Mišna ist ja die Grundlage vorhanden, während nach jener Lehre die Grundlage nicht vorhanden ist!? —

26Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten. R. Jiçḥaq b. Joseph erwiderte im Namen R. Joḥanans: Nach R. Jose b. R. Jehuda und auch nach unserer Mišna hat die Sache keinen Zweck.

27R. Ḥanina aus Sura sagte: In der Jetztzeit sage man nicht zu seiner Frau, daß sie sich mit jemandem nicht verberge, denn vielleicht ist nach R. Jose b. R. Jehuda zu entscheiden, welcher sagt, die Verwarnung könne durch ihn allein erfolgen, und wenn sie sich mit jenem verbirgt, ist sie ihm, da es in der Jetztzeit kein Untersuchungswasser zur Prüfung gibt, für ewig verboten.

28Reš Laqiš sagte: Was heißt Qinnuj? Ein Vorgang, der Haß [Qináh] stiftet zwischen ihr und anderen. Er ist der Ansicht, die Verwarnung könne durch ihn allein erfolgen, und da die Leute nicht wissen, daß er sie verwarnt hat, so sagen sie: Was hat diese, daß sie sich absondert!? Deshalb hegen sie Haß gegen sie.

29R. Jemar b. Šelemja erklärte im Namen Abajjes: Ein Vorgang, der zwischen ihm und ihr Haß stiftet. Er ist der Ansicht, die Verwarnung müsse vor zwei Zeugen erfolgen; jeder weiß somit, daß er sie verwarnt habe, und er selbst ist es, der den Haß gegen sie hervorruft.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.