Sukka — Blatt 4b

1wenn aber weniger als drei Handbreiten, brauchbar. –

2Womit ist es da anders, daß du da weniger als vier Ellen, hierbei aber weniger als drei Handbreiten sagst!? –

3Da, wo eine Wand vorhanden ist, ist [ein Abstand] weniger als vier Ellen zulässig, hierbei aber, wo die Wand erst werden soll, gilt sie als solche bei [einem Abstand] unter drei Handbreiten, sonst aber nicht.

4Über den Fall, wenn sie höher als zwanzig Ellen ist und man darin eine zehn Handbreiten hohe Säule errichtet, die den für die Festhütte erforderlichen Umfang hat, wollte Abajje sagen, man dehne die Wände nach oben,

5da sprach Raba zu ihm: Es sind erkennbare Wände erforderlich, die nicht vorhanden sind.

6Die Rabbanan lehrten: Wenn man vier Stangen aufstellt und darüber Hüttenbedachung legt, so ist es [als Festhütte] nach R. Ja͑qob brauchbar und nach den Weisen unbrauchbar.

7R. Hona sagte: Der Streit besteht nur, wenn am Rande des Daches, denn R. Ja͑qob ist der Ansicht, wir sagen, man dehne die Wändenach oben, und die Rabbanan sind der Ansicht, wir sagen nicht, man dehne die Wände nach oben; wenn aber in der Mitte des Daches, stimmen alle überein, daß es unbrauchbar sei. R. Naḥman sagte: Der Streit besteht, wenn in der Mitte des Daches.

8Sie fragten: Besteht der Streit nur über den Fall, wenn in der Mitte des Daches, wenn aber am Rande des Daches, stimmen alle überein, daß es brauchbar ist, oder besteht der Streit über diesen und jenen Fall? – Die Frage bleibt unentschieden.

9Man wandte ein: Wenn man vier Stangen in die Erde steckt und darüber Hüttenbedachung legt, so ist es nach R. Ja͑qob [als Festhütte] brauchbar und nach den Weisen unbrauchbar.

10In der Erde ist es ja ebenso, wie in der Mitte des Daches, dennoch ist es nach R. Ja͑qob brauchbar!? Dies ist eine Widerlegung R. Honas. Eine Widerlegung.

11Ferner streiten sie ja, wenn in der Mitte, wenn aber am Rande des Daches, stimmen alle überein, daß es brauchbar ist, somit ist dies eine Widerlegung R. Honas in beidem!? –

12R. Hona kann dir erwidern: sie streiten über den Fall, wenn in der Mitte des Daches, und dies gilt auch von dem Falle, wenn am Rande des Daches, und nur deshalb streiten sie über den Fall, wenn in der Mitte des Daches, um dir die weitergehende Ansicht R. Ja͑qobs hervorzuheben, daß es nämlich brauchbar ist, auch wenn man sie in der Mitte des Daches aufstellt.

13Die Rabbanan lehrten: Wenn man vier Stangen in die Erde steckt und darüber Hüttenbedachung legt, so werden sie, wie R. Ja͑qob sagt, falls sie gehöhlt und gekantet eine Handbreite nach der einen Seite und eine Handbreite nach der anderen Seite haben, als Doppelpfeiler betrachtet, wenn aber nicht, nicht als Doppelpfeiler betrachtet. R. Ja͑qob sagt nämlich, für die Festhütte genügen Doppelpfeiler von je einer Handbreite; die Weisen aber sagen, zwei [Wände] müssen vorschriftsmäßig sein und für die dritte genügt eine Handbreite.

14EINE, DIE KEINE ZEHN HANDBREITEN HOCH IST. Woher dies? –

15Es wurde gelehrt: Rabh, R. Ḥanina, R. Joḥanan und R. Ḥabiba –

16manche setzen in der ganzen Sektion von den Feiertagen, überall, wo diese Gelehrtengesellschaft vorkommt, R. Jonathan statt R. Joḥanan – lehrten:

17Die Bundeslade hatte neun [Handbreiten] und der Sühnedeckel eine Handbreite, zusammen zehn, und es heißt: dort werde ich mich dir offenbaren und mit dir reden vom Sühnedeckel aus.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.