Arachin — Blatt 23a

1WENN JEMAND SEINE GÜTER DEM HEILIGTUME GEWEIHT UND EU DIE MORGENGABE EINER FRAU [ZU BEZAHLEN] HAT, SO MUSS ER, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, WENN ER SICH VON IHR SCHEIDEN LÄSST, SICH DEN GENUSS VON IHR ABGELOBEN. R. JEHOŠUA͑ SAGT, ER BRAUCHE DIES NICHT. DESGLEICHEN SAGTE AUCH R. ŠIMO͑N B. GAMLIEL, WENN JEMAND EINER FRAU FÜR IHRE MORGENGABE GEBÜRGT HAT, UND IHR MANN SICH VON IHR SCHEIDEN LÄSST, SO MUSS ER SICH JEDEN GENUSS VON IHR ABGELOBEN, DENN SIE KÖNNTEN SONST EINE FRAUDULÖSE ABMACHUNG ÜBER DAS VERMÖGEN VON JENEN TREFFEN UND ER SEINE FRAU WIEDER HEIRATEN.

2GEMARA. Worin besteht ihr Streit? — R. Elie͑zer ist der Ansicht, man treffe eine fraudulöse Abmachung gegen das Vermögen des Heiligtumes, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, man treffe keine fraudulöse Abmachung gegen das Vermögen des Heiligtumes. —

3R. Hona sagte, wenn ein Sterbender sein ganzes Vermögen dem Heiligtume geweiht hat und darauf sagt, jener habe bei ihm eine Mine, sei er glaubhaft, weil es als feststehend gilt, daß niemand eine fraudulöse Abmachung gegen das Heiligtum treffe; demnach lehrte er etwas, worüber Tannaím streiten!? —

4Nein, sie streiten über einen Gesunden, über einen Sterbenden aber stimmen alle überein, daß man keine fraudulöse Abmachung gegen das Heiligtum treffe, denn niemand sündigt, ohne selber etwas davon zu haben.

5Manche lesen: Über einen Gesunden stimmen alle überein, daß man eine fraudulöse Abmachung gegen das Heiligtum treffe, hier aber streiten sie über das öffentlich abgelegte Gelübde; einer ist der Ansicht, es gebe dafür eine Auflösung, und einer ist der Ansicht, es gebe dafür keine Auflösung. —

6Wenn du aber willst, sage ich, alle sind der Ansicht, für ein öffentlich abgelegtes Gelübde gebe es eine Auflösung, und hier streiten sie über ein im Sinne der Öffentlichkeit abgelegtes Gelübde. —

7Amemar sagte, für ein öffentlich abgelegtes Gelübde gebe es eine Auflösung, für ein im Sinne der Öffentlichkeit abgelegtes gebe es keine Auflösung; demnach lehrte er etwas, worüber Tannaím streiten!? Und wieso heißt es ferner: R. Jehošua͑ sagt, er brauche es nicht, es sollte doch heißen: es nütze nicht!? —

8Vielmehr, hier streiten sie über das Nachsuchen beim Heiligen.

9Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand seine Güter dem Heiligtume geweiht und die Morgengabe einer Frau [zu bezahlen] hat, so muß er, wie R. Elie͑zer sagt, wenn er sich von ihr scheiden läßt, sich den Genuß von ihr abgeloben. R. Jehošua͑ sagt, er brauche dies nicht. Hierzu sagte R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n: Diese sind die Worte der Schule Šammajs und jene sind die Worte der Schule Hillels.

10Die Schule Šammajs sagt nämlich, die irrtümliche Heiligung gelte als Heiligung, und die Schule Hillels sagt, die irrtümliche Heiligung gelte nicht als Heiligung.

11DESGLEICHEN SAGTE AUCH R. ŠIMO͑N B. GAMLIEL &C. Moše b. Açri war Bürge für [die Morgengabe] seiner Schwiegertochter, und sein Sohn R. Hona war Gelehrtenjünger, und es ging ihm schlecht. Da sprach Abajje: Ist denn niemand da, der R. Hona den Rat erteilen könnte, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, sie dann ihre Morgengabe von seinem Vater einfordern zu lassen, und sie nachher wieder zu heiraten?

12Raba sprach zu ihm: Wir haben ja gelernt, er müsse sich dann jeden Genuß von ihr abgeloben. — Und Abajje!? — Läßt sich denn jeder, der sich scheiden läßt, vor Gericht scheiden!? Später stellte es sich heraus, daß er Priester war. Da sprach Abajje: Dem Armen folgt das Elend. —

13Kann Abajje dies denn gesagt haben, Abajje sagte ja, ein schlauer Bösewicht sei derjenige, der den Rat erteilt, Güter zu verkaufen, nach R. [Šimo͑n b.] Gamliél!? —

14Anders verhält es sich bei einem eigenen Sohne, und anders verhält es sich bei einem Gelehrtenjünger. —

15Aber es sollte ja der Umstand entscheidend sein, daß der Bürge einer Morgengabe nicht haftbar sei!? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.