Arachin — Blatt 20b
1Man könnte glauben, da man ihn nicht geschätzt hat, seien die Güter nicht haftbar, so lehrt er uns, daß die Güter, da er vor Gericht gestanden hat, haftbar sind, und die Schätzung nichts weiter als eine Feststellung ist.
2WENN JEMAND GESAGT HAT, DIESER OCHS SEI EIN BRANDOPFER, ODER: DIESES HAUS SEI EIN OPFER, UND DER OCHS VERENDET ODER DAS HAUS EINGESTÜRZT IST, SO BRAUCHT ER KEINEN ERSATZ ZU LEISTEN; WENN ABER: ICH NEHME AUF MICH, DIESEN OCHSEN ALS BRANDOPFER [ZU SPENDEN], ODER: ICH NEHME AUF MICH, DIESES HAUS ALS OPFER [ZU SPENDEN], UND DER OCHS VERENDET ODER DAS HAUS EINGESTÜRZT IST, SO MUSS ER ERSATZ LEISTEN.
3GEMARA. R. Ḥija b. Rabh sagte: Dies nur, wenn er gesagt hat: ich nehme auf mich, den Geldwert dieses Ochsen als Brandopfer [zu spenden], wenn er aber gesagt hat: ich nehme auf mich, diesen Ochsen als Brandopfer [zu spenden], ist er, da er ‘dieser’ gesagt hat, und er verendet ist, dafür nicht haftbar, denn er meinte: ihn darzubringen.
4Man wandte ein: [Sagte jemand:] dieser Ochs sei ein Brandopfer, so ist der Ochs Heiliges und es gibt dabei eine Veruntreuung; ist er verendet oder gestohlen worden, so ist er nicht haftbar. Wenn aber: ich nehme auf mich, diesen Ochsen als Brandopfer [zu spenden], so ist der Ochs Heiliges und es gibt dabei eine Veruntreuung; ist er verendet oder gestohlen worden, so ist er haftbar!? —
5Ist diese Lehre etwa bedeutender als unsere Mišna, die wir auf den Fall bezogen haben, wenn er ‘den Geldwert’ gesagt hat? Auch diese, wenn er ‘den Geldwert’ gesagt hat. —
6Wenn aber der Schlußsatz von dem Falle spricht, wenn er ‘den Geldwert’ gesagt hat, so handelt ja der Anfangsatz von dem Falle, wenn er nicht ‘den Geldwert’ gesagt hat!? Der Schlußsatz lehrt nämlich: [Sagte jemand:] der Geldwert des Ochsen sei ein Brandopfer, so ist der Ochs profan und es gibt dabei keine Veruntreuung; ist er verendet oder gestohlen worden, so ist er nicht haftbar, jedoch ist er haftbar für seinen Geldwert. —
7Der Anfangsatz und der Schlußsatz, wenn er ‘den Geldwert’ gesagt hat, nur spricht der Anfangsatz von dem Falle, wenn er gesagt hat: der Ochs sei für seinen Gelderlös heilig, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn er gesagt hat: sobald sein Gelderlös eingeht, sei er heilig. —
8Man kann ja aber nicht das heiligen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist!? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Hier ist R. Meír vertreten, welcher sagt, man könne das heiligen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist.
9Manche lesen: R. Papa sprach zu Abajje, und wie manche sagen, Rami b. Ḥama zu R. Ḥisda: Also nach R. Meír, welcher sagt, man könne das heiligen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist!? Dieser erwiderte: Nach wem denn sonst?
10Manche beziehen dies auf das folgende: Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet hat und es aussätzig geworden ist, so kann er, obgleich der Priester es als aussätzig erklärt hat, zu ihm sagen: da hast du deines vor dir; hat [der Priester] es bereits niederen gerissen, so muß er ihm ein [anderes] Haus zur Verfügung stellen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.