Sukka — Blatt 35b
1wenn ihr vom Brote des Landes esset, wie da von eurem und nicht vom Zehnten, ebenso hierbei von eurem und nicht vom Zehnten.
2Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Teig vom zweiten Zehnten ist von der Teighebe frei – so R. Meír; die Weisen sagen, er sei zur Teighebe pflichtig. – ‘Ihm wäre eine Stütze zu erbringen’, das ist ja dasselbe!? –
3Vielmehr, streiten sie auch über jene, wie sie über [den Teig] streiten, oder ist es beim Teige anders, weil es in der Schrift zweimaleurer Teige heißt?
4VON UNREINER HEBE IST ER UNTAUGLICH. Weil er zum Essen verboten ist.
5VON REINER HEBE DARF MAN IHN NIGHT NEHMEN. Hierüber streiten R. Ami und R. Asi; einer erklärt, weil man ihn [verunreinigungs]fähig macht, und einer erklärt, weil man [die Schale] unbrauchbarmacht. –
6Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Wenn man ihn mit Ausschluß der Schale [als Zehnt] bestimmt hat; nach demjenigen, welcher erklärt, weil man ihn [verunreinigungs]fähig macht, ist dies zu berücksichtigen, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil man [die Schale] unbrauchbar macht, ist dies nicht zu berücksichtigen.
7HAT MAN IHN GENOMMEN, SO IST ER TAUGLICH. Nach demjenigen, welcher erklärt, weil man ihn nicht essen darf, darf man ja diesen essen, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, hat ja dieser einen Geldwert.
8VON DEMAJ. Was ist der Grund der Schule Hillels? – Da er, wenn er sein Vermögen preisgegeben und Armer sein wollte, für ihn verwendbar sein würde, so ist auch jetzt bei ihm [das Wort] eurer anwendbar. Wir haben nämlich gelernt: Man darf den Armen und den einquartierten Truppen Demaj zu essen geben. –
9Und die Schule Šammajs!? – Der Arme darf kein Demaj essen. Wir haben nämlich gelernt: Man darf den Armen und den einquartierten Truppen kein Demaj zu essen geben. Hierzu sagte R. Hona: Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen kein Demaj zu essen geben, und die Schule Hillels sagt, man dürfe den Armen und den einquartierten Truppen wohl Demaj zu essen geben.
10VOM ZWEITEN ZEHNTEN IN JERUŠALEM. Nach demjenigen, welcher erklärt, weil man ihn [verunreinigungs]fähig macht, macht man ihn [verunreinigungs]fähig, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil man [die Schale] unbrauchbar macht, macht man sie unbrauchbar.
11HAT MAN IHN GENOMMEN, SO IST ER TAUGLICH. Nach demjenigen, welcher erklärt, weil er zum Essen verboten ist, gilt dies nach aller Ansicht, und nach demjenigen, welcher erklärt, weil er keinen Geldwert hat, ist hier die Ansicht der Rabbanan vertreten.
12HAT ER EINEN SCHORF. R. Ḥisda sagte: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies nur, wenn an einer Stelle, wenn aber an zwei oder drei Stellen, so ist er tauglich. Raba wandte ein: Im Gegenteil, an zwei oder drei Stellen ist er ja scheckig und [um so mehr] untauglich!? –
13Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so muß es sich auf den Schlußsatz beziehen: über den kleineren Teil, so ist er tauglich. Hierzu sprach R. Ḥisda: Folgendes sagte unser großer Meister, Gott stehe ihm bei: Dies nur, wenn an einer Stelle, wenn aber an zwei oder drei Stellen, so ist er scheckig und untauglich. Raba sagte: Wenn aber an der Spitze, so ist er auch [durch einen Schorf] irgend wie groß untauglich.
14FEHLT IHM DIE KNOSPE. R. Jiçḥaq b. Elea͑zar lehrte: Fehlt ihm die Keule.
15IST ER ENTSCHALT. Raba sagte: Wenn der Etrog entschalt ist und wie eine rote unreife Dattel aussieht, so ist er tauglich. – Wir haben ja aber gelernt, entschalt sei er untauglich!? – Das: ist kein Widerspruch;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.