Taanit — Blatt 26b

1DIE GESETZESTAFELN ZERBROCHEN, WURDE DAS BESTÄNDIGE OPFER EINGESTELLT, WURDE BRESCHE IN DIE STADT GELEGT, WURDE DIE TORA DURCH POSTUMUS VERBRANNT UND EIN GÖTZENBILD IM TEMPEL AUFGESTELLT.

2AM NEUNTEN AB WURDE ÜBER UNSERE VORFAHREN VERHÄNGT, NICHT IN DAS LAND EINZUZIEHEN, DAS ERSTE UND DAS ZWEITE MAL DER TEMPEL ZERSTÖRT, BITTHER EROBERT UND DIE STADT GESCHLEIFT.

3MIT DEM EINTRITT DES AB IST DIE FRÖHLICHKEIT EINZUSCHRÄNKEN. IN DER WOCHE, IN DIE DER NEUNTE AB FÄLLT, IST DAS HAARSCHNEIDEN UND DAS KLEIDERWASCHEN VERBOTEN; AM DONNERSTAG IST ES WEGEN DER EHRUNG DES ŠABBATHS ERLAUBT. AM VORABEND DES NEUNTEN AB ESSE MAN NICHT ZWEIERLEI GERICHTE, AUCH ESSE MAN KEIN FLEISCH UND TRINKE KEINEN WEIN.

4R. ŠIMO͑N B.GAMLIÉL SAGT, MAN ÄNDERE DABEI. R. JEHUDA VERPFLICHTET AUCH ZUR UMLEGUNG DES BETTES; DIE WEISEN PFLICHTEN IHM ABER NICHT BEI. R. ŠIMO͑N B.GAMLIÉL SAGTE: JISRAÉL HATTE KEINE FRÖHLICHEREN FESTTAGE ALS DEN FÜNFZEHNTEN AB UND DEN VERSÖHNUNGSTAG. AN DIESEN PFLEGTEN DIE TÖCHTER JERUŠALEMS IN GEBORGTEN WEISSEN GEWÄNDERN AUSZUGEHEN, UM NICHT DIE ZU BESCHÄMEN, DIE KEINE HATTEN, WESHALB AUCH ALLE GEWÄNDER EINES REINIGUNGSBADES BENÖTIGEN.

5DIE MÄDCHEN JERUŠALEMS ZOGEN AUS UND TANZTEN IN DEN WEINGÄRTEN, INDEM SIE DABEI SANGEN: JÜNGLING, ERHEBE DEINE AUGEN UND SCHAUE, WEN DU DIR WÄHLEST: RICHTE DEINE AUGEN NICHT AUF SCHÖNHEIT, RICHTE DEINE AUGEN AUF FAMILIE. Trügerisch ist die Anmut, eitel die Schönheit; nur eine gottesfürchtige Frau, die ist zu loben. FERNER HEISST ES: gebet ihr von der Frucht ihrer Hände, in den Toren künden ihre Werke ihr Lob.

6EBENSO HEISST ES: kommt heraus und schaut, Töchter Çijons, den König Šelomo im Kranze, mit dem ihn seine Mutter bekränzt hat am Tage seiner Vermählung, am Tage seiner Herzensfreude. Am Tage seiner Vermählung, DAS IST DIE GESETZGEBUNG; am Tage seiner Herzensfreude, DAS IST DIE ERBAUUNG DES TEMPELS, DER BALD, IN UNSEREN TAGEN, ERBAUT WERDEN MÖGE

7GEMARA. AN DREI ZEITEN IM JAHRE ERHEBEN DIE PRIESTER IHRE HÄNDE &C. Gibt es denn an den Fasttagen und den Standbezirkstagen ein Zusatzgebet? – [Unsere Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: an drei Zeiten im Jahre erheben die Priester ihre Hände [zum Priestersegen] bei allen Gebeten, an manchen also viermal in einem Tage, beim Morgengebete, beim Zusatzgebete, beim Vespergebete und beim Schlußgebete; diese drei Zeiten sind folgende: die Fasttage, die Standbezirkstage und der Versöhnungstag.

8R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Dies ist die Ansicht R. Meírs, die Weisen aber sagen, nur beim Morgengebete und beim Zusatzgebete werden die Hände erhoben, nicht aber beim Vespergebete und beim Schlußgebete. –

9Wer sind die Weisen? – Es ist R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Beim Morgengebete, beim Zusatzgebete, beim Vespergebete und beim Schlußgebete findet die Händeerhebung statt – so R. Meír. R. Jehuda sagt, die Händeerhebung findet nur beim Morgengebete und beim Zusatzgebete statt, beim Vespergebete aber und beim Schlußgebete findet die Händeerhebung nicht statt. R. Jose sagt, beim Schlußgebete finde die Händeerhebung statt, beim Vespergebete finde die Händeerhebung nicht statt. –

10Worin besteht ihr Streit? R. Meír ist der Ansicht: an jedem anderen Tage erheben die Priester ihre Hände nicht beim Vespergebete wegen etwaiger Trunkenheit, an solchen Tagen gibt es aber keine Trunkenheit.

11R. Jehuda ist der Ansicht: beim Morgengebete und beim Zusatzgebete kommt auch an jedem anderen Tage Trunkenheit nicht vor, daher haben die Rabbanan auch an diesen nichts berücksichtigt; beim Vespergebete und beim Schlußgebete aber, bei denen an jedem anderen Tage Trunkenheit vorkommen kann, haben die Rabbanan es an diesen berücksichtigt.

12Und R. Jose ist der Ansicht: beim Vespergebete, das an jedem Tage gebetet wird, haben die Rabbanan es berücksichtigt, beim Schlußgebete, das nicht an jedem Tage gebetet wird, haben die Rabbanan es nicht berücksichtigt.

13R. Jehuda sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Meír; R. Joḥanan sagte, das Volk pflege nach R. Meír zu verfahren; Raba sagte, der Brauch sei wie R. Meír.

14Nach demjenigen, welcher sagt, die Halakha sei wie R. Meír, ist dies auch im Lehrhause vorzutragen; nach demjenigen, welcher sagt, es sei Brauch, ist es zwar nicht im Lehrhause vorzutragen, jedoch ist demgemäß zu entscheiden; und nach demjenigen, welcher sagt, man pflege so zu verfahren, ist demgemäß nicht zu entscheiden, jedoch läßt man es dabei bewenden, wenn jemand so verfahren hat.

15R. Naḥman aber sagte, die Halakha sei wie R. Jose. Die Halakha ist wie R. Jose. – Wieso erheben jetzt die Priester ihre Hände beim Vespergebete des Fasttages? – Da sie es kurz vor Sonnenuntergang tun, so ist es ebenso, wie beim Schlußgebete.

16Alle sind also der Ansicht, der Trunkene dürfe die Hände [zum Priestersegen] nicht erheben; woher dies? – R. Jehošua͑ b.Levi sagte im Namen Bar Qapparas: Weshalb steht der Abschnitt vom Priestersegen neben dem vom Naziräer? Um dir zu sagen, wie dem Naziräer der Wein verboten ist, ebenso ist auch dem segnenden Priester der Wein verboten.

17Der Vater R. Zeras, wie manche sagen, R. Oša͑ja b.Zabhda, wandte ein: Demnach sollten dem segnenden Priester auch Traubenkerne verboten sein, wie sie dem Naziräer verboten sind!? R. Jiçḥaq erwiderte: Die Schrift sagt: ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen, wie dem diensttuenden Priester Traubenkerne erlaubt sind, ebenso sind dem segnenden Priester Traubenkerne erlaubt. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.