Arachin — Blatt 11b

1inbetreff der Stimme. R. Aši entnimmt dies hieraus: Und als zugleich die Trompeter und die Sänger einstimmige Klänge ertönen ließen.

2R. Joḥanan entnimmt dies hieraus: Sie sollen nicht sterben, weder sie noch ihr; wie ihr beim Altardienste, ebenso auch sie beim Altardienste.

3Desgleichen wird gelehrt: Sie sollen nicht sterben, weder sie noch ihr, wenn ihr ihren oder sie euren [Dienst verrichten], so ist dies mit der Todesstrafe belegt, wenn sie untereinander, so ist dies nicht mit der Todesstrafe, sondern nur mit der Verwarnung belegt.

4Abajje sagte: Es ist uns überliefert, daß, wenn ein Sänger den Tordienst seines Genossen verrichtet, er des Todes schuldig sei, denn es heißt: und die vor der Wohnung gegen Norden lagerten vor der Stiftshütte &c. und der Gemeine der naht, soll sterben. Wer heißt ‘Gemeiner’: wenn ein wirklicher Gemeiner, so steht dies ja bereits geschrieben; doch wohl ein Gemeiner hinsichtlich des betreffenden Dienstes.

5Man wandte ein: Wenn ein Sänger Tordienst tat, oder wenn ein Torwärter Sängerdienst tat, so ist er nicht des Todes schuldig, sondern der Verwarnung!? —

6Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Einst ging R. Jehošua͑ b. Ḥananja zu R. Joḥanan b. Gudgada, um ihm beim Einheben der Türen zu helfen; da sprach er zu ihm: Mein Sohn, kehre um; du gehörst zu den Sängern, und nicht zu den Torwärtern.

7Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer war der Ansicht, es sei mit dem Tode belegt, und die Rabbanan haben hierbei ein Verbot angeordnet, und einer ist der Ansicht, nur mit einer Verwarnung, und sie haben hierbei kein Verbot angeordnet. —

8Alle sind der Ansicht, nur mit einer Verwarnung, nur ist einer der Ansicht, die Rabbanan haben auch bei der Hilfeleistung ein Verbot angeordnet, und einer ist der Ansicht, die Rabbanan haben dabei kein Verbot angeordnet.

9R. Abin fragte: Benötigt das freiwillige Brandopfer der Gemeinde des Gesanges oder benötigt es nicht des Gesanges? Der Allbarmherzige sagt: eure Brandopfer, einerlei ob ein pflichtiges Brandopfer oder ein freiwilliges Brandopfer, oder aber, der Allbarmherzige sagt: eure Brandopfer, von ganz Jisraél. —

10Komm und höre: Und Ḥizqijahu bestimmte, das Brandopfer auf den Altar zu bringen, und sobald das Opfer anfing, fing der Gesang des Herrn an und die Trompeten und die Saitenspiele Davids, des Königs von Jisraél. Was war dies für ein Gesang: wollte man sagen, zu einem pflichtigen Brandopfer, so braucht ja hierüber nichts bestimmt zu werden; doch wohl zu einem freiwilligen Brandopfer.

11R. Joseph erwiderte: Nein, es war ein Brandopfer des Neumondes, und es war ihm fraglich, ob der Neumond zur richtigen Zeit festgesetzt wurde, daraufhin [das Opfer] darbringen zu können, oder nicht.

12Abajje sprach zu ihm: Wieso kannst du dies sagen, es heißt ja:am sechzehnten Tage des ersten Monats &c. und Ḥizqijahu bestimmte, das Brandopfer auf den Altar zu bringen!?

13Vielmehr, erwiderte Rami, Sohn des R. Jeba, war es das Lamm, das mit der Schwingegarbe dargebracht wird, und es war ihm fraglich, ob der Neumond zur richtigen Zeit festgesetzt wurde, daraufhin [das Opfer] darbringen zu können, oder nicht.

14R. Ivja wandte ein: Man sollte doch gesehen haben, wann das Pesaḥopfer hergerichtet wurde, wann das Ungesäuerte gegessen wurde!?

15Vielmehr, erwiderte R. Aši, da verhielt es sich wie beim Gemeindevertreter, der ebenfalls beratschlagt. Da du nun daraufgekommen bist, kannst du auch erklären, daß es ein pflichtiges Brandopfer war, wie bei einem Gemeindevertreter, der ebenfalls beratschlagt. —

16Komm und höre: R. Jose sagte: Man führt Gutes herbei an einem guten Tage und Böses an einem bösen Tage.

17Sie sagten, der Tag, an dem der Tempel das erste Mal zerstört wurde, war der neunte Ab; es war am Ausgange eines Šabbaths und Ende eines Siebentjahres. Die Priesterwache Jehojarib hatte dann Dienst, und (die Priester und) die Leviten standen auf der Estrade und trugen den Tempelgesang vor. Welchen Gesang trugen sie vor? — Und er vergalt ihnen ihren Frevel und in ihrer Bosheit vertilgte er sie. Noch hatten sie [die Worte] vertilgte er sie, der Herr, unser Gott, nicht beendet, da kamen die Nichtjuden und bezwangen sie. Ebenso auch das zweite Mal.

18Welcher Tempelgesang war es: wollte man sagen, des pflichtigen Brandopfers, so gab es ja dann keines mehr, denn am siebzehnten Tammuz war das beständige Opfer eingestellt worden; doch wohl des freiwilligen Brandopfers. —

19Glaubst du: wieso sollte es denn Pflichtopfer nicht gegeben haben und freiwillige Opfer wohl gegeben haben!? — Das ist kein Einwand; ihnen kam gerade ein junges Rind zur Hand.

20Raba, nach anderen R. Aši, sprach: Glaubst du: der Tempelgesang des Tages war ja: Dem Herrn gehört die Erde und ihre Fülle, und [der Vers:] Er vergalt ihnen ihren Frevel, gehört ja zum Tempelgesange des Mittwochs!? Vielmehr kam ihnen gerade ein Klagevers in den Mund. —

21Er lehrt ja aber: sie standen auf ihrer Estrade!? — Dies nach Reš Laqiš, welcher sagte, sie sprachen [den Tempelgesang] ohne Opfer[dienst]. — Demnach sollte dies auch vom freiwilligen Brandopfer gelten!? — Man könnte zu einem Verstoße kommen. —

22Wie bleibt es damit? — Komm und höre: R. Mari, Sohn des R. Kahana, lehrte: Über eure Brandopfer und eure Heilsopfer;

23wie das Brandopfer hochheilig ist, ebenso Heilsopfer, die hochheilig sind, und wie für die Heilsopfer eine Zeit festgesetzt ist, ebenso Brandopfer, für die eine Zeit festgesetzt ist.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.