Temura — Blatt 24a
1nicht aber bei zwei Beträgen, so lehrt er uns.
2R. Oša͑ja sagte: Wenn jemand zur Sicherheit zwei Sündopfer abgesondert hat, so erlangt er Sühne durch eines von ihnen, und das andere ist weiden zu lassen.
3Nach wessen Ansicht: wollte man sagen, nach den Rabbanan, so sagen ja die Rabbanan, daß sogar das für das Abhandengekommene abgesonderte nicht als Abhandengekommenes gilt, und um so weniger, wenn zur Sicherheil,
4und wenn nach R. Šimo͑n, so sagt ja R. Šimo͑n, fünf Sündopfer seien verenden zu lassen. –
5Vielmehr, nach Rabbi, denn Rabbi sagt esnur vom Abhandengekommenen, nicht aber, wenn zur Sicherheit. –
6Wir haben gelernt: Wenn jemand ein Sündopfer abgesondert hat und es fehlerbehaftet ist, so verkaufe er es und bringe dafür ein anderes. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte: Ist das andere dargebracht worden, bevor das erste geschlachtet worden ist, so ist es verenden zu lassen, weil der Eigentümer bereits Sühne erlangt hat.
7Erglaubte, R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sei der Ansicht Rabbis, und dies gilt auch dann, wenn zur Sicherheit. –
8Nein, R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n ist vielleicht der Ansicht seines Vaters, welcher sagt, fünf Sündopfer seien verenden zu lassen. –
9Wir haben gelernt: Weil das Sündopfer einer Gemeinde nicht verenden zu lassen ist. Das eines Privaten ist demnach verenden zu lassen.
10Rabh sagte, Lebendes werde nicht verdrängt, er erlange Sühne durch den zweiten des ersten Paares und das andere sei nur zur Sicherheit, und er lehrt, das eines Privaten sei verenden zu lassen!? –
11Rabh vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, das Gebot sei mit dem erstenauszuüben.
12R. Šimi b. Zee͑ri lehrte vor R. Papa: War es nach der Absonderung abhanden gekommen, so ist es nach Rabbi verenden zu lassen und nach den Rabbanan weiden zu lassen. War es nach der Sühne abhanden gekommen, so ist es nach den Rabbanan verenden zu lassen und nach Rabbi weiden zu lassen. –
13Dies ist ja paradox: wenn Rabbi vom bei der Absonderung abhandengekommenen, hinsichtlich dessen die Rabbanan sagen, es sei weiden zu lassen, sagt, es sei verenden zu lassen, um wieviel mehr sollte dies nach Rabbi vom bei der Sühne abhandengekommenen gelten, das auch nach den Rabbanan verenden zu lassen ist!? –
14Lies vielmehr wie folgt: war es bei der Absonderung abhanden gekommen, so ist es nach Rabbi verenden zu lassen und nach den Rabbanan weiden zu lassen, und wenn bei der Sühne, so ist es nach aller Ansicht verenden zu lassen.
15R. ELEA͑ZAR B. R. ŠIMO͑N SAGTE &C.
16Die Rabbanan lehrten: Man darf am Feiertage die Haut nicht von den Füßen ausabziehen; desgleichen darf man beim Erstgeborenen die Haut nicht von den Füßen aus abziehen und nicht beim untauglich gewordenen Opfertiere.
17Allerdings am Feiertage, weil dies eine Mühe ist, die dann nicht nötig ist, wer aber lehrte dies vom Erstgeborenen?
18R. Ḥisda erwiderte: Es ist die Schule Šammajs, welche sagt, das Erstgeborene verbleibe bei seiner Heiligkeit. Wir haben nämlich gelernt: Die Schule Šammajs sagt, ein Jisraélit dürfe sich nicht mit einem Priester am Erstgeborenen beteiligen. –
19Wer lehrte dies vom untauglich gewordenen Opfertiere? R. Ḥisda erwiderte: Es ist R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, denn es wird gelehrt: Wenn er vor sich zwei Sündopferhat, eines fehlerfrei und eines fehlerbehaftet, so ist das fehlerfreie darzubringen und das fehlerbehaftete auszulösen;
20ist das fehlerbehaftete geschlachtetworden, bevor das Blut des fehlerfreien gesprengt worden ist, so ist es erlaubt, und wenn nachdem das Blut des fehlerfreien gesprengt worden ist, so ist es verboten.
21R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, selbst wenn das Fleisch des fehlerbehafteten sich bereits im Topfe befindet, das Blut des fehlerfreien aber gesprengt worden ist, komme es in den Verbrennungsraum. –
22Sollte doch R. Ḥisda dieses und jenes der Schule Šammajs addizieren!? –
23Die Schule Šammajs sagt dies vielleicht nur vom Erstgeborenen, das vom Mutterleibe aus heilig ist, nicht aber von den untauglich gewordenen Opfertieren. –
24Sollte er doch dieses und jenes R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n addizieren!? –
25R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt dies vielleicht nur von den untauglich gewordenen Opfertieren, [deren Heiligkeit] so stark ist, die Lösung zu erfassen, nicht aber vom Erstgeborenen. –
26Hält denn R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n nichts von der Lehre, daß alle untauglich gewordenen Opfertiere im Scharren geschlachtet, im Scharren verkauft und nach Litraausgewogen werden dürfen, weil er, wenn dies erlaubt ist, mehr zahltund es kauft!?
27R. Mari, Sohn des R. Kahana, erwiderte: Was an der Haut gewonnen wird, geht am Fleischeverloren.
28Im Westen sagten sie im Namen R. Abins: Weil es den Anschein hat, als verrichte man [Profan]arbeit mit Opfertieren.
29R. Jose b. R. Abin erklärte: Aus Rücksicht darauf, man könnte aus solchen ganze Herden züchten.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.