Sukka — Blatt 35a
1GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Prächtige Baumfrucht, ein Baum, dessen Holz und Frucht den gleichen Geschmack haben, das ist der Etrog. –
2Vielleicht der Pfeffer!? Es wird nämlich gelehrt: R. Meír sagte: Wenn es heißt: ihr werdet Bäume pflanzen, so weiß ich ja, daß ein Baum eßbarer Frucht gemeint sei, wozu heißt es: Bäume eßbarer Frucht? Auch ein Baum, dessen Holz und Frucht den gleichen Geschmack haben, nämlich die Pfefferstaude. Dies lehrt dich, daß die Pfefferstaude dem Gesetze vom Ungeweihten unterliege, und daß es im Jisraéllande an nichts fehle, wie es heißt: darin nichts fehlt. –
3Dies ist ja nicht möglich; wie sollte man es machen: nimmt man ein Korn, so ist es ja nicht zu merken, und nimmt man zwei oder drei, so spricht ja der Allbarmherzige von einer Frucht und nicht von zwei oder drei Früchten. Dies ist also nicht möglich.
4Rabbi sagte: Man lese nicht hadar [prächtig], sondern haddir [der Stall]; wie es in einem Stalle Große und Kleine, Heile und Fehlerhafte gibt, ebenso muß es bei dieser Große und Kleine, Heile und Fehlerhafte geben. – Gibt es denn nicht auch bei anderen Früchten Große und Kleine, Heile und Fehlerhafte!? – Er meint es vielmehr wie folgt: wenn bereits die Kleinen kommen, die Großen noch vorhanden sind.
5R. Abahu sagte: Man lese nicht hadar, sondern haddar, [eine Frucht,] die von einem Jahre zum anderen Jahre auf dem Baume ‘wohnen’ bleibt. Ben A͑zaj sagte: Man lese nicht hadar, sondern hydor, denn im Griechischen wird das Wasser ?δω? genannt. Welche Frucht wächst an jedem Wasser? Sage, dies ist der Etrog.
6DER VON EINER AŠERA ODER EINER ABTRÜNNIGEN STADT HERRÜHRENDE IST UNTAUGLICH. Aus welchem Grunde? – Da er zum Verbrennen bestimmt ist, so hat er nicht die erforderliche Größe.
7VOM UNGEWEIHTEN IST ER UNTAUGLICH. Aus welchem Grunde? – Hierüber streiten R. Ḥija b. Abin und R. Asi; einer erklärt, weil er zum Essen nicht erlaubt ist, und einer erklärt, weil er keinen Geldwert hat.
8Sie glaubten, nach dem das Erlaubtsein zum Essen erforderlich ist, der Geldwert nicht erforderlich sei, und nach dem der Geldwert erforderlich ist, das Erlaubtsein zum Essen nicht erforderlich sei. Wir haben gelernt: Von unreiner Hebe ist er untauglich. Erklärlich ist dies nur nach demjenigen, welcher erklärt, weil er zum Essen verboten ist, weshalb aber nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, er ist ja für den Küchenbrand verwendbar!? –
9Vielmehr, alle stimmen überein, daß er zum Essen erlaubt sein müsse, sie streiten nur über den Geldwert; einer ist der Ansicht, das Erlaubtsein zum Essen sei erforderlich, der Geldwert sei nicht erforderlich, und einer ist der Ansicht, auch der Geldwert sei erforderlich. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? –
10Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem vom zweiten Zehnten in Jerušalem nach R. Meír; nach demjenigen, welcher erklärt, weil er zum Essen verboten ist, ist dieser ja zum Essen erlaubt, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, ist ja der [zweite] Zehnt Eigentum Gottes.
11Es ist zu beweisen, daß R. Asi es ist, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, denn R. Asi sagte: Mit einem Etrog vom zweiten Zehnten genügt man nach R. Meír nicht seiner Pflicht am Feste, nach den Weisen aber genügt man damit seiner Pflicht am Feste. Zu beweisen.
12Der Text. R. Asi sagte: Mit einem Etrog vom zweiten Zehnten genügt man nach R. Meír nicht seiner Pflicht am Feste, nach den Weisen aber genügt man damit seiner Pflicht am Feste. Mit Ungesäuertem vom zweiten Zehnten genügt man nach R. Meír nicht seiner Pflicht am Pesaḥfeste, nach den Weisen aber genügt man damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste. Teig vom zweiten Zehnten ist nach R. Meír von der Teighebe frei und nach den Weisen zur Teighebe pflichtig.
13R. Papa wandte ein: Einleuchtend ist dies vom Teige, denn es heißt: das erste eurer Teige, ebenso auch vom Etrog, denn es heißt: euch, von eurem, weshalb aber [nicht mit] Ungesäuertem, heißt es denn: euer Ungesäuertes!? Raba b. Jišma͑él, nach anderen R. Jemar b. Šelemja erwiderte: Dies ist aus [dem Worte] Brot zu entnehmen; hierbei heißt es: Brot des Elends, und dort heißt es:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.