Arachin — Blatt 2a
1JEDER KANN SCHÄTZEN UND GESCHÄTZT WERDEN, [SEINEN GELDWERT] GELOBEN UND GELOBT WERDEN, PRIESTER, LEVITEN, JISRAÉLITEN, WEIBER UND SKLAVEN.
2DER GESCHLECHTSLOSE UND DER ZWITTER KÖNNEN GELOBEN, GELOBT WERDEN UND SCHÄTZEN, ABER NICHT GESCHÄTZT WERDEN, DENN GESCHÄTZT WERDEN KANN NUR, WER ENTSCHIEDEN MANN ODER WEIB IST.
3DER TAUBE, DER BLÖDE UND DER MINDERJÄHRIGE KÖNNEN GELOBT UND GESCHÄTZT WERDEN, NICHT ABER GELOBEN UND SCHÄTZEN, WEIL SIE KEINEN VERSTAND HABEN.
4GEMARA. JEDER KANN SCHÄTZEN. Was schließt dies ein? — Dies schließt den Jüngling nahe dem Mannesalter ein. —
5Was schließt dies beim Geschätztwerden ein? — Dies schließt Widerwärtige und Grindige ein.
6Man könnte glauben, es heißt ja: Gelübde nach deiner Schätzung, wer einen Geldwert hat, sei beim Schätzgelübde einbegriffen, und wer keinen Geldwert hat, sei beim Schätzgelübde nicht einbegriffen,
7so lehrt er uns, daß [das Wort] Seelen jeden einbegreife. —
8Was schließt dies beim Geloben ein? — Nötig ist dies wegen des Gelobtwerdens. —
9Was schließt dies beim Gelobtwerden ein: wenn etwa den Geschlechtslosen und Zwitter, so lehrt er ja von diesen ausdrücklich, wenn den Tauben, Blöden und Minderjährigen, so lehrt er es ja auch von diesen ausdrücklich,
10wenn den unter einem Monat alten, so lehrt er es ja auch von diesem ausdrücklich, und wenn Nichtjuden, so lehrt er es ja auch von diesen ausdrücklich!? — Tatsächlich schließt dies den unter einem Monat alten ein, denn zuerst lehrt er es [allgemein] und nachher nennt er sie. —
11Was schließen [die Worte] ‘jeder kann stützen’ ein? — Diese schließen den Erben ein, gegen die Ansicht R. Jehudas. —
12Was schließen [die Worte] ‘jeder kann umtauschen’ ein? — Diese schließen den Erben ein, gegen die Ansicht R. Jehudas.
13Es wird nämlich gelehrt: Der Erbe kann stützen, der Erbe kann umtauschen. R. Jehuda sagt, der Erbe könne nicht stützen, der Erbe könne nicht umtauschen. —
14Was ist der Grund R. Jehudas? — Sein Opfer, nicht aber das Opfer seines Vaters, und er folgert hinsichtlich des Beginnes der Heiligung von der Beendigung der Heiligung; wie bei Beendigung der Heiligung der Erbe nicht stützen kann, ebenso kann bei Beginn der Heiligung der Erbe nicht umtauschen. —
15Und die Rabbanan!? — Umtauschen wird er umtauschen, dies schließt den Erben ein, und wir folgern hinsichtlich der Beendigung der Heiligung vom Beginne der Heiligung, wie beim Beginne der Heiligung der Erbe umtauschen kann, ebenso kann bei Beendigung der Heiligung der Erbe stützen. —
16Wofür verwenden die Rabbanan [das Wort] sein Opfer? — Dies deuten sie: sein Opfer, nicht aber das Opfer eines Nichtjuden; sein Opfer, nicht aber das Opfer seines Nächsten; sein Opfer, dies schließt alle Beteiligten hinsichtlich des Stützens ein. —
17Und R. Jehuda? — Er hält nichts von der Einschließung aller Beteiligten hinsichtlich des Stützens. Oder aber, er hält wohl davon,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.