Sukka — Blatt 14b
1zwei Bretter werden nicht vereinigt; R. Meír sagt, Bretter ebenso wie Tücher.
2Allerdings ist nach Šemuél, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber vier haben, alle übereinstimmen, daß sie unbrauchbar ist, unter ‘vereinigt’ zu verstehen, zu vier [Handbreiten] vereinigt,
3um welchen Fall handelt es sich aber nach Rabh, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber keine vier haben, alle übereinstimmen, daß sie brauchbar ist: haben sie vier, so ist ja die Vereinigung nicht nötig, und haben sie keine vier, so sind es ja nur Stäbe!? –
4Tatsächlich, wenn sie vier haben, und unter ‘vereinigt’ ist die Vereinigung zu vier Ellen am Rande zu verstehen.
5Eine andere Lesart: Allerdings ist nach Šemuél, welcher sagt, der Streit bestehe über den Fall, wenn sie keine vier haben, wenn sie aber vier haben, alle übereinstimmen, daß sie unbrauchbar ist, unter ‘vereinigt’ die Vereinigung zu vier Ellen am Rande zu verstehen,
6nach Rabh aber ist allerdings nach R. Meír unter ‘vereinigt’ die Vereinigung zu vier Ellen am Rande zu verstehen, was ist aber unter ‘nicht vereinigt’ nach R. Jehuda zu verstehen, nachdem sie brauchbar ist, auch wenn sie vier [Handbreiten] haben, sie sind ja nichts weiter als Stäbe!? – Da R. Meír ‘vereinigt’ sagt, sagt R. Jehuda ‘nicht vereinigt’.
7Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél.
8Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh. Hat man sie mit Brettern aus Zedern bedacht, die keine vier [Handbreiten] haben, so ist sie nach aller Ansicht brauchbar; haben sie vier, so ist sie nach R. Meír unbrauchbar und nach R. Jehuda brauchbar.
9R. Jehuda erzählte: Einst holten wir zur Zeit der Gefahr Bretter von vier [Handbreiten], legten sie auf eine Galerie und setzten uns darunter. Da sprachen sie zu ihm: Sollte dies ein Beweis sein!? Aus der Zeit der Gefahr ist kein Beweis zu erbringen.
10Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél: Hat man sie mit Brettern überdacht, die vier [Handbreiten] haben, so ist sie nach aller Ansicht unbrauchbar; hat sie keine vier, so ist sie nach R. Meír unbrauchbar und nach R. Jehuda brauchbar. R. Meír pflichtet jedoch bei, daß, wenn zwischen dem einen Brett und dem anderen ein Abstand [in der Breite] eines Brettes vorhanden ist, man Abfall darüber lege, und sie ist brauchbar. Desgleichen pflichtet R. Jehuda bei, daß, wenn man darüber ein vier Handbreiten breites Brett legt, sie allerdings brauchbar, jedoch unter diesem zu schlafen verboten ist, und wer darunter schläft, seiner Pflicht nicht genüge.
11Es wurde gelehrt: Hat man sie auf die Kante gelegt, so ist sie, wie R. Hona sagt, unbrauchbar, und wie R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, brauchbar.
12Einst traf R. Naḥman in Sura ein, und R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona kamen zu ihm und fragten ihn: Wie ist es, wenn man sie auf die Kante legt? Er erwiderte ihnen: Sie ist unbrauchbar, denn sie gleichen Metallspießen.
13Darauf sprach R. Hona zu ihnen: Habe ich euch nicht gesagt, daß ihr mir zustimmen sollt? Diese erwiderten: Hat uns etwa der Meister eine Begründung gesagt, und haben wir sie zurückgewiesen!? Jener entgegnete: Habt ihr etwa nach einer Begründung gefragt, und ich euch sie nicht gesagt!?
14Ihm wäre eine Stütze zu erbringen. Faßt sie nicht den Kopf, den größeren Teil des Körpers und den Tisch, oder hat sie eine Lücke, durch die eine Ziege mit einem Satze durchschlüpfen kann, oder hat man darüber ein vier Handbreiten breites Brett gelegt, obgleich es nur drei einnimmt, so ist sie unbrauchbar.
15Wie kann dies vorkommen? Doch wohl, wenn man sie auf die Kante legt. – Nein, hier handelt es sich um den Fall, wenn man es an der Tür der Festhütte legt und es drei Handbreiten innerhalb und eine außerhalb einnimmt. Diese [Handbreite] gilt als eine über die Festhütte hinausragende Latte, und die über die Festhütte hinausragende Latte gleicht der Festhütte.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.