Arachin — Blatt 18a

1und darauf seine Tochter gestorben ist, oder wenn er hörend war, taub wurde und wieder hörend geworden ist, oder wenn er sehend war, blind wurde und wieder sehend geworden ist, oder vernünftig war, blöde wurde und wieder vernünftig geworden ist, so ist er zulässig. Die Regel hierbei ist: wenn er am Anfang fähig war und am Ende fähig ist, so ist er zulässig. —

2Anders ist es da, denn die Schrift sagt: oder gesehen und nicht sagt, der Allbarmherzige hat es vom Sehen und vom Sagen abhängig gemacht, was hierbei der Fall ist. — Wozu heißt es demnach er? —

3Wegen folgender Lehre: Man könnte glauben, wenn jemand eine Gesellschaft von Menschen sieht, unter welchen sich auch seine Zeugen befinden, und spricht: ich beschwöre euch, daß ihr, wenn ihr für mich Zeugnis abzulegen wisset, kommen und es ablegen sollt, seien sie schuldig, so heißt es: und er war Zeuge, während dieser seine Zeugen nicht bezeichnet hat.

4Man könnte glauben, auch wenn er gesagt hat: jeder, der [weiß], so heißt es: und er war Zeuge, und dieser hat seine Zeugen bezeichnet.

5NICHT SO ABER VERHÄLT ES SICH BEI DEN OPFERN &C. Wenn sein Vater gestorben ist und ihm eine Myriade hinterlassen hat, ist er ja ein Reicher!? R. Abahu erwiderte: Lies: und sein Vater, [wenn er stirbt,] ihm eine Myriade hinterläßt. —

6Selbstverständlich!? — Wenn sein Vater in der Agonie liegt. Man könnte sagen, die meisten, die in der Agonie liegen, sterben ja, so lehrt er uns. —

7Wenn sein Schiff auf dem Meere ankommt und ihm Myriaden bringt, ist er ja ein Reicher!? R. Ḥisda erwiderte: Wenn es an andre verpachtet oder vermietet war. — Er erhält ja die Miete!? — Die Miete ist erst nachher zu zahlen. —

8Er sollte es ja schon wegen des Schiffes sein!? — Hier ist die Ansicht R. Elie͑zers vertreten, denn wir haben gelernt: R. Elie͑zer sagt, ist er Bauer, so lasse man ihm sein Rindergespann, ist er Eseltreiber, so lasse man ihm seinen Esel.

9DAS ALTER DES GELOBTEN, ZUM BEISPIEL: HAT EIN JUNGER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES ALTEN GELOBT, SO GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES ALTEN; HAT EIN ALTER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES JUNGEN GELOBT, SO GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES JUNGEN. DEN SCHÄTZUNGSWERT DES GESCHÄTZTEN, ZUM BEISPIEL: HAT EIN MANN DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES WEIBES GELOBT, SO GEBE ER DEN WERT EINES WEIBES; HAT EIN WEIB DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES MANNES GELOBT, SO GEBE SIE DEN WERT EINES MANNES.

10DIE SCHÄTZUNG ZUR ZEIT DES SCHÄTZGELÜBDES, ZUM BEISPIEL: WENN ER DEN SCHÄTZUNGSWERT GELOBT HAT, BEVOR ER FÜNF JAHRE ALT WAR UND FÜNF GEWORDEN IST, ODER BEVOR ER ZWANZIG JAHRE ALT WAR UND ZWANZIG GEWORDEN IST, SO GEBE ER NACH DEM ALTER ZUR ZEIT DES GELOBENS.

11GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Du vergleichest das Wertgelübde mit dem Schätzungswerte, die Perle für Geringe, und man richte sich nach der Wichtigkeit;

12man könnte somit glauben, man vergleiche auch das Schätzgelübde mit dem Wertgelübde, daß er nämlich gebe den Wert beim Geben, so heißt es: so gelte es nach dieser Schätzung, er gebe nur den Wert zur Zeit des Gelobens.

13DER DREISSIGSTE TAG ZÄHLT NACH UNTEN; DAS FÜNFTE JAHR UND DAS ZWANZIGSTE JAHR ZÄHLEN NACH UNTEN. ES HEISST NÄMLICH: und wenn von sechzig Jahren und darüber, UND WIR FOLGERN VOM SECHZIGSTEN JAHRE AUF DIE ANDREN: WIE DAS SECHZIGSTE JAHR NACH UNTEN ZÄHLT, EBENSO ZÄHLEN DAS FÜNFTE UND DAS ZWANZIGSTE JAHR NACH UNTEN.

14ABER SOLLTEN DENN, WEIL DAS SECHZIGSTE JAHR ERSCHWEREND NACH UNTEN ZÄHLT, DAS FÜNFTE JAHR UND DAS ZWANZIGSTE JAHR ERLEICHTERND NACH UNTEN ZÄHLEN!?

15ES HEISST DA UND DORT Jahr, ALS WORTANALOGIE: WIE DAS BEIM SECHZIGSTEN GENANNTE Jahr NACH UNTEN ZÄHLT, EBENSO ZÄHLT DAS BEIM FÜNFTEN UND BEIM ZWANZIGSTEN GENANNTE Jahr NACH UNTEN, SOWOHL ERLEICHTERND ALS AUCH ERSCHWEREND. R. ELIE͑ZER SAGT, NUR WENN EINEN MONAT UND EINEN TAG ÜBER DIE JAHRE HINAUS.

16GEMARA. Sie sind entbehrlich, denn wären sie nicht entbehrlich, könnte man einwenden, wie wir eingewandt haben. Aber [die Wiederholung des Wortes] Jahr ist überflüssig. —

17Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht Rabbis vertritt, denn wenn die des Rabbi, so sagt er ja: bis, und das ‘bis’ ist einbegriffen.

18Es wird nämlich gelehrt: Vom ersten Tage bis zum siebenten Tage; man könnte glauben, ersten, und der erste sei nicht einbegriffen, siebenten, und der siebente sei nicht einbegriffen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.