3. Buch Mose (Wajikra) — Kapitel 13

1Der Herr redete zu Mose und zu Aaron also: 2Wenn bei einem Menschen auf der Haut seines Leibes eine Geschwulst entsteht, oder eine Flechte oder ein Fleck, und es könnte an der Haut seines Leibes zum Aussatz werden, so werde er gebracht zu dem Priester Aaron, oder zu einem seiner Söhne, der Priester. 3Sieht der Priester den Ausschlag auf der Haut des Leibes, dass das Haar im Ausschlag weiß geworden, und der Ausschlag tiefer aussieht, als die Haut des Leibes, so ist das der Aussatz, und wie der Priester das sieht, erkläre er ihn für unrein. 4Ist aber ein weißer Fleck in der Haut des Leibes, der nicht tiefer aussieht als die Haut, und das Haar ist nicht weiß geworden, so verschließe der Priester den mit dem Ausschlag Behafteten sieben Tage. 5Besieht ihn nun der Priester am siebenten Tage und der Ausschlag ist geblieben in seinem Aussehen, er hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so verschließe ihn der Priester zum zweiten Mal sieben Tage.

6Sieht der Priester am siebenten Tage zum zweiten Male, dass der Ausschlag getrübt ist und nicht um sich gegriffen hat in der Haut, so spreche ihn der Priester rein; es ist eine Flechte, er wasche seine Kleider und ist rein. 7Wenn aber die Flechte in der Haut um sich greift, nachdem er besehen worden vom Priester zu seiner Reinsprechung, so werde er zum zweiten Mal besehen vom Priester: 8Sieht der Priester, dass die Flechte um sich gegriffen hat in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist der Aussatz. 9Wenn der Aussatz bei einem Menschen entsteht, werde er zu dem Priester gebracht. 10Sieht der Priester, dass es eine weiße Geschwulst in der Haut ist und in derselben ist das Haar weiß geworden, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Geschwulst:

11So ist es ein alter Aussatz in der Haut des Leibes, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er lasse ihn gar nicht zuerst einschließen, denn unrein ist er. 12Wenn aber der Aussatz ausbricht in der Haut, so dass der Aussatz die ganze Ausschlagshaut von Kopf bis zu Füßen bedeckt, so weit die Augen des Priesters sehen: 13Sieht nun der Priester, dass der Ausschlag das ganze Fleisch bedeckt, so erkläre er den Ausschlag für rein; ist er überall weiß geworden, so ist er rein. 14Aber am Tage, wo sich darin sehen läßt rohes Fleisch ist er unrein; 15So wie der Priester das rohe Fleisch sieht, so erkläre er ihn für unrein; das rohe Fleisch ist unrein, es ist der Aussatz.

16Ist aber das rohe Fleisch wiederum weiß geworden, so komme er vor den Priester, 17Sieht ihn der Priester, dass der Ausschlag weiß geworden ist, so erkläre der Priester den Ausschlag für rein; rein ist er. 18Wenn an der Haut eine Entzündung entsteht und heilt, 19Und es entsteht an der Stelle der Entzündung eine weiße Geschwulst oder ein Fleck, weiß und dunkelrot: so werde er besehen vom Priester; 20Sieht der Priester, dass er tiefer scheint als die Haut, und das Haar ist weiß geworden, so erkläre ihn der Priester für unrein; der Aussatz ist es, der in der Entzündung ausgebrochen.

21Wenn aber der Priester ihn besieht, und darin kein weißes Haar [findet], und er ist nicht [in der Farbe] tiefer als die Haut, da er trüb ist, so verschließe ihn der Priester sieben Tage. 22Und wenn er um sich greift in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist ein [Aussatz-]Ausschlag; 23Wenn aber der Fleck an seiner Stelle geblieben, nicht um sich gegriffen hat, so ist es eine Narbe der Entzündung, und der Priester erkläre ihn für rein. 24Oder wenn an der Haut eine vom Feuer verbrannte Stelle sich findet, und es wird das Brandmal zu einem Flecke, weiß und dunkelrot, oder weiß; 25Und der Priester sieht, dass das Haar weiß geworden ist in dem Flecke, und er sieht tiefer aus, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist der Aussatz.

26Wenn aber der Priester sieht, dass kein weißes Haar in dem Fleck ist und er ist nicht tiefer als die Haut, sondern trüb, so verschließe ihn der Priester sieben Tage; 27Am siebenten Tage sehe der Priester; wenn er sehr um sich gegriffen in der Haut, erkläre ihn der Priester für unrein; der Aussatz ist es. 28Wenn aber der Fleck an der Stelle geblieben ist, und sich nicht ausgebreitet hat in der Haut und ist trüb, so war es ein Brandgeschwulst, und der Priester erkläre ihn für rein; denn es ist eine Narbe der Brandgeschwulst. 29Mann oder Weib bei denen ein Ausschlag entsteht, am Kopf oder am Bart, 30Und der Priester besieht den Ausschlag, und er erscheint tiefer als die Haut und darin ist feines, goldgelbes Haar, so soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist die Räude, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes ist es.

31Wenn aber der Priester den Ausschlag der Räude sieht, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, und schwarzes Haar ist nicht darin, so verschließe der Priester den Ausschlag der Räude sieben Tage; 32Sieht der Priester den Ausschlag am siebenten Tage, und die Räude hat nicht um sich gegriffen und es ist darin kein goldgelbes Haar geworden, und die Räude sieht nicht tiefer aus als die Haut, 33So lasse der [Kranke] sich scheren, aber die räudige Stelle soll er nicht scheeren, und der Priester verschließe den Räudigen sieben Tage zum zweitenmal. 34Sieht der Priester die Räude am siebenten Tage, und die Räude hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und sieht nicht tiefer aus als die Haut, so spreche ihn der Priester rein; er wasche seine Kleider und er ist rein. 35Wenn aber die Räude um sich gegriffen in der Haut nach seiner Reinsprechung,

36Und der Priester besieht ihn, und die Räude hat um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester nicht nachsehen um das goldgelbe Haar; unrein ist der [Kranke]. 37Wenn aber die Räude stehen geblieben in ihrem Aussehen und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist die Räude geheilt; er ist rein und der Priester spreche ihn rein. 38Mann oder Weib, bei denen an der Haut ihres Leibes Flecken entstehen, weiße Flecken, 39Und der Priester sieht, dass an der Haut ihres Leibes die Flecken trüb und weiß sind, so ist es der Bohak, der in der Haut ausgebrochen; er ist rein. 40Wenn bei jemandem die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf, er ist rein.

41Auch wenn die Haupthaare ihm von der Seite des Gesichts ausfallen, so ist er ein Glatzkopf; er ist rein. 42Wenn aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein Ausschlag entsteht, weiß und dunkelrot, dann ist es der Aussatz, der ausgebrochen an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze. 43Und sieht ihn der Priester, dass die Geschwulst des Ausschlages weiß und dunkelrot an seiner Hinterglatze oder an der Vorderglatze ist und wie der Aussatz auf der Haut des Fleisches aussieht: 44So ist er ein aussätziger Mann, unrein ist er, für unrein erkläre ihn der Priester; er hat den Ausschlag auf seinem Kopfe. 45Der Aussätzige, der diesen Ausschlag an sich hat, dessen Kleider seien zerrissen und sein Kopf sei entblößt und bis an das Kinn soll er sich verhüllen, und unrein! unrein! soll er stets rufen.

46Die ganze Zeit, wo der Aussatz an ihm ist, gilt er als unrein; abgeschieden soll er wohnen, außer dem Lager sei sein Wohnen. 47Und wenn an einem Kleid der Aussatz entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Leinen, 48Oder am Aufzuge, oder an dem Ein schlage von Leinen oder Wolle, oder an Leder oder an allem Zeuge von Leder; 49Ist der Ausschlag dunkelgrün oder dunkelrot an dem Kleide oder an dem Leder oder an dem Aufzuge oder am Einschlage oder an allem Zeuge von Leder: so ist es der Aussatz und man soll es von dem Priester besehen lassen. 50Der Priester soll den Ausschlag besehen und sieben Tage verschließen;

51Sieht er den Ausschlag am siebenten Tage, dass er um sich gegriffen in dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder im Leder, an allem Zeug, wozu Leder verarbeitet wird; ein fressender Aussatz ist der Ausschlag; er ist unrein. 52Das Kleid verbrenne man, sei es Aufzug oder Einschlag in Wolle oder Leinen oder alles Zeug von Leder, an welchem der Aussatz ist; denn ein fressender Aussatz ist es; im Feuer muß es verbrannt werden. 53Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag nicht um sich gegriffen hat in dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder in allem Zeuge von Leder; 54So gebiete der Priester, dass man das wasche, woran der Ausschlag ist, und lasse ihn zum zweitenmal sieben Tage einschließen. 55Sieht nun der Priester, nachdem der Ausschlag ausgewaschen worden, dass der Ausschlag sein Aussehen nicht geändert hat, obgleich nicht um sich gegriffen, so ist er unrein, im Feuer sollst du ihn verbrennen; einfressend ist er an seiner Rückseite oder an seiner Vorderseite.

56Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag trüb ist, nachdem man ihn ausgewaschen hat, so reiße er [dies Stück] aus dem Kleide oder aus dem Leder, oder aus dem Aufzuge oder aus dem Einschlage. 57Und wenn [der Fleck] ferner gesehen wird bei dem Kleide, an dem Aufzuge oder an dem Einschlage oder an allem Zeuge von Leder so ist der Aussatz ausgebrochen; im Feuer sollst du das verbrennen, woran der Ausschlag ist. 58Aber das Kleid, sei es der Aufzug oder der Einschlag oder alles Zeug von Leder, das du waschest, und der Ausschlag weicht davon, das werde zum zweiten mal gewaschen und ist rein. 59Das ist das Gesetz für den Aussatz an Kleidern von Wolle oder Leinen, sei es am Aufzuge oder Einschlage oder an allem Zeuge von Leder, es rein oder unrein zu erklären.

Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.