Temura — Blatt 4b
1bezieht sich auf den Fall, wegen dessen man frei ist, und zwar wie folgt: Wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht zu geißeln; im Namen des R. Jose b. R. Ḥanina sagten sie, auch wenn man die Hebe vor den Erstlingen entrichtet. –
2Wegen des Umtauschens ist wohl deshalb zu geißeln, weil man durch das Sprechen eine Tätigkeit ausübt, somit sollte gegeißelt werden, auch wenn man die Hebe vor den Erstlingen entrichtet, wobei man ebenfalls durch das Sprechen eine Tätigkeit ausübt!?
3R. Abin erwiderte: Anders ist es da, weil es ein Verbot ist, das durch ein Gebot aufgehoben wird, denn es heißt:von all euren Zehnten sollt ihr abheben.
4R. Dimi saß und trug diese Lehre vor. Da sprach Abajje zu ihm: Ist denn wegen eines Verbotes, das durch ein Gebot aufgehoben wird, niemals zu geißeln,
5auch das Umtauschen ist ja ein Verbot, das durch ein Gebot aufgehoben wird, und dieserhalb wird gegeißelt!? Wir haben nämlich gelernt: Nicht etwa, daß man umtauschen darf, sondern daß, wenn jemand umgetauscht hat, der Umtausch gültig ist, und er erhält die vierzig Geißelhiebe. –
6Hierbei sind es zwei Verboteund ein Gebot, und ein Gebot kann nicht zwei Verbote aufheben. – Beim Notzüchter ist es ja ein Verbot und ein Gebot, und das Gebot hebt das Verbot nicht auf!?
7Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Notzüchtersich [von seiner Frau] scheiden ließ, so nehme er, wenn er Jisraélit ist, sie wieder, und er ist nicht zu geißeln, und wenn er Priester ist, so ist er zu geißeln, und er kann sie nicht wiedernehmen. –
8Du sprichst von Priestern; bei Priestern erfolgt dies aus einem anderen Grunde, weil nämlich der Allbarmherzige ihnen eine größere Heiligkeit beigelegt hat.
9Hierüber [streiten] Tannaim.Ihr sollt davon nicht bis zum nächsten Morgen zurücklassen, die Schrift läßt auf das Verbot ein Gebotfolgen, um zu sagen, daß dieserhalb nicht zu geißeln ist – so R. Jehuda.
10R. Ja͑qob sagt, nicht aus diesem Grunde, sondern weil es ein Verbot ist, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, und wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, nicht zu geißeln ist. Demnach ist R. Jehuda der Ansicht, er sei dieserhalb zu geißeln. –
11Wofür verwendet R. Ja͑qob den Vers:was davon bis zum Morgen zurückbleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen!? –
12Dieser ist wegen der folgenden Lehre nötig. Die Knochen, die Sehnen und das Zurückgebliebenesind am sechzehntenzu verbrennen; fällt der sechzehnte auf einen Šabbath, so sind sie am siebzehnten zu verbrennen, weil dies nicht den Šabbath und nicht den Feiertag verdrängt.
13Hierzu sagte Ḥizqija, und ebenso lehrten sie in der Schule Ḥizqijas: Die Schrift sagt deshalb: was davon bis zum nächsten Morgen zurückbleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen, weil die Schrift einen zweiten Morgen für die Verbrennung hinzufügen will.
14Abajje sagte: Alles, wovon der Allbarmherzige gesagt hat, man dürfe es nicht tun, ist, wenn man es getan hat, gültig, denn wieso wäre dieserhalb zu geißeln, wenn man sagen wollte, es sei nicht gültig!? Raba aber sagte, es sei nicht gültig, und zu geißeln ist dieserhalb deshalb, weil man das Wort des Allbarmherzigen übertreten hat.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.