Sukka — Blatt 27a

1und sie sprachen: Bringet sie nach der Festhütte hinauf.

2Und als man R, Çadoq eine Speise von weniger als Eigröße reichte, nahm er sie mit einem Tuche, aß sie außerhalb der Festhütte und sprach nachher nicht den Segen. – In Eigröße muß es demnach in der Festhütte erfolgen, somit ist dies ja eine Widerlegung R. Josephs und Abajjes!? – Vielleicht sind bei [einer Speise] weniger als in Eigröße Händewaschen und Segensspruch nicht erforderlich, in Eigröße aber sind Händewaschen und Segensspruch wohl erforderlich.

3R. ELIE͑ZER SAGT, MAN SEI VIERZEHN MAHLZEITEN IN DER FESTHÜTTE ZU ESSEN VERPFLICHTET, EINE AM TAGE UND EINE NACHTS; DIE WEISEN SAGEN, MIT AUSNAHME DER NACHT DES ERSTEN FESTTAGES GEBE ES DAFÜR KEINE FESTSETZUNG.

4FERNER SAGTE R. ELIE͑ZER: WER [IN DER NACHT] DES ERSTEN FESTTAGES NICHT GEGESSEN HAT, HOLE ES IN DER NACHT DES LETZTEN FESTTAGES NACH. DIE WEISEN SAGEN, ES GEBE DAFÜR KEINEN ERSATZ; HIERÜBER HEISST ES: Krummes kann nicht gerade werden, das Fehlende kann nicht nachgetragen werden.

5GEMARA. Was ist der Grund R. Elie͑zers? – Sitzen gleich dem Wohnen: wie in der Wohnung eine am Tage und eine in der Nacht, ebenso in der Festhütte eine am Tage und eine in der Nacht. –

6Und die Rabbanan!? – Gleich der Wohnung: wie man in der Wohnung, wenn man will, ißt, und wenn man will, nicht ißt, ebenso in der Festhütte, wenn man will, esse man, und wenn man will, esse man nicht. –

7Demnach sollte dies auch von der Nacht des ersten Festtages gelten!?

8R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Hierbei heißt es fünfzehn, und beim Feste des Ungesäuerten heißt es fünfzehn, wie es da in der ersten Nacht Pflicht ist und weiterhin Freigestelltes, ebenso ist es hier in der ersten Nacht Pflicht und weiterhin Freigestelltes. –

9Woher dies da? – Die Schrift sagt: abends sollt ihr Ungesäuertes essen, die Schrift hat dies zur Pflicht gemacht.

10FERNER SAGTE R. ELIE͑ZER. R. Elie͑zer sagt ja aber, daß man vierzehn Mahlzeiten in der Festhütte essen müsse, eine am Tage und eine nachts!? Bira erwiderte im Namen R. Amis: R. Elie͑zer ist davon abgekommen. –

11Womit hole man sie nach: wenn etwa mit Brot, so äße man ja eine Tagesmahlzeit!? – Vielmehr, unter ‘nachholen’ ist zu verstehen, man hole sie mit Leckereien nach. Ebenso wird gelehrt: Hat man sie mit Leckereien nachgeholt, so hat man seiner Pflicht genügt.

12Der Procurator des Königs Agrippa fragte R. Elie͑zer: Darf ich, der ich gewöhnlich nur eine Mahlzeit täglich esse, nur eine Mahlzeit essen und entbunden sein? Dieser erwiderte: An jedem anderen Tage läßt du dir zu Ehren eine Anzahl Zuspeisen zugeben, und zu Ehren deines Schöpfers willst du dir nun nicht eine einzige Zuspeise zugeben lassen.

13Ferner fragte ihn jener: Darf ich, der ich zwei Frauen habe, eine in Ṭiberjas und eine in Sepphoris, und zwei Festhütten, eine in Ṭiberjas und eine in Sepphoris, aus einer Festhütte nach der anderen gehen und entbunden sein? Dieser erwiderte: Nein, denn ich bin der Ansicht, wer aus einer Festhütte nach einer anderen geht, hat die Gebotserfüllung der ersteren aufgehoben.

14Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.