Temura — Blatt 34a
1DAS SCHWEBE-SCHULDOPFER IST ZU VERBRENNEN; R. JEHUDA SAGT, ZU VERGRABEN. DAS IM ZWEIFELDARGEBRACHTE GEFLÜGEL-SÜNDOPFER IST ZU VERBRENNEN; R. JEHUDA SAGT, MAN WERFE ES IN DEN KANAL.
2WAS ZU VERGRABEN IST, DARF NICHT VERBRANNT WERDEN, UND WAS ZU VERBRENNEN IST, DARF NICHT VERGRABEN WERDEN. R. JEHUDA SAGT, WER FÜR SICH ERSCHWEREN WILL, DAS ZU VERBRENNEN, WAS ZU VERGRABEN IST, DÜRFE DIES. SIE SPRACHEN ZU IHM: ES IST NICHT ERLAUBT, ANDERS ZU VERFAHREN.
3GEMARA. Das Haar des Naziräers ist zu vergraben. Ṭabi wies R. Naḥman auf einen Widerspruch hin. Wir haben gelernt, das Haar des Naziräers sei zu vergraben, und dem widersprechend [wird gelehrt], wenn jemand einen einen Siṭ [langen Faden] von der Wolle eines Erstgeborenen [in ein Gewand] einwebt, sei das Gewand zu verbrennen, und wenn vom Haar des Naziräers oder des Erstgeborenen eines Esels in einen Sack, sei der Sack zu verbrennen!?
4Dieser erwiderte: Das eine gilt von einem unreinen Naziräer und das andere gilt von einem reinenNaziräer.
5Jener sprach zu ihm: Du hast es hinsichtlich des Naziräers erklärt, hinsichtlich des Erstgeborenen des Esels aber besteht ja ein Widerspruch!? Da schwieg er und erwiderte ihm nichts.
6Hierauf sprach er zu ihm: Hast du etwas hierüber gehört? Da erwiderte er: Folgendes sagte R. Šešeth: dieses gilt von einem Sack und jenes gilt vom Haar. Es wurde auch gelehrt. R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Dieses gilt von einem Sack und jenes gilt vom Haar. R. Elea͑zar erwiderte: Diesesgilt von einem reinen Naziräer und jenes gilt von einem unreinen Naziräer.
7Jener entgegnete: Es sollte sich doch im Sack durch die Mehrheitverlieren!? R. Papa erwiderte: Dies gilt von einem Vögelchen. – Man kann ja das Vögelchen heraustrennen!?
8R. Jirmeja erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, wer für sich erschweren will, das zu verbrennen, was zu vergraben ist, dürfe dies. Jener entgegnete: Wir erheben den Einwand, man sollte es heraustrennen, und du erklärst, hier sei R. Jehuda vertreten!? –
9Ich meine es wie folgt: kann man es heraustrennen, so ist es recht, sonst aberaddiziere man es R. Jehuda, welcher sagt, wer für sich erschweren will, das zu verbrennen, was zu vergraben ist, dürfe dies.
10FOLGENDES IST ZU VERBRENNEN. Der Meister sagte, Gesäuertes am Pesaḥfeste sei zu verbrennen, somit lehrt uns der Autor anonymnach R. Jehuda, welcher sagt, die Forträumung des Gesäuerten habe durch Verbrennung zu erfolgen.
11UNREINE HEBE, UNGEWEIHTES &C. Wieso dies? – Speisen durch Verbrennen, Getränke durch Vergraben.
12DAS VOGEL-SÜNDOPFER &C. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Das im Zweifel dargebrachte Sündopfer werfe man in den Kanal; man zerschneide es gliedweise und werfe [die Stücke] in den Kanal, sodaß es fortgeschwemmt wird und in den Qidronbach gelangt.
13WAS ZU VERGRABEN IST, DARF NICHT VERBRANNT &C. Weshalb? – Weil der Staub der zu vergrabenden verboten ist und der Staub der zu verbrennenden erlaubt ist. –
14Es wird ja aber gelehrt, Menstruationsblut und Totenfleisch, die zerbröckelt sind, seien rein; doch wohl rein und erlaubt!? – Nein, rein und verboten.
15R. Pinḥas wandte ein: Wenn vom Geflügel-Brandopfer das Blut ausgepreßt wordenist, so scheiden Kropf und Gefieder aus der Veruntreuungaus. Sie scheiden wohl aus der Veruntreuung aus und sind erlaubt!? – Nein, sie scheiden aus der Veruntreuung aus und sind verboten. –
16Ist denn die Asche vom verbrannten Geheiligten erlaubt, es wird ja gelehrt: Von allem, was zu verbrennen ist, sei die Asche erlaubt, ausgenommen die Asche der Ašera; die Asche vom Geheiligten ist für immer verboten.
17Er lehrt sie nicht zusammen, weil es für die Ašera eine Entheiligung durch einen Nichtjudengibt, während es für das Geheiligte nie eine Entheiligung gibt. Er lehrt also, daß die Asche des Geheiligten für immer verboten sei!?
18Rami b. Ḥama erwiderte: Wenn beispielsweise im Holze vom Geheiligten ein Brand von selbst entstanden ist. Weil man nicht weiß, wer es war, und niemand da ist, der die Veruntreuung begangenhat, wodurch die Asche profan werdenkönnte.
19R. Šema͑ja erwiderte: Jene Lehre bezieht sich auf die [vom Altar] abgehobene Asche, die für immer verboten ist.
20Es wird nämlich gelehrt:Er lege sie hin, langsam; er lege sie hin, vollständig; er lege sie hin, er darf nichts verstreuen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.