Sukka — Blatt 25b

1R. A͑qiba sagt, es waren Mišaél und Elçaphan, die sich mit [den Leichen von] Nadab und Abihu befaßt hatten. R. Jiçḥaq sagte: Wären es die Träger des Sarges Josephs gewesen, so könnten sie bereits rein sein, und wären es Mišaél und Elçaphan, so könnten sie ebenfalls bereits rein sein;

2vielmehr waren es Männer, die sich mit einem Pflichttoten befaßt hatten, und der siebente Tag fiel auf den Vorabend des Pesaḥfestes, denn es heißt : sie konnten an diesem Tage das Pesaḥopfer nicht herrichten; an diesem Tage konnten sie es nicht herrichten, am folgenden aber konnten sie es herrichten. –

3Beide sind nötig. Hätte man es nur hieraus gefolgert, [so könnte man glauben:] weil die Zeit der Pesaḥpflicht noch nicht herangereicht war, nicht aber da, wo die Zeit des Šema͑lesens bereits herangereicht ist. Und hätte man es nur aus jener Lehre gefolgert, [so könnte man glauben:] weil [die Unterlassung] nicht mit der Ausrottung belegt ist, nicht aber da, wo [die Unterlassung] mit der Ausrottung belegt ist. Daher ist beides nötig.

4Der Text. R. Abba b. Zadba sagte im Namen Rabhs: Der Trauernde ist zu allen in der Tora genannten Geboten verpflichtet, mit Ausnahme der Tephillin, weil es von ihnen Schmuck heißt. Der Allbarmherzige sprach zu Jeḥezqél: deinen Schmuck binde dir um &c., nur du bist verpflichtet, jeder andere aber ist frei.

5Dies jedoch nur am ersten Tage; denn es heißt: und ihr Ende wie an einem bitteren Tage.

6Ferner sagte R. Abba b. Zabda im Namen Rabhs: Der Trauernde ist zur Festhütte verpflichtet. – Selbstverständlich? – Man könnte glauben, R. Abba b. Zabda sagte ja im Namen Rabhs, wer sich quält, sei von der Festhütte frei, und auch dieser ist gequält, so lehrt er uns, daß dies nur von dem Falle gilt, wenn die Qual selbst kommt, dieser aber, der sich selber Qual verursacht, sollte sich beruhigen.

7Ferner sagte R. Abba b. Zabda im Namen Rabhs: Der Bräutigam, die Hochzeitskameraden und alle Hochzeitsangehörigen sind die ganzen sieben Tage von der Festhütte frei. – Aus welchem Grunde? – Weil sie sich belustigen müssen. – Sie können ja in der Festhütte essen und sich in der Festhütte belustigen!? – Keine Lustigkeit als nur im Hochzeitsgemache. – Sie können ja in der Festhütte essen und sich im Hochzeitsgemache belustigen!? – Keine Lustigkeit als nur am Orte des Speisens. –

8Sie können ja das Hochzeitsgemach in der Festhütte einrichten!? Abajje erwiderte: Wegen des Alleinseins. Raba erwiderte: Wegen der Qual des Bräutigams. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn da Leute ein- und ausgehen; nach demjenigen, welcher erklärt, wegen des Alleinseins, ist dies nicht zu berücksichtigen, und nach demjenigen aber, welcher erklärt, wegen der Qual des Bräutigams, ist dies wohl zu berücksichtigen.

9R. Zera sagte: Ich aß in der Festhütte und belustigte mich im Hochzeitsgemache; ich war um so lustiger, da ich beide [Gebote] ausübte.

10Die Rabbanan lehrten, der Bräutigam, die Hochzeitskameraden und alle zur Hochzeit Gehörigen sind vom Gebete und von den Tephillin frei, zum Šema͑lesen aber verpflichtet.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.