Sukka — Blatt 30a

1Weil dies ein mit einer Übertretung verbundenes Gebot sein würde. Es heißt: ihr bringt Geraubtes, Lahmes und Krankes herbei; das Geraubte gleicht dem Lahmen; wie es für das Lahme kein Mittel mehr gibt, ebenso gibt es für das Geraubte kein Mittel mehr, einerlei ob vor der Desperation oder nach der Desperation.

2Allerdings vor der Desperation, denn der Allbarmherzige sagt: wenn jemand von euch darbringt, und dies ist nicht seines, wieso aber nach der Desperation, er hat es ja durch die Desperation erworben!? Doch wohl deshalb, weil es ein mit einer Übertretung verbundenes Gebot ist.

3Ferner sagt R. Joḥanan im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Es heißt: Ich, der Herr, bin ein Freund des Rechtes, hasse Raub beim Brandopfer. Ein Gleichnis. Als einst ein König aus Fleisch und Blut an einem Zollamte vorüberging, sprach er zu seinen Dienern: Entrichtet den Zoll an die Zollbeamten. Da sprachen sie zu ihm: Der Zoll ist ja vollständig dein!? Darauf erwiderte er ihnen: Von mir sollen alle anderen Reisenden lernen, den Zoll nicht zu hinterziehen. Ebenso spricht der Heilige, gepriesen sei er: Ich, der Herr, hasse Raub beim Brandopfer, von mir sollen meine Kinder lernen, sich vom Geraubten fernzuhalten.

4Es wird auch gelehrt: R. Ami sagte: Der verdorrte ist untauglich, weil er nicht ‘prächtig’ ist, der geraubte ist untauglich, weil dies ein mit einer Übertretung verbundenes Gebot wäre.

5Er streitet somit gegen R. Jiçḥaq, denn R. Jiçḥaq b. Naḥmani sagte im Namen Šemuéls: Dies lehrten sie nur vom ersten Festtage, am zweiten aber genügt man seiner Pflicht mit einem geraubten, wie man seiner Pflicht auch mit einem geborgten genügt.

6R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Der geraubte oder verdorrte Palmenzweig ist untauglich. Der geborgte aber ist demnach tauglich. Wann: wollte man sagen, am ersten Festtage, so heißt es ja euch, nur von eurem, während dieser nicht seiner ist, doch wohl am zweiten Festtage, und er lehrt, der geraubte sei untauglich!?

7Raba erwiderte: Tatsächlich am ersten Festtage, und [von jenem] ist es selbstverständlich; selbstverständlich ist der geborgte untauglich, da er nicht ihm gehört, man könnte aber glauben, der geraubte sei tauglich, weil beim Geraubten gewöhnlich eine Desperation des Eigentümers erfolgt und er als seiner anzusehen sei so lehrt er uns.

8R. Hona sprach zu den Händlern: Wenn ihr Myrten von Nichtjuden kauft, so schneidet sie nicht selber ab, sondern lasset sie von jenen abschneiden und euch geben. Dies aus dem Grunde, weil Nichtjuden die Grundstücke gewöhnlich rauben

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.