Sukka — Blatt 25a
1nur auf dem Raume von zwei Seáflächen umhertragen!? –
2Weil dieser eine Wohnung ist, die nur wegen des Luftraums benutzt wird, und wenn die Wohnung nur wegen des Luftraums benutzt wird, darf man da nicht mehr als zwei Seáflächen tragen. –
3Komm und höre: Wenn jemand den Šabbath auf einem zehn [Handbreiten] hohen Hügel feiert, der von vier Ellen bis zwei Seáflächen groß ist, oder in einer Vertiefung von zehn [Handbreiten], die von vier Ellen bis zwei Seaflächen groß ist, oder auf einem Stoppelfelde, das von Halmen umgeben ist, so darf er innerhalb dieses Raumes und zweitausend Ellenaußerhalb desselben gehen. Obgleich [die Ähren] sich hin und her bewegen!? – Da ebenfalls, wenn man sie mit Palmen- oder Lorbeerzweigen befestigt hat.
4BOTEN GOTTGEFÄLLIGER HANDLUNGEN SIND VON DER FESTHÜTTE FREI; KRANKE UND IHRE WÄRTER SIND VON DER FESTHÜTTE FREI. MAN DARF GELEGENTLICH AUSSERHALB DER FESTHÜTTE ESSEN UND TRINKEN.
5GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Wenn du in deinem Hause sitzest, ausgenommen derjenige, der sich mit der Ausübung eines Gebotes befaßt; wenn du auf dem Wege gehest, ausgenommen der Bräutigam. Hieraus folgerten sie: wer eine Jungfrau ehelicht, ist frei, und wer eine Witwe ehelicht, ist verpflichtet. –
6Wieso ist dies erwiesen? R. Papa erwiderte: Aus [dem Worte] Weg; wie der Weg Freigestelltes ist, ebenso bei allem anderen, was freigestellt, ausgenommen dieser, der sich mit der Ausübung eines Gebotes befaßt. –
7Es kann ja auch vorkommen, daß einer zur Ausübung eines Gebotes geht, dennoch sagt der Allbarmherzige, daß er [das Šema͑] lese!? – Demnach müßte der Schriftvers lauten ‘beim Sitzen und beim Gehen’, wenn es aber heißt: wenn du gehst, wenn du sitzest, [so bedeutet dies:] wenn du für dich gehst, bist du verpflichtet, wenn aber zur Ausübung eines Gebotes, so bist du frei. –
8Demnach sollte es auch von dem gelten, der eine Witwe ehelicht!? – Wer eine Jungfrau ehelicht, ist zerstreut, wer eine Witwe ehelicht, ist nicht zerstreut. –
9Wenn derjenige frei ist, der zerstreut ist, so sollte demnach auch der frei sein, dessen Schiff im Meer unterging, der ebenfalls zerstreut ist!? Wolltest du sagen, dem sei auch so, so sagte ja R. Aba b. Zabda im Namen Rabhs, der Trauernde sei zu allen in der Tora genannten Geboten verpflichtet, mit Ausnahme der Tephillin, weil es von ihnen Kopfschmuck heißt!? –
10Da ist er durch die Ausübung eines Gebotes zerstreut, hier aber ist er durch Freigestelltes zerstreut. –
11Daß derjenige, der sich mit einer gottgefälligen Handlung befaßt, von einem Gebote frei ist, braucht ja nicht hieraus entnommen zu werden, dies wird ja aus folgendem entnommen!? Es wird gelehrt: Es waren aber Männer vorhanden, die durch eine Leiche eines Menschen unrein geworden waren &c.; wer waren diese Männer? Es waren die Träger des Sarges Josephs – so R. Jose der Galiläer;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.