Sukka — Blatt 29b

1wegen derjenigen, die warnen konnten und dies unterlassen, und wegen derjenigen, die öffentlich Almosen versprechen und nicht entrichten,

2Rabh sagte: Wegen viererlei erleidet das Vermögen der Bürger Einbuße: wegen derjenigen, die den Lohn des Arbeiters zurückhalten, wegen derjenigen, die den Arbeiter um seinen Lohn berauben, wegen derjenigen, die das Joch von ihrem Halse werfen und es ihren Nächsten aufbürden, und wegen der Hochmütigkeit. Die Hochmütigkeit wiegt sie alle auf; von den Bescheidenen aber heißt es: die Bescheidenen werden das Land erben. Der Sproß meiner Pflanzung, das Werk meiner Hände, zur Verherrlichung.

3DER GERAUBTE ODER VERDORRTE PALMENZWEIG IST UNTAUGLICH; DER VON EINER AŠERA ODER AUS EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. DESSEN SPITZE ABGEBROCHEN IST ODER DESSEN BLÄTTER GETRENNT SIND, IST UNTAUGLICH, DESSEN BLÄTTER GESPREIZT SIND, IST UNTAUGLICH. R. JEHUDA SAGT, MAN BINDE IHN JEDOCH OBEN ZUSAMMEN. DLE STEINPALMEN DES EISENBERGES SIND TAUGLICH. EIN PALMENZWEIG, DER DREI HANDBREITEN HAT, DASS MAN IHN SCHÜTTELN KANN, IST TAUGLICH.

4GEMARA. Er lehrt dies allgemein, einerlei ob am ersten Festtage oder am zweiten Festtage:

5erklärlich ist dies vom verdorrten, denn er muß ‘prächtig’ sein, was ein solcher nicht ist, vom geraubten aber ist dies allerdings erklärlich hinsichtlich des ersten Festtages, denn es heißt: euch, nur von eurem, weshalb aber nicht am zweiten Festtage!?

6R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.