Temura — Blatt 19b
1R. Jose b. R. Ḥanina sagte: R. Elea͑zar pflichtet bei, daß, wenn man ein Weibchen als Schuldopfer abgesondert hat, das Junge nicht als Schuldopfer darzubringensei. – Selbstverständlich, R. Elea͑zar sagt es ja nur von dem Falle, wenn man ein Weibchen als Brandopfer abgesondert hat, wo die Mutter den Namen des Brandopfers trägt, wenn man ein Weibchen als Schuldopfer abgesondert hat, wo die Mutter nicht den Namen des Brandopfers trägt, pflichtet auch R. Elea͑zar bei, daß es nicht als Schuldopfer darzubringen sei!? –
2Wenn er es uns nicht gelehrt hätte, könnte man glauben, der Grund R. Elea͑zars sei nicht, weil die Mutter den Namen des Brandopfers trägt, sondern weil das Junge zur Darbringung geeignet ist, und auch dieses ist zur Darbringung geeignet. –
3Wieso lehrt er uns demnach, daß das Junge nicht als Schuldopfer darzubringen sei, sollte er doch lehren, daß das Jungenicht als Brandopfer darzubringen sei, und folglichauch nicht als Schuldopfer!? –
4Würde er ‘als Brandopfer’ gelehrt haben, so könnte man glauben, nur als Brandopfer sei es nicht darzubringen, weil die Mutter nicht als Brandopfergeheiligt worden ist, als Schuldopfer aber sei das Junge darzubringen, so lehrt er uns.
5WENN JEMAND EIN WEIBCHEN ALS SCHULDOPFERABGESONDERT HAT, SO M IST ES WEIDEN ZU LASSEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, SODANN ZU VERKAUFEN, UND FÜR DEN ERLÖS BRINGE MAN EIN SCHULDOPFER; HAT ER SEIN SCHULDOPFER BEREITS DARGEBRACHT, SO KOMME SEIN ERLÖS ZUR FREIWILLIGEN SPENDENKASSE.
6R. ŠIMO͑N SAGT, ES SEI FEHLERFREI ZU VERKAUFEN.
7GEMARA. Wieso ist es zu verkaufen, erst wenn es ein Gebrechen bekommt, wenn es als solches nicht verwendbar ist, so ist ja schon dies ein Gebrechen!?
8R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Aus folgendem Grunde: wir sagen, da sein Geldwert von der Heiligkeit erfaßt worden ist, wird es auch körperlich von der Heiligkeit erfaßt. Raba sagte: Dies besagt, daß, wenn man ein Männchen wegen seines Geldwertes geheiligt hat, es auch körperlichheilig sei.
9Es wurde gelehrt: Hat man ein Männchen wegen seines Geldwertes geheiligt, so ist es, wie R. Kahana sagt, körperlich heilig, und wie Raba sagt, nicht körperlich heilig. Raba aber trat zurück und bekannte sich zur Ansicht R. Kahanas, wegen der Lehre des R. Jehuda im Namen Rabhs.
10R. ŠIMO͑N SAGT, ES SEI FEHLERFREI ZU VERKAUFEN. R. Ḥija b. Abin sprach zu R. Joḥanan: Wenn sein Geldwert von der Heiligkeit erfaßt wird, sollte es auch körperlich von der Heiligkeit erfaßt werden!?
11Dieser erwiderte: R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, was körperlich [für den Zweck] nicht geeignet ist, wird nicht körperlich von der Heiligkeit erfaßt. Es wird nämlich gelehrt: Wenn man ein erstjährig darzubringendes Schuldopferzweitjährig oder ein zweitjährig darzubringendes erstjährig dargebracht hat, so ist es tauglich, jedoch hat der Eigentümer sich seiner Pflicht nicht entledigt.
12R. Šimo͑n sagt, sie seien an sich nicht heilig. –
13Dem das Alternoch fehlt, ist ja an sich ungeeignet, und R. Šimo͑n sagt, es sei heilig!? – Anders ist es bei dem, dem das Alter noch fehlt, da es morgen tauglich ist. –
14Demnach ist ja auch ein zweitjährig darzubringendes Schuldopfer, das man erstjährig dargebracht hat, nach einem Jahre tauglich!? – Vielmehr, folgendes ist der Grund R. Šimo͑ns bei dem, dem das Alter noch fehlt: er folgert es vom Erstgeborenen.
15Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen des R. Šimo͑n: Dem das Alter noch fehlt, komme in die Hürde, um verzehntet zu werden. Dieses gleicht dem Erstgeborenen: wie das Erstgeborene vor Erlangung des Altersheilig ist und nachher dargebracht wird, ebenso ist, dem das Alter noch fehlt, vor Erlangung des Alters heilig und nachher darzubringen.
16Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand ein Weibchen als Brandopfergeheiligt hat
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.