Temura — Blatt 20a

1oder als Pesaḥopfer oder als Schuldopfer, so kann bei diesen ein Umtausch erfolgen.

2R. Šimo͑n sagt, wenn als Brandopfer, könne ein Umtausch erfolgen, wenn als Pesaḥopfer oder als Schuldopfer, könne kein Umtausch erfolgen, denn ein Umtausch kann nur bei dem erfolgen,

3was man [eventuell]weiden lassen muß, bis es ein Gebrechenbekommt.

4Rabbi sprach: Mir leuchten die Worte R. Šimo͑ns nicht ein beim Pesaḥopfer, weil das Übrigbleibendedes Pesaḥopfers als Heilsopfer darzubringen ist. –

5Sollte er doch sagen: mir leuchten die Worte R. Šimo͑ns nicht ein beim Schuldopfer, weil der Überschuß des Schuldopfers als Brandopfer darzubringen ist!? – Rabbi ist der Ansicht der Rabbanan, welche sagen, die Überschüsse fallen der freiwilligen Spendenkasse der Gemeinde zu und eine Gemeinde kann nicht umtauschen.

6Erglaubte, folgendes sei der Grund des R. Šimo͑n: bei der Absonderung eines Weibchens als Brandopfer kann deshalb Umtausch erfolgen, weil auch ein solches Brandopfer heißen kann, nämlich das Vogel-Brandopfer. –

7Demnach sollte doch, wenn der Hochpriester eine Kuh statt seines Farrenabgesondert hat, diese heilig sein, denn es gibt ja die Entsündigungskuh!? – Diese ist Heiliges des Tempelreparaturfonds, und beim Heiligen des Tempelreparaturfonds’ gibt es keinen Umtausch. –

8Wenn ein einzelner einen Ziegenbock statt einer Ziegeabgesondert hat, sollte er doch heilig sein, denn es gibt ja den Ziegenbock des Fürsten!? Oder wenn der Fürst eine Ziege statt eines Ziegenbockes abgesondert hat, sollte sie doch heilig sein, denn der einzelne sondert ja eine Ziege ab!? –

9Diese sind zwei verschiedene Personen. –

10Sollte doch, wenn er die Sünde vor seiner Einsetzungbegangen und einen Ziegenbock statt einer Ziege abgesondert hat, dieser heilig sein, denn wenn er die Sünde jetzt begangen hätte, hätte er ja einen Ziegenbock darzubringen!? – Er hat ja jetzt die Sünde nicht begangen und ist somit zu einem Ziegenbocke nicht verpflichtet. –

11Demnach hat ja auch jenerkein Vogel-Brandopfer darzubringen!? –

12R. Šimo͑n ist der Ansicht des R. Elea͑zar b. A͑zarja, denn wir haben gelernt: [Sagte jemand:] ich nehme auf mich ein Brandopfer, so bringe er ein Lamm; R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, [sogar] eine Turteltaube oder eine junge Taube.

13Dort haben wir gelernt: Wenn jemand sein Vermögen dem Heiligtume geweiht hat und darunter sich für den Altar geeignetes männliches und weibliches Vieh befindet, so sind,

14wie R. Elie͑zer sagt, die männliches für Brandopfer und die weiblichen für Heilsopfer zu verkaufen, und der Erlös fällt mit dem übrigen Vermögen dem Tempelreparaturfonds zu.

15R. Jehošua͑ sagt, die männlichen sind selber für Brandopfer darzubringen und die weiblichen für Heilsopfer zu verkaufen und für den Erlös Brandopfer darzubringen, und das übrige Vermögen fällt dem Tempelreparaturfonds zu.

16R. Ḥija b. Abba sprach zu R. Joḥanan: Wieso sind nach R. Jehošua͑, welcher sagt, die männlichen seien als Brandopfer darzubringen, die weiblichen als Heilsopferdarzubringen, sie kommen ja von einer verdrängtenHeiligkeit!?

17Eine andere Lesart: R. Ḥija b. Abba sprach zu R. Joḥanan: Wenn R. Jehošua͑ sagt, die männlichen seien als Brandopfer darzubringen, so sind sie ja körperlich heilig, wieso sind demnach die weiblichen für Heilsopfer zu verkaufen, sie sind ja weiden zu lassen!?

18Dieser erwiderte ihm: R. Jehošua͑ ist der Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagt, was körperlich ungeeignet ist, werde körperlich von der Heiligkeit nicht erfaßt. Wir haben nämlich gelernt: R. Šimo͑n sagt, es sei fehlerfrei zu verkaufen. [Und wir erklärten den Grund] R. Šimo͑ns: da ein Weibchen als Schuldopfer nicht verwendbar ist, wird es nicht körperlich von der Heiligkeit erfaßt. –

19Allerdings sagt es R. Šimo͑n von einem Weibchen als Schuldopfer,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.