Arachin — Blatt 28b

1soll dein sein. Hat jemand Felder als Banngut geweiht, so gebe er sie dem Priester der betreffenden Priesterwache, denn es heißt: wie das Feld des Bannes, dem Priester verbleibe es als sein Erbbesitz, und es ist durch [das Wort] dem Priester vom Raube des Proselyten zu folgern. —

2Woher dies von diesem? — Es wird gelehrt: Dem Herrn, dem Priester, Gott hat es geeignet und dem Priester der jeweiligen Priesterwache gegeben.

3Da sagst, dem Priester der jeweiligen Priesterwache, vielleicht ist dem nicht so, sondern jedem Priester, der ihm beliebt? Es heißt: abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft; die Schrift spricht also vom Priester der jeweiligen Priesterwache.

4Das Feld, das im Jobeljahre den Priestern zufällt, gebe man der Priesterwache, in deren Amtszeit das Jobel fällt. Sie fragten: Wie ist es, wenn er auf einen Šabbath fällt? R. Ḥija b. Ami erwiderte im Namen Ḥulphanas: Man gebe es der abtretenden Priesterwache.

5R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Desgleichen wird auch gelehrt: Es ergibt sich also, daß das Jobeljahr und das Siebentjahr gleichzeitig Erlaß erwirken, jedoch das Jobeljahr am Beginne und das Siebentjahr am Schlusse. —

6Im Gegenteil, deshalb eben!? — Lies: weil das Jobeljahr &c. —

7Allerdings das Siebentjahr am Schlusse, denn es heißt: am Schlusse von sieben Jahren halte Erlaß, wieso aber das Jobel am Beginne, es erfolgt ja am Versöhnungstage, denn es heißt: am Versöhnungstage sollt ihr Posaunenschall ergehen lassen in eurem ganzen Linde!? — Hier ist R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, vertreten, welcher sagt, das Jobel beginne schon am Neujahr.

8Als Ḥizqija b. Beloṭi dies hörte, ging er und trug es R. Abahu vor. [Er sprach:] Sollte er doch bewegliche Sachen mit Grundstücken vergleichen!? —

9[Streiten] etwa nicht hierüber Tannaím? Einer vergleicht sie mit einander und einer vergleicht sie nicht, und er ist der Ansicht desjenigen, der sie nicht vergleicht.

10FÜR DAS DEN PRIESTERN ZUFALLENDE BANNGUT GIBT ES KEINE AUSLÖSUNG, VIELMEHR IST ES DEM PRIESTER ZU GEBEN, WIE DIE HEBE. R. JEHUDA B. BETHERA SAGT, BANNGUT SCHLECHTHIN GEHÖRE DEM TEMPELREPARATURFONDS, DENN ES HEISST: alles Gebannte (in Jisraél) ist hochheilig für den Herrn.

11DIE WEISEN SAGEN, BANNGUT SCHLECHTHIN GEHÖRE DEN PRIESTERN, DENN ES HEISST: wie das Feld des Bannes, dem Priester verbleibe es als sein Erbbesitz. WIESO ABER HEISST ES: alles Gebannte sei hochheilig für den Herrn? DASS ES HOCHHEILIGES UND MINDERHEILIGES ERFASST.

12MAN KANN SEINE OPFERTIERE ALS BANNGUT WEIHEN, OB HOCHHEILIGES, ODER MINDERHEILIGES. IST ES GELOBTES, SO GEBE MAN DEN GELDWERT, UND IST ES EINE FREIWILLIGE SPENDE, SO GEBE MAN DEN WERT DER BEFRIEDIGUNG.

13[HATTE ER GESAGT:] DIESER OCHS SEI EIN BRANDOPFER, SO SCHÄTZE MAN, WIEVIEL JEMAND FÜR DIESEN OCHSEN GEBEN WÜRDE, UM IHN ALS BRANDOPFER DARZUBRINGEN, OBGLEICH ER DAZU NICHT VERPFLICHTET IST.

14MAN KANN DAS ERSTGEBORENE ALS BANNGUT WEIHEN, OB GEBRECHENFREI ODER GEBRECHENBEHAFTET. WIE LÖSE MAN ES AUS? MAN SCHÄTZE, WIEVIEL JEMAND FÜR DIESES ERSTGEBORENE GEBEN WÜRDE, UM ES DEM SOHNE SEINER TOCHTER ODER DEM SOHNE SEINER SCHWESTER ZU GEBEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.