Arachin — Blatt 24a

1wenn er zu arm ist für diese Schätzung, man lasse ihm zum Lehen von dieser Schätzung.

2NICHT ABER FÜR SEINE FRAU UND NICHT FÜR SEINE KINDER &C. Aus welchem Grunde? — Er für diese Schätzung, nicht aber seine Frau und seine Kinder für diese Schätzung.

3R. ELIE͑ZER SAGTE: IST ER BAUER, SO LASSE MAN IHM SEIN GESPANN &C. Und die Rabbanan!? — Dieses ist kein Handwerksgerät, sondern Vermögen.

4HAT ER VON EINER SORTE &C. Selbstverständlich, was ihm bisher gereicht hat, muß ihm ja auch weiter reichen!?

5Man könnte glauben, bisher wohl, da andere ihm liehen, weil er auch verleihen konnte, jetzt aber nicht, weil niemand ihm mehr leiht, so lehrt er uns.

6WENN JEMAND [ALL] SEINE GÜTER DEM HEILIGTUME GEWEIHT HAT, SO VERSTEIGERE MAN SOGAR SEINE TEPHILLIN. Einst verkaufte jemand all seine Güter, und als er vor R. Jemar kam, sprach er zu ihnen: Nehmet ihm seine Tephillin weg. — Was lehrt er uns da, dies lehrte ja die Mišna: wenn jemand seine Güter dem Heiligtume geweiht hat, so versteigere man sogar seine Tephillin!? —

7Man könnte glauben, nur da, weil er denkt, er übe damit eine gottgefällige Handlung aus, beim Verkaufe aber verkaufe man nicht das, womit man ein Gebot ausübt, so lehrt er uns.

8EINERLEI OB JEMAND SEINE GÜTER DEM HEILIGTUME GEWEIHT ODER EIN SCHÄTZGELÜBDE GELOBT HAT, ER HAT KEIN ANRECHT AUF DIE KLEIDER SEINER FRAU, AUCH NICHT AUF DIE KLEIDER SEINER KINDER, NICHT AUF DIE FÜR SIE GEFÄRBTEN [STOFFE] UND NICHT AUF DIE NEUEN FÜR SIE GEKAUFTEN SANDALEN.

9OBGLEICH SIE GESAGT HABEN, SKLAVEN SEIEN IN IHRER KLEIDUNG ZU VERKAUFEN, WEIL DIES VORTEILHAFT IST, DENN WENN MAN IHM EIN KLEID FÜR DREISSIG DENAR KAUFT, WIRD ER UM EINE MINE MEHR BEWERTET, EBENSO IST EINE KUH, WENN MAN MIT IHR AUF DEN VIEHMARKT WARTET, MEHR WERT, UND EBENSO IST EINE PERLE, WENN MAN SIE NACH EINER GROSSTADT BRINGT, MEHR WERT, SO HAT DAS HEILIGTUM DENNOCH [ANSPRUCH NUR AUF DEN WERT] AM ORTE UND ZUR ZEIT.

10GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Und er gebe die Schätzung an diesem Tage; man halte nicht zurück eine Perle für den Minderbemittelten. Heilig für den Herrn. Heiligungen schlechthin sind für den Tempelreparaturfonds zu verwenden.

11MAN HEILIGE NICHT WENIGER ALS ZWEI JAHRE VOR DEM JOBELJAHRE, UND MAN LÖSE NICHT AUS WENIGER ALS EIN JAHR NACH DEM JOBELJAHRE. MAN RECHNE DEM HEILIGTUME NICHT DIE [EINZELNEN] MONATE AN, WOHL ABER KANN DAS HEILIGTUM DIE [EINZELNEN] MONATE ANRECHNEN.

12GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man heilige sowohl vor dem Jobeljahre, als auch nach dem Jobeljahre, im Jobeljahre selber aber heilige man nicht; hat man geheiligt, so ist die Heiligung ungültig!? —

13Rabh und Šemuél erklären beide, man kann nicht heiligen und mit einem Abzuge auslösen, wenn es weniger als zwei Jahre sind, und da man nicht heiligen und mit einem Abzuge auslösen kann, wenn es weniger als zwei Jahre sind, so schone jeder seine Güter und heilige sie nicht, wenn es keine zwei Jahre sind.

14Es wurde gelehrt: Heiligt jemand sein Feld im Jobeljahre selbst, so ist es, wie Rabh sagt, heilig, und er zahle fünfzig [Šeqel], und wie Šemuél sagt, überhaupt nicht heilig.

15R. Joseph wandte ein: Erklärlich ist es, daß Šemuél gegen Rabh über den Verkauf streitet, denn es ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn das bereits verkaufte [Feld im Jobeljahre] zurückgeht, um wieviel weniger kann das noch nicht verkaufte verkauft werden,

16aber ist denn hierbei vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern, es wird ja gelehrt, wenn das Jobeljahr heranreicht und es nicht ausgelöst wird, nehmen die Priester es in Besitz und zahlen den Wert — so R. Jehuda!? —

17Šemuél ist der Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagt, sie nehmen es in Besitz und zahlen nichts.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.