Sukka — Blatt 8b
1das Quadrat im Kreise ist um die Hälfte kleiner. Das ist aber nichts; wir sehen ja, daß es nicht soviel ist.
2R. Levi sagte im Namen R. Meírs: Von den beiden Töpferhütten, von denen sich eine in der zweiten befindet, ist die innere als Festhütte unbrauchbar und zur Mezuza pflichtig, die äußere hingegen als Festhütte brauchbar und von der Mezuza frei. –
3Warum denn, die äußere sollte doch als Torhäuschen der inneren gelten und zur Mezuza pflichtig sein!? – Weil dies nicht so bestimmt ist.
4Die Rabbanan lehrten: Die Hütten der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere, der Samaritaner, oder sonst irgend eine Hütte sind [als Festhütte] brauchbar, nur müssen sie vorschriftsmäßig überdacht sein. –
5Was heißt vorschriftsmäßig? R. Ḥisda erwiderte: Die Hüttenbedachung muß zur Beschattung dienen. –
6Was schließen [die Worte] ‘oder sonst irgend eine Hütte’ ein? – Sie schließen die Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter und der Fruchtwächter ein. Die Rabbanan haben nämlich gelehrt: Die Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter, der Fruchtwächter, oder sonst irgend eine Hütte sind [als Festhütte] brauchbar, nur müssen sie vorschriftsmäßig überdacht sein.
7Was heißt vorschriftsmäßig? R. Ḥisda erwiderte: Die Hüttenbedachung muß zur Beschattung dienen. –
8Was schließen hier [die Worte] ‘oder sonst irgend eine Hütte’ ein? – Sie schließen eine Hütte der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere und der Samaritaner ein.
9Für den Autor [der Lehre] von den Hütten der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere und der Samaritaner sind diese bedeutender, da sie permanent sind, und er lehrt ‘oder sonst irgend eine Hütte’, um die Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter und der Fruchtwächter einzuschließen, die nicht permanent sind.
10Und für den Autor [der Lehre] von den Hütten der Hirten, der Feigenhüter, der Stadtwächter und der Fruchtwächter sind diese bedeutender, da diese der Pflicht unterworfen sind, und er lehrt ‘oder sonst irgend eine Hütte’, um die Hütten der Nichtjuden, der Frauen, der Tiere und der Samaritaner einzuschließen, die der Pflicht nicht unterworfen sind.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.