3. Buch Mose (Wajikra) — Kapitel 12

1Der Herr redete zu Mose also: 2Rede zu den Kindern Israel also: Wenn ein Weib Samen bringt und ein Männliches gebärt, so soll sie unrein sein sieben Tage; wie an den Tagen, wo sie an ihrer Absonderung leidet. 3Und am achten Tage soll beschnitten werden das Fleisch seiner Vorhaut. 4Drei und dreißig Tage soll sie dann verbleiben in dem Blute der Reinigung: sie darf nichts Heiliges berühren und in das Heiligtum nicht gehen, bis vollzählig sind die Tage ihrer Reinigung. 5Wenn sie aber ein Weibliches gebärt, so ist sie zwei Wochen unrein, wie bei ihrer Absonderung, und sechs und sechzig Tage soll sie verbleiben in dem Blute der Reinigung.

6Sobald die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder für eine Tochter zu Ende sind, soll sie bringen ein einjähriges Lamm zum Ganzopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sühnopfer vor die Tür des Stiftszeltes zu dem Priester. 7Dieser bringe es dar vor dem Herrn und sühne sie, und so wird sie rein von dem Flusse ihres Blutes. Dies ist das Gesetz für die Gebärerin eines Männlichen oder eines Weiblichen. 8Wenn aber ihr Vermögen nicht hinreicht zu einem Lamme, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eines zum Ganzopfer und eines zum Sühnopfer, und der Priester sühne sie und sie wird rein.

Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.